Amtsblatt der Stadt Steyr 1997/7

A [' • mtst1erarzt to , ert Urlaubsplanung mit Heimtieren Alljährlich stellt sich für viele Heimtier- besitzer die Frage, wohin mit dem Tier wäh- rend der Urlaubszeit. Ob Hund, Katze, Kä figvogel oder Kleinsttier -Heimtiere sind dann keine Belastung für den Besitzer, wenn der Urlaub rechtzeitig geplant und auf die Bedürfnisse der Tiere ausreichend Rücksicht genommen wurde. Grundsätzlich kann man die meisten Heimtiere in den Urlaub mitneh- men. Besonders Hunde würden unter einer länger dauernden Trennung von der Familie leiden, während Katzen eher eine enge Bin- dung zur gewohnten Umgebung haben, und sie eine Abwesenheit von „Herr!" oder „Frauerl" nicht so sehr schmerzt. Sie fühlen sich in ihrem gewohnten Revier am wohlsten. Sowohl für die Urlaubsreise als auch für die Unterbringung in einer „Tierpension" muß bei Hund und Katze eine Schutzimpfung ge- gen die wichtigsten Seuchenerkrankungen innerhalb der letzten zwölfMonate vor dem Urlaub stattgefunden haben. Für die Aus- landsreise oder den Aufentlialt in einem Tollwutgebiet ist unbedingt rechtzeitig eine wird hiemit gemäß § 34 Abs. 5Oö. Raum- ordnungsgesetz, LGBI. Nr. 1 J 4/ J 993, in Ver- bindung mit § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., als Verordnung der Stadt kundgemacht. Der Plan bedarf lt. Erlaß des Amtes der Oö. Landesregierung vom 2. Juni J 997, Zahl Bau R-P-4901 J 7/2-1997 GM/Sch, keiner auf- sichtsbehördlichen Genehmigung. Gemäß § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., wird diese Verordnung im A111bblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch zwei Wo- chen beim Magistrat Steyr, Baurechtsab- teilung, zur öffentlichen Einsichtnahme wäh- rend der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundma- chungsfrist fo lgenden Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat der Stadt Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Für den Bürgermeister: Im Auftrag: Dr. Maier Amtsblatt der Stadt Steyr Tollwutimpfung durchzuführen und im interna- tionalen lmpfpaß nachzuweisen. Die Impfung sollte mindestens dreißig Tage vor Urlaubsan- tritt erfolgen. Da viele Staaten darüber hinaus noch ein amts- tierärztliches Ursprungs- und Gesundheitszeug- nis verlangen, erkundigen Sie sich bei Ihrem Tierarzt, der Veterinärbehörde oder den Konsu- laten über die speziellen Bestimmungen Ihres Urlaubslandes. Für die Einreise nach Schweden oder Norwegen sind beispielsweise eine Ein- fuhrerlaubnis, eine Blutuntersuchung und Parasitenbehandlungen vorgeschrieben. Von England und Irland werden eine Einfuhrgeneh- migung und eine sechsmonatige Qiarantäne verlangt, sodaß ein Kurzbesuch praktisch aus- scheidet. Für Island gilt ein generelles Einfuhr- verbot. Wenn Sie sich entschieden haben, Ihr Tier mit- zunehmen, teilen Sie es dem Reisebüro oder Ihrem Hotel mit, und lassen Sie sich dies auch bestätigen. Für Flugreisen ist eine Kontaktauf- nahme mit der Huggesellschaft mindestens drei Tage vor Abflug erforderlich. Kleine Hun- de können im Passagierraum, größere im kli- matisierten Frachtraum befördert werden. Bei Autofahrten müssen die Tiere so versorgt werden, daß sie den Fahrer nicht behindern und beim Öffnen der Autotüre nicht davonlau- fen können. Hunde sollten daher auf dem Rücksitz oder im Laderaum eines Kombis an- gehängt werden; Katzen sollten in geeigneten Körben oder Käfigen transportiert werden. Ge- gen Reisekrankheit lassen Sie sich vomTier- arzt geeignete Medikamente verordnen. Jeden- Beihilfe des Landes zum Bau einer vollbiologischen Kleinkläranlage Das Land Oberösterreich fördert den Bau einer vollbiologischen Kleinkläranlage für Eigen- heimbesitzer bzw. Erbauer-Betreiber (bis max. 12 Einwohner) · unter der Voraussetzung eines positiven wasserrechtlichen Bewilligungs- bescheides. Diese Beihilfe kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn von der Gemeinde in absehbarer Zeit mit keinem öf- fentlichen Kanalanschluß, lt. rechtskräftigem Entsorgungskonzept der Stadt Steyr, zu rech- nen ist. Die für Förderungs-Ansuchen entsprechenden Formulare liegen beimMagistrat Steyr, Stadt- platz 27, in der Fachabteilung für Tiefbau, 3. Stock, Zimmer 327, auf (Tel. 575/276 · Ing. Jo· hann Ritt). Nähere Auskünfte in Förderungs- fragen erteilt die Unterabteilung Siedlungs· falls sollten Sie Ihr Tier kurz vor der Abfahrt nicht mehr füttern. Für Pausen auf der Reise ist ein Vorrat an frischem Trinkwasser mitzu- nehmen. Ein Aussteigen auf Parkplätzen ist selbstverständlich nur an der Leine zu emp· fehlen. Bei Auslandsreisen ist es günstig, einen aus- reichenden Futtervorrat von zu Hause mitzu- nehmen. Ihr Tier soll rechtzeitig bereits eine Woche vorher auf ein neues Futter · am be- sten Trockennahrung oder Konservenfutter · umgestellt werden. Besprechen Sie mit Ihrem Tierarzt, welche Medikamente Ihr Tier benötigt, bzw. lassen Sie sich eine Notfalls-Apotheke zusammen- stellen. Große Hitze und wenig Luftbewe- gung kann zu einem Hitzschlag oder einem Kreislaufzusammenbruch führen. Sie sollten daher das Tier nie länger im Auto ohne Ven- tilation oder der Sonne ausgesetzt zurücklas- sen. Nach dem Baden im Meerwasser soll auch Ihr Hund mit Süßwasser geduscht wer- den, dami t Hautentzündungen · bes. an den rfoten und im Sehenkelinnen· bzw. Achsel- bereich · vorgebeugt wird. Vor und nach der Reise ist eine Wurmkur angezeigt. Weitere, spezielle Auskünfte und ausführli- che Beratung für eine entsprechende Urlaubserholung mit dem vierbeinigen Freund erhalten Sie bei Ihrem Vertrauens- tierarzt oder bei der Veterinärabteilung der Stadt Steyr {Tel. 575-358). Dr. Eduard Fellinger wasserbau des Amtes der Oö. Landesregierung, Kärntner Straße 12, 4021 Linz (Tel. 0732/6584- 2457 · Hr. Helmut Traunmüller). An diese Ab- teilung sind auch die Ansuchen zu richten. Die Stadt Steyr verkauft das städtische Objekt Karl-Punzer-Straße 49A, ehern. Buswartehaus. Das Gesamtausmaß der Liegenschaft - einschließlich des Objektes · beträgt 147 m..2. Interessenten werden ersucht, ihr An- bot unter Angabe des gebotenen Kauf- preises bis spätestens 31. Au- gust 1997 schriftlich beim Magistrat Steyr, Fachabteilung für Liegenschafts- verwaltung, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, ab- zugeben. Für Auskünfte stehen Ihnen während der Dienstzeiten Herr Herbert Auer (Tel. 575- 320) und Herr Helmut Kremsmayr (Tel. 575-322) zur Verfügung. Herbert Auer Fachabteilungsleiter 25/213

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