Amtsblatt der Stadt Steyr 1997/11
6. Städt. Kindergarten, Hort und Tagesstätte Wehrgraben, Wehrgrabengasse 83 7. Städt. Kindergarten Gleink, Gleinker Hauptstraße 12 8. Städt. Kindergarten, Rudolf Diesel-Straße 15 9. Städt. Kindergarten, Leharstraße 1 10. Städt. Kindergarten, Hort und Tagesstätte, Puschmannstraße 10 11. Städt. Hort Resthof, Sparkassenplatz 14a 12. Städt. Kindergarten und Tagesstätte, Rest- hofstraße 39 13. Städt. Kindergarten, Stelzhamerstraße 11 14. Städt. Kindergarten Fabrikinsel, Fabrikinsel 1 15. Caritas Kindergarten, Punzerstraße 45 16. Caritas Kindergarten, Wieserfeldplatz 18 l 7. Kindergarten der Kreuzschwestern, Hochhauserstraße 1 18. Waldorf-Kindergarten, Preuenhueberstraße 5 b) Kinderspielplätze: 1. Spielplatz Hubergut, Hubergutstraße 12 2. Spielplatz Schillerstraße 3. Spielplatz Schuhertstraße - Schosserstraße 4. Radfahrbahn Glöckelstraße 5. Spielplatz Landarbeitersiedlung - Wink- lingerstraße 6. Spielplatz Gründbergsiedlung - ,,Mayrpeter" 7. Schloßpark 8. Spielplatz Stelzhamerstraße 28 9. Spielplatz Schweigerstraße 11 l 0. Spielplatz Puschmannstraße -Ahrerstraße 11 . Spielplatz Röhrholtweg - Resthofstraße 12. Spielplatz Resthof -Waldspielplatz - Sie- mensstraße 13. Spielplatz Resthof Süd - Freizeitanlage 14. Spielplatz Anzengruberstraße - Taborweg 15. Spielplatz Schnallentor - Gleinker Gasse 46 16. Spielplatz Waldrandsiedlung - Sieberer- straße 17. Spielplatz Wehrgraben (hinter Schwimm- schule) 18. Spielplatz Schlüsselhof (gegenüber Schlüs- selhofgasse 56) c) Kino: Stadtkino,Volksstraße 5 d) Städtische Sportstätten: 1. Sportheim und Sportplatz Miinichholz, Schumeiers traße 7, 2. Kunsteisbahn, Rennbahnweg 6 3. Sportanlage, Rennbahnweg 6a 4. Sporthalle Tabor, Kaserngasse l e) Stadtbad, Haratzmüll erstraße 126 f) Campingplatz, Kematmüllerstraße la A rtikel II § 2 hat zu lauten : „Übertretungen dieser Verordnung werden gern. § 367 Ziff. 15 GewO 1994, BGBI. Nr. 194/1994, idgF., mit Geldstrafen bis zu S30.000,- bestraft." .ein starkes Stück Stadt Öffentliche Erkundung des Bewerberkreises 1) Ausschreibende Stelle: Österreichische Bundesbahnen, Planung und Engineering, Projektcenter Büro Mitte, Bahn- hofstraße 3, 4020 Linz, Tel. 0732/6909/3872, Fax 0732/6909/3809 2) Bauvorhaben: Verkehrsdrehscheibe Bf. Steyr - Bahnhofs- überbauung, bestehend aus Straßenbrücke mit Einfahrt in 2geschoßiges Parkdeck für 195 PKW bzw. 8 Bushaltestellen sowie Lift- anlagen und Stiegenabgängen zu Haus- und Inselbahnsteig im Bf. Steyr bzw. Fußweg- verbindung zum Stadtteil Ennsleite über Eisenbundesstraße BI 15. 3) Gegenstand der Ausschreibungen: Jeweils div. nachstehende Professionisten- leistung zur Errichtung o.a. Bauvorhabens: 3a) Elektroinstallationsarbeiten einschl. Er- richtung einer Verkehrslichtsignalanlage 3b) Lieferung und Montage von Metall- Fensterkonstruktionen und lichtdurchläs- sigen Bautei len inkl. Verglasung 3c) Schlosserarbeiten 3d) Spengler-, Dachdecker- und Flachdach- arbeiten sowie Metallfassadenbekleidung 3e) Malerarbeiten 3D Steinmetzarbeiten 4) Liefer-1Ausführungsfristen: Baubeginn: jew. März 1998; Gesamt- fertigstellung: September 1998. Zwischen- termine sind den Ausschreibungs-Unterla- gen zu entnehmen. 5) Bewerberkreis: Unternehmen mit entsprechender Befugnis, die nach Art und Umfang vergleichbare Ar- beiten bereits ausgeführt haben. Dies betrifft insbesonders Arbeiten im Gefahrenbereich bei Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes. Für die Bildung von Arbeitsgemeinschaften sind max. 3 Firmen zugelassen. Der Bieter bestätigt mit der Anforderung der Ausschreibungs-Unterlagen, daß er solche Arbeiten bereits als Alleinauftragnehmer Artikel III § 3 hat zu lauten : „Diese Verordnung ist gemäß § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI.Nr. 9/1992, idgF., im Amtsblatt der Stadt Steyr kundzumachen oder in einer ARGE ausgeführt hat. Eine entspr. Referenzliste ist der Bewerbung bzw. der jew. Angebotsanforderung beizuschlie- ßen. Anforderungen von Bietern, die solche Arbeiten noch nicht durchgeführt haben, werden nur berücksichtigt, wenn sie beab- sichtigen, in ARGE mit Firmen anzubieten, die vorstehende Bedingungen erfüllen. Be- griff ARGE gemäß § 9 Bundesvergabegesetz. 6) Unterlagen: Die jew. Ausschreibungs-Unterlagen sind ausnahmslos schriftlich bis 15. 12. 1997 bei der o.a. ausschreibenden Stelle anzufordern. Die jew. Ausschreibungs-Unterlagen werden durch die Post per Nachnahme ab 12. 1. 98 zugestellt. Die Kosten hiefiir betragen: S 500.- excl . MWSt. und Versandkosten. 7) Angebotstermin: Die jew. Angebote sind verschlossen und versiegelt, gekennzeichnet mit beiliegendem grünen Kennzettel bzw. mit jew. Aufschrift der anzubietenden Arbeiten, bis 4. 2. 1998, 12 Uhr, beim Geschäftsbereich Planung und Engineering, Projektcenter Büro Mitte, Bahnhofstraße 3, 4020 Linz, Zimmer 319, abzugeben. 8) EU-Veröffentlichung: Die Absendung des Aufrufes zum Wettbe- werb im EG-Amtsblatt erfolgte am 29. Okto- ber 1997. 9) Angebotsijffnung: Die Öffnung der jew. Angebote erfolgt nicht öffentlich. Vergabeart: Verhandlungsverfah- ren. Den Österreichischen Bundesbahnen er- wächst durch die Annahme der Angebote keine wie immer geartete Verpflichtung ge- genüber den Anbotstellern. Östen. Bundesbahnen, Geschäftsbereich Pla- nung u. Engineering, Projektcenter Büro Mitte: Dipl.-Ing. Eibl und tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundma- chung in Kraft." Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr 27/359
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