Amtsblatt der Stadt Steyr 1997/12

N eue Tarife für die Entsorgung von Senkgrubeninhalten ertretern der Gemeinde ist es in Zusam- menarbeit mit dem Reinhaltungsver- hand Steyr und Umgebung gelungen, mit der Firma Bachleitner Ges.m.b.H. (Haager Straße 64, 4400 Steyr) einen günstigen Tarif für die Entsorgung von Senkgrubeninhalten und Srhlamm aus Hauskläranlagen - abhängig von der Entfernung zur Kläranlage Steyr - auszu- handeln. Ab 2. 1. 1998 wenden Sie sich daher unter der Tel.-Nr. 07252/77761 an die Fa. Bachleitner, und vereinbaren Sie einen Termin lür die Entleerung 1hrer Senkgrube oder Haus- kliiranlage. Die Rechnung erhalten Sie direkt von der Entsorgungsfirma. Fo lgende Tarifstufen für den Transport wurden ve reinbart: Für Besitzer von Senkgruben, die alle gesetzli- chen Bestimmungen (lt. Tarifordnung fü r die Fremdschlammübernahme des RHV) einhal- ten, bleibt der Fremdschlammübernahmetarif (S 22/1113) weiterhin unverändert. Für alle an- deren Fremdschlammanlieferungen wird am 1. 1. 1998 der Übernahmepreis in drei Halbjah- resetappen wie folgt erhöht: 1. 1. 1998: S 132.-/m3; 1. 7. 1998: S 187.- /m3; l. 1. 1999: S 242.-/m3. Diese Übergangsfrist gibt allen Senkgrubenbesitzern die Möglich- keit, ihre Anlagen den gesetzlichen Bestim- mungen anzupassen. Die Verrechnung der Fremdschlammübernahmegebühr unterliegt weiterhin - wie bisher - dem RHV Steyr. Die Übernahmegebühr für Fremdschlamm aus Kleinkläranlagen beträgt weiterhin S77.-/m3; dieser wird ausnahmslos auf der Zentralen Kläranlage angenommen. Alle angegebenen Preise sind inkl. gesetzlicherUmsatzsteuer. Senkgruben Hauskläranlagen bis 5 km S 102,30 inkl. USt S 1375.-/Fahrt bis max. 10 m3 bis 10 km S 117,70 inkl. USt S 1595.- /Fahrt bis max. 10 1113 bis 15 km S 140,80 inkl. USt S 1815.- /Fahrt bis max. 10 m3 bis 20 km S 154,00 inkl. USt S 2035.- /Fahrt bis max. 10 m3 über 20 km S 176,00 inkl. USt S 2255.- /Fahrt bis max. 10 m3 In diesen Preisen sind sämtliche Nebenkosten, wie das Legen der Saug- schlauchleitungen, Auswaschen der Senkgruben 0edoch keine Endreini- gung), Abschlauchen auf der Übernal1mestelle usw., bereits inkludiert. Tarifordnung für die Fremdschlamm- Übernahme auf der Zentralen Kläranlage I. Mit Beschluß der Mitgliederversammlung des Reinhaltungsverbandes Steyr und Umge- bung vom 2. Dezember 1997 wird der Tarif für die Übernahme von Senkgrubeninhalten bzw. von Schlamm aus häuslichen Klein- kläranlagen wie folgt festgese tzt: 1. Srnkgrnhrninh~lte, rlie dem üblichen häuslichen Abwasser entsprechen, welche in einer fliissigkeitsdichten Senkgrube gesam- me lt werden, mit einem CSB-Wert bis max. SOOO mg/1 - S 20.- /m3 l. Schlamm aus häuslichen Kleinkläran- lagen, entsprechend Ö-Norm ß 2502 - S 70.-/m3 .1. Senkgrubeninhalte, die nicht dem übli- < hen häuslichen Abwasser entsprechen mit t'IIH'mCSB-Wert ab 5001 mg/1 .1h 1. 1. 1997 bis 31. 12. 1997: S 70.- /m3 in starkes Stück Stadt ab 1. 1. 1998 bis 30. 6. l 998: S l 20.-/m3 ab 1. 7. 1998 bis 31. 12. l 998: S 170.-/m3 ab l. l. J 999: S 220.- /m3 II. Der zu entrichtenden Übernahmegebühr sind die gesetzlichen Abgaben, wie z.B. Um- satzsteuer, hinzuzurechnen . III. Die Fremdschlamm-Übernahmegebühr wird vom Reinhaltungsverband Steyr und Umge- bung direkt den jeweiligen Senkgruben- besitzern in Rechnung gestellt. Diesbezügli- che Hinweise haben die Entsorgungsfirmen für Senkgruben auf ihren Lieferscheinen bzw. Rechnungen aufzunehmen. IV. Diese Tarifordnung tritt mit l. Jänner l 998 in Kraft. 1 Amtstierarzt , r · crt Landwirtschaftliche Direktvermarktung Neue Hygiene-Bestimmungen für Fleisch und Fleischprodukte Mit Ende der Übergangsfrist dürfen ab 1. Jän- ner 1998 Fleisch bzw. Fleischerzeugnisse für die Abgabe an Konsumenten nur mehr von landwirtschaftlichen Betrieben geschlachtet, zerlegt und verarbeitet werden, die l. im Besitz einer amtlichen Veterinärkontrollnummer gemäß den Be- stimmungen des Fleischuntersuchungs- gesetzes sind und 2. den Bestimmungen der Frisch fl eisch-Hygi- eneverordnung in der gültigen Fassung ent- sprechen. Die strengen Vorschriften des 8. und 9. Haupt- stückes dieser Verordnung gelten aufgrund die- ser EU-Hygienerichtlinien in Zukunft gleicher- maßen für kleine Fleischereien bzw. Kleinver- kaufsstellen von Fleisch (Supermärkte), aber auch für alle landwirtschaftlichen Betriebe, die Frischfleisch und Fleischwaren (z.B. Geselch- tes) ab Hof oder über Bauernmärkte an Konsu- menten abgeben. Die Sch lachtungen müssen natürlich so wie bisher lückenlos tierärztlich untersucht und überwacht werden. Der Verkauf unterliegt weiterhin der Kontrolle durch die amtlichen Lebensmittelaufsichts- organe. Durch die Einführung dieser neuen Mindeststandards bei den baulichen Anlagen und der Einrichtung wurden wichtige Forde- rungen des Konsumentenschutzes umgesetzt und damit die bäuerliche Direktvermarktung aufgewertet. Zivilschutz-Arbeit in den Schulen mSchuljahr 1996/97 hielt der ehren- amtliche Mitarbeiter des Oö. Zivil- schutzverbandes, Dr. Gustav Bihlmayer, 12 Vorträge in der Stadt Steyr und 4 Vorträge im Bezirk Steyr-Land; diese Vorträge fanden in den 4. Klassen der Hauptschulen statt und wurden von insgesamt 342 Schülerinnen und Schülern besucht. Im laufenden Schuljahr wird Franz Leberbauer die Arbeit von Dr. Bihlmayer unterstützen und die Jugend imBereich War- nung und Alarmierung, Strahlenschutz, Bevor- ratung sowie Sicherheit im Alltag informieren. Neben den Vorträgen führt eine Ausstellung in den Gängen der jew. Schule die besprochenen Themen vor Augen. 41/405

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2