Amtsblatt der Stadt Steyr 1997/4

Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Tiefbau; BauStr-16/95 -Belagsarbeiten auf der B 122 a Voralpen Bundesstraße (Haager Stra- ße), km 3,277 bis km 2,700 über die Belagsarbeiten auf der B122 a (Haager Straße) von km 3,277 bis km 2,700. Die Unterlagen können gegen Kostenersatz von S 100.- ab 15. April 1997 bei der Informa- tionsstelle des Magistrates der Stadt Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, Erdgeschoß, abgeholt werden. Durch die Ausschreibung und Entge- gennahme der Anbote erwachsen den Aus- schreibern keine wie immer gearteten Ver- pflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten der An- gebotserstellung erfolgt nicht. Der ausschrei- benden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle einer Aufhebung der Ausschreibung, aus welchen Gründen immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgange- nen Gewinn; dies gilt auch für das Ergebnis von Preisverhandlungen im Sinne der gelten- den Vergabeordnung der Stadt Steyr. Jede An- fechtung wegen hrtums ist ausgeschlossen. Die Anbote sind in einem verschlossenen Um- schlag mit der Aufschrift „Belagsarbeiten auf der B 122 a, km 3,277 bis km 2,700" bis späte- stens 6. Mai 1997, 8.45 Uhr, bei der Informati- onsstelle des Magistrates der Stadt Steyr abzu- geben. Die kommissionelle Anbotseröffnung findet am gleichen Tag ab 9Uhr im Geschäftsbe- reich ID, FA für Bauwirtschaft, Zimmer 318, statt. Für den Bürgermeister: Der Baudirektor: Dipl.-Ing. Helmut Vorderwinkler Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Baurechtsangelegenheiten; BauGru-66/95 - Be- bauungsplan Nr. 54 - ,,Auer-Gründe", Ände- rung Nr. 1 Der vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 24. Oktober 1996 beschlossene Bebauungsplan Nr. 54 - ,,Auer-Gründe" - Ände- rung Nr. 1wird hiemit gemäߧ 34 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 114/ 1994, in Verbindung mit § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., als Verordnung der Stadt kundgemacht. Der Plan wurde gemäß § 34 Abs. 1Oö. Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 114/ 1994, mit Erlaß des Amtes der Oö. Landesregierung Amt sblatt der S tadt Steyr vom 18. Februar 1997, Zahl Bau R-P-490112/2- 1997, aufsichtsbehördlich genehmigt. Gemäß § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch 2Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung, zur öffent- lichen Einsichtnahme während der Amtsstun- den auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat der Stadt Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Für den Bürgermeister: i.A. Dr. Maier ür die fachgerechte Entsorgung des Grünschnittes stehen den Steyrerinnen und Steyrern auch heuer wieder mehr als 30, über das gesamte Stadtgebiet verteilte Sam- melcontainer zur Verfügung, die vom städti- schen Wirtschaftshof wöchentlich und bei Be- darf auch zweimal pro Woche entleert werden. Der Inhalt der Container, die nunmehr das ganze Jahr über an ihren Standplätzen verblei- ben, wird der „ARGE bäuerliche Kompostie- rung" zugeführt, die daraus Kornposterde ge- winnt und diese wieder auf die Felder auf- Wertsicherung Februar 1997 - Änderung Jänner Verbraucherpreisindex (NEU) 1996 = 100 Jänner ............ .............................................. 100,7 Februar .......... .......................... .................... 101, 1 Verbraucherpreisindex 1986 = 100 Jänner ..................... Korr. von 131,4 auf 131,7 Februar ........................................................ 132,2 Verbraucherpreisindex 1976 = 100 Jänner .. .................... Korr. von 204,3 auf 204,7 Februar ......................................................... 205,5 Verbraucherpreisindex 1966 = 100 Jänner ...................... Korr. von 358,5 auf 359,2 Februar .............................................. ........... 360,6 Verrohrung der Beleuchtung am Ennskai Im Zuge der Gasleitungsverlegung von der Schönauerbrücke bis zur Eisengasse am Ennskai wird auch die Verrohrung der öffentlichen Beleuchtung und der Park- scheinautomaten in diesem Bereich - in gemeinsamer Künette - durchgeführt. Der Stadtsenat stimmte der Auftragsvergabe in Höhe von 184.000 S zu. bringt. Im Vorjahr wurden in die Steyrer Grün- schnittcontainer 12.000 m3 Gartenabfälle ein- gebracht; eine beachtliche Menge, die beweist, wie gewissenhaft die Steyrer Bevölkerung auch ihre Gartenabfälle entsorgt. Da die Grünschnitt-Container fallweise aber auch mißbräuchlich zur Entsorgung von ande- ren Abfällen verwendet werden, appelliert der Magistrat der Stadt Steyr eindringlich, die Container ausnahmslos nur für Gartenabfälle zn benutzen und diese auch auf gar keinen Fall in Plastiksäcke verpackt in die Behälter einzu- bringen. Denn nur sauberer Gartenabfall kann zur Kompostierung verwendet werden. Ist der Inhalt durch bewußte oder unbewußte „Fehl- würfe" verunreinigt, muß die gesamte Con- tainerladung deponiert werden, was zu einer teuren sowie unnötigen Belastung der städti- schen Mülldeponie führt. Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 Jänner ....................... Korr. von 456,7 auf 457,7 Februar ......................................................... 459,5 Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 Jänner ...................... Korr. von 458,2 auf 459, 1 Februar ....................................................... .. 460,9 Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 Jänner ................ Korr. von 3.459,0 auf 3.466,0 Februar ...................................................... 3.479,8 Lebenshaltungskostenindex 1938 = 100 Jänner .............. . Korr. von 3.408,9 auf 3.415,7 Februar ...................................................... 3.429,3 1945 = 100 Jänner ................ Korr. von 4.013,5 auf 4.021,6 Februar ...................................................... 4.037,5 29/125

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