Amtsblatt der Stadt Steyr 1997/12

Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Baurechtsangelegenheiten; Bau Gru-67/96, Flächenwidmungsplanänderung Nr. 98 - Kleingartenanlage Steyr-Daimler-Puch AG; öf- fentliche Planauflage Kundmachung Cemäß § 36 Abs. 4 in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Oberösterreichisches Raumordnungs- gesetz, LGBI. Nr. 114/1993, wird darauf hinge- wiesen, daß der Flächenwidmungsplan Nr. 98 - Kleingartenan lage Steyr-Daimler-Puch AG - durch 4Wochen, mindestens jedoch bis 20. Dezember 1997, zur öffentlichen Ein- sichtnahme während der Amtsstunden aufliegt . Entsprechend dem Änderungsplan ist beabsich- ligt, die nörd lich der Kematmüllerstraße und an die bestehende Wohnbebauung der Ge- meinn. Wohnungs- und Siedlungsgen . ,,Styria" GenmbH. anschließende, vorgelagerte Enns- lrasse in „Grünland-landwirtschaftliche Nutz- llächc, Griin land-Dauerkleingartenanlagen, Grünzug und Wohngebiet" umzuwidmen. Gemäߧ 36 Abs. 4 in Verbindung mit§ 33 Abs. 3 des Oö. Raumordnungsgesetzes, LG BI. Nr. 114/94 idgF., wird hiemit Gelegen heil zur Stellungnahme gegeben. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berecht igt , wiihrend der Auflagefrist schrift- liche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat der Stadt Steyr einzubringen . Für den Bürgermcisler: 1. A. : Dr. Maier • Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Baurechtsangelegenheiten; Bau Gru-67/96, l:iüchenwidmungsplaniinderung Nr. 98 - 1,leingartenanlagc Steyr-Daimler-Puch AG; 1\in holung der Stellungnahmen Verständigung 1lt-r Stadtsenat der Stadt Steyr hat in seiner Sit- ·11ng vom 13. März 1997 die Einleitung des Vl'rfahrens, betreffend die Flächenwidmungs- pl ,111änderung Nr. 98 - Kleingartenanlage Steyr- 1l.ii mler-Puch AG - gemäß § 36 Abs . 3 Oö. IC111mordnungsgesetz, LGBI. Nr. 1l 4/ 1993, be- , 1 hl ossen. 111 1sprechend dem Änderungsplan ist beabsich- 11 ~1. die nörd lich der Kematmüllerstraße und 111 die bestehende Wohnbebauung der Ge- 1111·111n. Wohnungs- und Siedlungsgen. ,,Styria" < ,,·11111 bH. anschließende, vorgelagerte Enns- 11 1w• in „Grünland-landwirtschaftliche Nutz- II 11 lll', Grünland-Dauerkleingartenanlagen, 1 "111 1zug und Wohngebiet" umzuwidmen. 111 starkes Stück Stadt I.~ ~ Aamingdort - - . ~ ., ·~ . . Flächenwidmungsplanänderung Nr. 98 - Lageskizze, keine Kundmachung Gemäß § 36 Abs. 4 des Oö. Raumordnungs- gesetzes, LG BI. Nr. l l 4/ 1993, wird hiemit Ge- legenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Stel- lungnahme wird bis spätestens 20. Jänner 19 98 erwartet. Diese Frist wird nicht er- streckt. Der Planentwurf kann während der Amtsstunden beim Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsabteilung, eingesehen werden. Für den Bürgermeister: i. A.: Dr. Maier ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Fachabtei lung für Baurechtsangelegenheiten; Bau Gru-286/94, Bebauungsplan Nr. 59 - ,,Drachenwiese" Än- derung Nr. 1- Aufl1ebung; Auflage zur öffentli - chen Einsichtnahme Verständigung Die Stadt Steyr beabsichtigt , den Bebauungs- plan Nr. 59 „Drachenwiese" - Änderung Nr. 1- ersatzlos aufzuheben, eine künftige Bebauung kann en tsprechend den Bestimmungen der Oö. Ramingdorf ,7 -~ , n n -- Arztpraxis in Gleink zu vergeben Die ER SIE ES Bauträger GmbH, 4400 Steyr, Taschelried 19, errichtet auf dem Grundstück 597/3, KG Gleink, Eigentums- wohnungen, wobei vorgesehen ist, eine dieser Wohnungen für eine Arztpraxis be- reitzuhalten. Das zu errichtende Gebäude wird an der Gleinker Hauptstraße nächst dem Gebäude des Fernmeldebauamtes lie- gen. Ärzte, die im Stadtteil Gleink eine Praxis eröffnen möchten, werden eingela- den, sich mit der ER SIE ES Bauträger GmbH (Tel. 76666) ins Einvernehmen zu setzen. Die Gesellschaft ist gerne bereit, die entsprechenden Auskünfte über Größe und Kosten der zur Verfügung stehenden Wohneinheiten zu erteilen. Impressum A1111 shla11 der S1ad1 S1eyr Medieninhaber und Herausgeber S1ad1 S1eyr, 4400 S1cyr, S1ad1platz 27 - Rcdak1ion S1abss1ellc für Presse und lnformalion, 4400 Slc yr, S1ad1pla1 z 27, 'lclefon 0 72 52 / 544 03, FS 281 39. Telefa x 072 52 / 483 86 · llcrs1ellcr Druckerei Priclzel, 4400 S1ey r, Pachcrgassc 3 - Verlags- und Herstellungsort S1cyr Anzeigenannahme Druckerei Priclzel , 4400 S1cy r, Pachcrgassc 3, Telefon 0 72 52 / 52 0 84 . 0 Ti1clfo10: llarilaucr Bauordnung, LGBI. Nr. 66/ 1994 idgF., samt Nebengesetzen erfolgen. Von der Aufl1ebung des Bebauungsplanes sind die Grundstücke Nr. 316/1, 331 / 1, 331/21, 375/4, 397/ I, 400/9, 498, 499/1, 508, 517/ 1 und 522/ l, alle Kat. Gem. Hinterberg, betroffen. Gemäß § 36 Abs. 4 des Oö. Raumordnungs- gesetzes, LG BI. Nr. 114/ 1994, i.V. mit§ 33 Abs . 3 des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 wird der Plan zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt. Jedermann , der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, wäh- rend der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat der Stadt Steyr einzubringen. Die Stellungnahme wird bis spätestens 20. Jänner 1998 erwar- tet. Diese Frist wird nicht erstreckt. Der Plan- entwurf kann während der Amtsstunden beim Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsabteilung, eingesehen werden. Für den Bürgermeister: i. A.: Dr. Maier 39/ 403

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