Amtsblatt der Stadt Steyr 1997/10

Magistrat Steyr Wahl - 5/97 V o 1k s begehren „Schilling-Volksabstimmung" VERLAUTBARUNG über das Eintragungsverfahren Auf Grund der im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vom 10. September 1997 veröffentlichten Ent- scheidung des Bundesministers für Inneres, mit der dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren „Schilling-Volksabstimmung" stattgegeben wurde, wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGB!. Nr. 344, in der Fassung BGB!. Nr. 505/94 festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist vom Montag, dem 24. November 1997, bis (einschließlich) Montag, dem 1. Dezember 1997, in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbe- gehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift (Familien- und Vorname) in die Eintragungsliste erklären. Die Eintragung hat außerdem das Geburtsdatum und die Adresse des Stimmberechtigten zu enthalten. Eintragungsberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag (29. Oktober 1997) das Wahl- recht zum Nationalrat besitzen und in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben. Demnach sind alle Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, vor dem 1. Jänner 1997 (spätestens am 31. Dezember 1996) das 18. Lebensjahr (Jahrgang 1978 und ältere) vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, berechtigt, sich in die Eintragungslisten einzu- tragen. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechtes eine Stimmkarte. Die Eintragungslisten liegen an folgenden Adressen auf: 1. Eintra2un2slokal „Rathaus", Steyr, Stadtplatz 27 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Innere Stadt incl. Pyrach, Sarning, Christkindl, Steyrdorf, Schlüsselhof, Ennsdorf, Neuschönau und Fischhub 2. Eintra1:un~slokal „Alten- u. Pfle2eheim Tabor", Steyr, Eingang Ferdinand Hanusch-Straße 1 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Tabor, Stein, Gleink, Dornach, Hausleiten, Resthof, Haidershofen 3. Eintra2un2slokal „Mehrzweckhalle Wehr2raben", Steyr, Wehrgrabengasse 22 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Wehrgraben, Eysnfeld, Gründbergsiedlung, Steinfeldstraße, Neustraße 26/ 326 steyr

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