Amtsblatt der Stadt Steyr 1997/6

Stellenausschreibung Beim Magistrat der Stadt Steyr wird ein Lehr- ling aufgenommen: Lehrausbildung zum/zur Gasinstallateur/in Aefgaben: Alle Tätigkeiten im Sinne der Ausbildungsvor- schriften für den Lehrberuf Gasinstallateur/in. Voraussetzungen: Beendigung der allgemeinen Schulpflicht 17. Lebensjahr bis zum Stichtag 31. Dezem- ber 1997 nicht vollendet Einverständnis, die Lehre in Steyr zu absol- vieren Freundliches Auftreten, gute Umgangsfor- men und Teamfähigkeit Gute Kommunikationsfähigkeit Eignung für systematisches und routinemäßi- ges Arbeiten Ausgezeichnete Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift Persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung Östen. Staatsbürgerschaft; diese Vorausset- zung wird jedoch auch durch die Staatsange- hörigkeit eines Landes erfüllt, dessen Ange- hörigen Österreich aufgrund der Mitglied- schaft bei der Europfüd1en Union (EU) die- selben Rechte für den Berufszugang zu ge- währen hat wie Inländerinnen. Auswahlverfahren: Vorstellungsgespräch nach Vorauswahl Die Aufnahme erfolgt in ein Lehrverhältnis zur Stadt Steyr nach dem Berufsausbildungsgesetz. Lehrlinge, die sich bereits in einer Lehrausbildung befinden, werden in das Aus- wahlverfahren nicht einbezogen. Bewerbungen sind ausschließlich unter Ver- 26/182 wendung der aufgelegten Bewerbungs- bögen, die in der Informationsstelle und bei der Fachabteilung für Personalverwaltung des Magistrates der Stadt Steyr, Stadtplatz 27, Rat- haus, 2. Stock (Tel. 07252/575-222), erhältlich sind, so rechtzeitig unter Anschluß des Halbjahreszeugnisses bzw. des Zeugnisses der 8. Schulstufe einzubringen, daß diese bis spä- testens 30. Juni 1997 beim Magistrat Steyr, Fachabteilung für Personalverwaltung, einlangen. Der Magistratsdirektor: Dr. Kurt Schmid! ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Geschäftsbereich für Finanzen; Fin-120/96 - Rechnungsabschluß '96 Kundmachung Gemäߧ 56 Abs. 2 des Gemeindestatutes für die Stadt Steyr erfolgt folgende Verlautbarung: Der Rechnungsabschluß der Stadt Steyr für das Jahr 1996 liegt durch eine Woche, und zwar in der Zeit von 23. Juni 1997 bis ein- schließlich 2. Juli 1997 im Ge- schäftsbereich für Finanzen, Fachabteilung Buchhaltung, Kassa und Lohnverrechnung, Rathaus, 2. Stock vorne, Zimmer 214, zur öf- fentlichen Einsichtnahme auf. Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Baurechtsangelegenheiten; Bau Gru-34/95 - Be- bauungsplan Nr. 63, Jägerberg; öffentliche Planauflage Kundmachung Seitens der Stadt Steyr ist beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 63 -Jägerberg neu zu er- stellen. Das Planungsgebiet erstreckt sich vom L. Stein- brecher-Ring im Westen bis zur Gemeinde- grenze St. Ulrich im Osten. Südlich wird das Planungsgebiet von der Fellinger-Siedlung be- grenzt. Im Norden reicht das Planungsgebiet bis zur Klingschmiedgasse. Entsprechend den Planunterlagen , ist die Errichtung einer Reihenhausanlage, angrenzend an die Fellinger-Siedlung und entlang der Gemeinde- grenze zu St. Ulrich, sowie eine mehrgeschossi- ge Geschoßwohnungsanlage auf der verblei- benden Restfläche beabsichtigt. Die verkehrs- mäßige Erschließung soll im wesentlichen über eine neu zu errichtende Zufahrtsstraße von der Kammermayrstraße aus erfolgen. Für einenge- ringen Bereich ist auch die Aufschließung über die Klingschmiedgasse bzw. den L. Steinbre- cher-Ring vorgesehen. Gemäß § 33 Abs. 4 des Oö. Raumordnungs- gesetzes 1994 wird der Plan durch 4Wochen, mindestens jedoch bis 20. Juli 1997, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amts- stunden aufgelegt. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z. B. Grundeigentü- mer, Mieter), ist berechtigt, während der Auf- lagefrist schriftliche Anregungen oder Einwen- dungen beimMagistrat der Stadt Steyr einzu- bringen. Für den Bürgermeister: Im Auftrag: Dr. Ma ier Bebauungsplan Nr. 63,jägerberg - Lage- skizze, keine Kundmachung Vermessungs- Arbeiten im Stadtgebiet Das Bundesvermessungsamt führt voraus- sichtlich bis Oktober Grundlagenvermes- sungen zur Verdichtung des Festpunkt- netzes im Steyrer Stadtgebiet durch. Ein dichtes Festpunktnetz ist die Basis für die Erstell ung von Planungsgrundlagen, wie Landkarte, Katastralmappe, Flächenwid- mungsplan, Bebauungsplan, Leitungskata- ster usw., bis zur Grundstücksgrenze der Grundeigentümer. Da nicht alle Vermes- sungspunkte über öffentliche Straßen und Plätze erreichbar sind, werden die Grund- eigentümer ersucht, den Beamten des Ver- messungsamtes, die mit den Arbeiten be- faßt sind, den Zutritt zu ermöglichen. ste■r

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