Amtsblatt der Stadt Steyr 1997/3

Stadtrat Ing. Othmar Schloßgangl (VP) ist im Steyrer Stadtsenatfür das Bauwesen, das Baurecht, den Straßenbau und den Denkmalschutz zuständig. Imfolgenden Beitrag berichtet er aus seinen Ressorts: Altstadterhaltung - Denkmalpflege - Stadterneuerung Eine besondere Bedeutung in unserer Stadt kommt der Fachabteilung für Altstadter- haltung, Denkmalpflege und Stadterneuerung zu. Gerade dieser Abteilung verdankt Steyr, daß der historische Stadtkern mit seiner ein- maligen Architektur - seinen Baudenkmälern und seiner Geschlossenheit so hervorragend re- stauriert bzw. unversehrt erhalten blieb. Der Steyrer Stadtplatz gilt als einer der schön- sten, historischen Stadtkerne Europas. Hier fin - den sich die bedeutendsten Stilepochen mittel- alterlicher Städtebaukunst, wie Gotik, Renais- sance, Barock u. Rokoko, in harmonischer Ein- tracht nebeneinander und vermitteln den Besu- chern eine prachtvolle Dokumentation der Kulturepochen vergangener Jahrhunderte. Damit die Erhaltung bzw. Restaurierung wert- voller Bausubstanzen in unserer Altstadt auch in Zukunft gesichert ist, stehen für 1997 Mittel in Höhe von rund 2,5 Millionen Schilling zur Verfügung, mit denen rund 21 Projekte geför- dert bzw. ausfinanziert werden. Im besonderen werden die Fassaden, Dächer und Fenster mit 30% der förderwürdigen Kosten subventioniert. Die Herstellungskosten für die angeführten 21 Projekte belaufen sich auf rund 65 Millionen Schilling und stellen einen nicht unwesentli- chen Beitrag für die heimische Bauwirtschaft dar. Seit 1988 hat die Stadt Steyr Förderungen in Höhe von rund 50 Millionen Schilling für Altstadterhaltung - Denkmalpflege (Kirchen) und Altstadterneuerung aufgewendet. Amtsblatt der Stadt Steyr Ing. Othmar Stadtrat Sen oßga .gl Stadtbetriebe Steyr - Baustelle Kommunalzentrum Seit 1994 wird in insgesamt 4Bauetappen im Bereich der ehemaligen Hauptreparatur- werkstätte der Steyr-Daimler-Puch AG eine zentrale Betriebsanlage für städtische Einrich- tungen und Betriebe (Stadtwerke, Verkehrsbe- trieb mit den erforderlichen Werkstätten und Serviceeinrichtungen, Kfz-Prüfstelle, Abfall- sammelzentrum und Fachabteilung für Um- weltschutz und Abfallwirtschaft, städtischer Wirtschaftshof, städtische Elektriker, Stadtgärt- nerei - Zentrale, Gas- und Wasserwerk) errichtet. Die Höhe der Gesamtinvestitionen für den Umbau und die Instandsetzung der bestehen- den Gebäude liegt bei ca. 63 Mill. S. Bisher wurden ca. 41 Mill. S investiert und weite Be- reiche der Anlage fertiggestellt und in Betrieb genommen. Mit den für heuer vorgesehenen 10 Mill. S werden große Teile des städtischen Wirtschafts- hofes errichtet sowie eine großflächige Sanie- rung des Hallendaches durchgeführt. Für 1998 ist mit Investitionen von ca. 12 Mill. S die Fer- tigstellung des städtischenWirtschaftshofes so- wie die Einrichtung von Gas- und Wasserwerk und damit der Abschluß der Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen geplant. Durd1 die Neu~estaltuu~ des Ku111111uualze11- trums wird es möglich sein, die Handels- und Gewerbeausstellung „Messetage Steyr 1997" in der Zeit vom 25. bis 28. September 1997 in neuer und repräsentativer Form in den Hallen und auf dem Gelände der ehemaligen Haupt- reparaturwerkstätte der Steyr-Daimler-Puch AG durchzuführen und damit neue Akzente und Impulse für unsere Wirtschaft zu setzen. Die neue Oö. Bauordnung Im folgenden möchte ich Ihnen die wichtigsten Punkte der Oö. Bauordnungs-Novelle 1997, die in Kürze zur „Bürgerbegutachtung" aufgelegt werden soll, vorstellen: Ziel der geplanten Novellierung d. Oö. Bauord- nung ist somit eine deutliche Zurücknahme der Bauvorschriften und eine Verkürzung der Ver- fahren, gleichzeitig aber auch eine verstärkte Eigenverantwortung für Bauherrn, Planverfas- ser und Bauführer, daß nämlich das Bauvorha- ben widmungsgemäß geplant und ausgeführt wird. An die Stelle des Staates mit Bewilligun- gen und Kontrollen soll die selbstverantwort- liche Eigeninitiative des Bürgers, unterstützt durch eine verstärkte Bauberatung, treten. Ab März 1997 gibt es den Beratungsscheck: Dieser wird bei den Bezirksbauämtern (Magistrat), den Bezirkshauptmannschaften und in der Landesbaudirektion erhältlich sein. Der Bau- werber erwirbt zum Preis von S 1.000,- einen Scheck für 10 Beratungseinheiten. Diese kann er bei einem Architekten seiner Wahl oder beim Bezirksbauamt einlösen. Die wesentlichen Neuerungen der Bauordnungs-Novelle 1997 sind : a) Zurücknahme der Bauvorschriften, kürzere Verfahren, Baufreistellung (8-Wochenfrist) b) Baufreistellung bis zur Hochhausgrenze (bei Vorliegen eines Bebauungsplanes usw.) c) Gänzlicher Entfall der „Kollaudierung" (Benützungsbewilligung) d) Mehr Eigenverantwortung für den Bauherrn und seinen Planverfasser e) Der Nachbarbegriff wird auf die unmittelba- ren „Anrainer" reduziert D Keine Beschneidung der Nachbarrechte, aber: Bauherrn und Nachbarn sollen bereits vor Inangriffnahme eines Bauvorhabens verstärkt miteinander gesprochen haben g) Neues Selbstverständnis der staatlichen Be- hörden in der Bauverwaltung: weniger prä- ventive Kontrolle, dafür mehr Beratung (Bauberatungsschecks) 9/73

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