Amtsblatt der Stadt Steyr 1997/10

4. Eintra2un2slokal „Kultur- Freizeit- und .Tu2endzentrum Ennsleite", Steyr, Josef Hafner-Straße 14 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Ennsleite und Waldrandsiedlung 5. Eintra2un2slokal „Freizeit- und Kulturzentrum Münichholz", Steyr, Karl Punzer-Straße 60 a Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Münichholz, Hinterberg, Hammer 6. Flie2ende Eintra2un2skommission Krankenhaus sowie Alten- und Pfle2eheim Tabor In den Eintragungslokalen liegt auch der Text des Gesetzes, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, auf. Jeder Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur in jenem Eintragungslokal ausüben, in dessen Bereich er wohnhaft und in der Stimmliste eingetragen ist. Eintragungen können an jedem der unten angeführten Tage zu folgenden Zeiten vorgenommen werden: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag, Montag, 24. November 1997 von 8.00 bis 16.00 Uhr 25. November 1997 von 8.00 bis 20.00 Uhr 26. November 1997 von 8.00 bis 16.00 Uhr 27. November 1997 von 8.00 bis 20.00 Uhr 28. November 1997 von 8.00 bis 16.00 Uhr 29. November 1997 von 8.00 bis 12.00 Uhr 30. November 1997 von 8.00 bis 12.00 Uhr 01. Dezember 1997 von 8.00 bis 16.00 Uhr Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr Eintra2un2slokale bei den Volksbe2ehren „SCHILLING-VOLKSABSTIMMUNG" und .. ,,ATOMFREIES OSTERREICH" im Bereich Wehrgraben-Steyrdorf Da es anläßlich der letzten Volksbegehren mehrfach zu Unklarheiten hinsichtlich der örtlichen Zuständig- keit der Eintragungslokale im Bereich „Wehrgraben" bzw. ,,Steyrdorf' gekommen ist, erlaubt sich die Fachabteilung für Statistik, Wahlen und Einwohnerwesen folgendes mitzuteilen: Eintragungsberechtigte, die ab der gedachten Linie Seifentruhe - Direktionsberg - Museum Arbeitswelt flußabwärts wohnen, sind im Eintragungslokal Rathaus stimmberechtigt. Alle anderen Bewohner des Wehr- grabens bzw. von Steyrdorf sind im Eintragungslokal „Mehrzweckhai le Wehrgraben" eintragungsberechtigt. Die Fachabteilung für Statistik, Wahlen und Einwohnerwesen steht bei Unklarheiten hinsichtlich der ört- lichen Zuständigkeit unter der Telefonnummer 575/DW 231 bis 233 zur Verfügung. ...ein starkes Stück Stadt 27/327

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