Amtsblatt der Stadt Steyr 1997/5

Stellenausschreibung Im Alten- und Pflegeheim Tabor sind dem- nächst nachstehend angeführte Dienstposten zu besetzen: Entlohnungsgruppe p5: Haus-und Küchengehilflnnen Aufgaben: Reinigungsarbeiten und Hilfsdienste im Heim- bzw. Küchenbereich Voraussetzungen: Sehr guter Gesundheits- und Allgemeinzu- stand Kontakt- und Teamfähigkeit Bereitschaft für Schicht- und Wechseldienst, Wochenend- und Feiertagsdienst Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift Männliche Bewerber: Ableistung des Prä- senz- od. Zivildienstes Österr. Staatsbürgerschaft; diese Vorausset- zung wird jedoch auch durch die Staatsange- hörigkeit eines Landes erfüllt, dessen Ange- hörigen Österreich aufgrund der Mitglied- schaft bei der Europäischen Union (EU) die- selben Rechte für den Berufszugang zu ge- währen hat wie lnländerlnnen. A uswahlve,fahren: Vorstellungsgespräch in der Fachabteilung für Personalverwaltung Mindestens 1 Praxistag im Alten- und Pfle- geheim Tabor Die Einstellung erfolgt auf Basis Vollbeschäfti- gung und in ein befristetes Vertragsbedienste- tenverhältnis zur Stadt Steyr. Bewerbungen sind ausschließlich unter Ver- wendung der aufgelegten Bewerbungs- 20/ 148 bögen, die in der Informationsstelle und bei der Fachabteilung für Personalverwaltung des Magistrates der Stadt Steyr, 4400 Steyr, Stadt- platz 27, Rathaus, 2. Stock (Tel. 07252/575-222), erhältlich sind, so rechtzeitig einzubringen, daß diese bis spätestens 31. Mai 1997 beim Magistrat Steyr, Fachabteilung für Perso- nalverwaltung, einlangen. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Heimleiter des Alten- und Pflegeheimes Tabor, Hrn. Ruckerbauer, unter der Tel.-Nr. 07252/81777 Dw 10. ♦ BeimReinhaltungsverband Steyr und Umge- bung wird ein Lehrling aufgenommen: Lehrausbildung zum/zur Bürokaufmann/-frau Aufgaben: Alle Tätigkeiten im Sinne der Ausbildungs- vorschriften für den Lehrberuf Büro- kaufmann/-frau Voraussetzungen: Beendigung der allgemeinen Schulpflicht 17. Lebensjahr bis zum Stichtag 31. Dezem- ber 1997 nicht vollendet Wohnsitz in einer der Mitglied-Gemeinden des RHV (Aschach/Steyr, Behamberg, Dietach, Garsten, Haidershofen, St.Ulrich/ Steyr, Sierning, Steyr, Wolfern) Einverständnis, die Lehre in Steyr zu absol- vieren Freundliches Auftreten, gute Umgangsfor- men und Teamfähigkeit Gute mündliche und schriftliche Kommuni- kationsfähigkeit Eignung für systematisches und routinemäßi- ges Arbeiten Ausgezeichnete Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift Persönliche, gesundheitliche und fachliche Eig11u11g Östen. Staatsbürgerschaft; diese Vorausset- zung wird jedoch auch durch die Staatsange- hörigkeit eines Landes erfüllt, dessen Ange- hörigen Österreich aufgrund der Mitglied- schaft bei der Europäischen Union (EU) die- selben Rechte für den Berufszugang zu ge- währen hat wie Inländerinnen. Auswahlve,fahren: Vorstellungsgespräch nach Vorauswahl Die Aufnahme erfolgt in ein Lehrverhältnis zur Stadt Steyr nach dem Berufsausbildungsgesetz. Lehrlinge, die sich bereits in einer Lehraus- bildung befinden, werden in das Auswahlver- fahren nicht einbezogen. Bewerbungen sind ausschließlich unter Ver- wendung der aufgelegten Bewerbungs- bögen, die in der Informationsstelle und bei der Fachabteilung für Personalverwaltung des Magistrates der Stadt Steyr, 4400 Steyr, Stadt- platz 27, Rathaus, 2. Stock (Tel. 07252/575-222), erhältlich sind, so rechtzeitig unter Anschluß des Halbjahreszeugnisses bzw. des Zeugnisses der 8. Schulstufe einzubringen, daß diese bis spätestens 31. Mai 1997 beim Magi- strat Steyr, Fachabteilung für Personalverwal- tung, einlangen. Der Magistratsdirektor: Dr. Kurt Schmid! ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Geschäftsbereich für Präsidial- und Rechtsangelegenheiten; Ges-1/97 -Dr. Wilhelm Groß-Stiftung 1997 Ausschreibung einer Studienbeihilfe Die Stadt Steyr vergibt aus den Erträgnissen der von ihr verwalteten Dr. Wilhelm Groß-Stif- tung für das Schuljahr 1997/98 eine Studien- beihilfe in Höhe von S 15.000,- . Diese wird in erster Linie Hochschülern oder Hochschülerin- nen gewährt, die sich dem Studiumder Mathe- matik an einer inländischen Universität wid- men, in Steyr ansässig und überdies bedürftig sind. Die soziale Bedürftigkeit wird hiebei nach den Richtlinien des Bundes für Studienbeihil- fensätze im Sinne des Studienförderungsge- setzes 1992 bemessen. In Ermangelung solcher Bewerber kann die Studienbeihilfe auch ande- ren bedürftigen Hochschülern oder Hochschü- lerinnen, sofern sie den übrigen Bedingungen entsprechen, zuerkannt werden. Studierende, die sich um diese Studienbeihilfe bewerben wollen, haben diese entsprechend be- legten Gesuche bis spätestens 15. Okto- ber 1997, unter der Kennbezeichnung ,,Studienbeihilfe Dr. Wilhelm Groß-Stiftung", beim Magistrat Steyr, Rathaus, einzubringen. Die erfolgte Inskription ist durch Vorlage einer lnskriptions-Bestätigung für das laufende Win- tersemester, und der gute Studienerfolg durch Vorlage von mindestens auf die ~alifikation ste■r

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