Amtsblatt der Stadt Steyr 1997/5

Landesauszeichnung für beispielhafte Bauprojekte der Stadt Steyr ie Stadt Steyr schnitt bei dem vom Land Oberösterreich heuer erstmals durchge- führ ten Wettbewerb „Schöner Bauen in OÖ" her- vorragend ab: Aus über 50 eingereichten Projek- ten wurde der Stadt Steyr für die mustergültige Revitalisierung des ehemaligen Ledigenheimes sowie für die Errichtung des Kindergartens Fabriksinsel eine Auszeichnung der Landesregie- rung und somit die höchstmögliche Bewertung zuerkannt. Bei den beiden Projekten wurde die besonders qua litätsvolle bauliche und arch itekto- nische Lösung gewürdigt, mit der die historische und denkmalgeschützte Bausubstanz des 1912 er- richteten Industrieobjektes (,,Kraftstation der Österreichischen Waffenfabriksgesell schaft") er- ha lten und gleichzeitig ei ner zeitgemäßen Nut- zung zugeführt werden konnte. ---~--~___,; T Die Gemeinnützige Wohnungsgesell schaft der Steyr-Daimler-Puch GesmbH hat in diesem Indu- strieobjekt, das 1938 in ein Ledigenwohnheim umgewandelt wurde, insgesamt 64 moderne Woh- nungen geschaffen. Die Stadt selbst errichtete in diesem historischen Bauwerk zusätzlich einen zweigruppigen Kindergarten mi t modernem Zubau. Die Inves tit ionskosten dieser großen so- wie gelungenen Revitalisierungsprojekte, die im Oktober 1993 ihrer Bestimmung übergeben wu r- den , betrugen rund 62 Mi ll. S. - ,'; Die offizielle Auszeichnungsurkunde konn ten im Rahmen eines kleinen Festaktes im Landhaus Prokurist Ing. Klaus Gstöttner (Gemeinnützige Wohnungsgesell schaft der Steyr-Daimler-Puch GesmbH) und Ing. Thomas Bodory (Fachabtei- lung für Al tstadterhaltung, Denkmalpnege und Stadterneuerung des Steyrer Magistrates) kü rzlich entgegennehmen. ' Ansprüche auf Rückerstattung von zu viel bezahlten WAG-Mieten bekanntgeben Die Stadt Steyr versucht bekanntlich auch jenen WAG-Mietern in Münichholz und im Wehrgraben zu hel- fen , die - weil sie nicht fristgerecht einen Rückerstattungsantrag gestellt haben - ihre zu viel bezahlte Miete von der WAG nicht zurückbekommen sollen . Um festzustel len, wer konkret noch entsprechende Forderun- gen gegenüber der WAG erheben w ill, und um die entsprechenden Daten erfassen zu können, bietet die Stadt den Betroffenen die Möglichkeit, sich am Montag, 26. Mai, und Dienstag, 27. Mai, jeweils in der Zeit von 14 bis 18 Uhr, im Mehrzwecksaal Münichholz zu melden. Aufgerufen dazu sind jedoch nur jene Mieter, die nachweislich (Mietvertrag, Zahlungsbelege) im Zeitraum von 1988 bis einschl ießlich 28. 2. 1991 in einem WAG-Wohnhaus gewohnt haben, das zwischen 1938 und 1945 errichtet worden ist (bei diesen Bauten wurde die Schillingeröffnungsbilanz als Mietberechnungsgrundlage herangezogen), und bisher noch keinen Antrag auf Rückerstattung gestellt haben. Die Stadt wird im Anschluß an diese Erhebung die einzelnen Fä lle nochmals rechtlich prüfen lassen und daraufhin in Abstimmung mit den Betroffenen die weitere Vorgangsweise festlegen. Amtsblatt der Stadt Steyr 5/133

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