Amtsblatt der Stadt Steyr 1997/3

4. Eintragungslokal „Kultur- Freizeit- und Jugendzentrum Ennsleite", Steyr, Josef Hafner-Straße 14 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Ennsleite und Waldrandsiedlung 5. Eintragungslokal „Freizeit- und Kulturzentrum Münichholz", Steyr, Karl Punzer-Straße 60 a Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Münichholz, Hinterberg, Hammer 6. Fliegende Eintragungskommission Krankenhaus sowie Alten- und Pflegeheim Tabor In den Eintragungslokalen liegt auch der Text des Gesetzes, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, auf. Jeder Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur in jenem Eintragungslokal ausüben , in dessen Bereich er wohnhaft und in der Stimmliste eingetragen ist. Eintragungen können an jedem der unten angeführten Tage zu folgenden Zeiten vorgenommen werden: Montag, Dienstag, Mittwoch , Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag, Montag, 07. April 1997 von 8.00 bis 16.00 Uhr 08. April 1997 von 8.00 bis 20.00 Uhr 09. April 1997 von 8.00 bis 16.00 Uhr 10. April 1997 von 8.00 bis 20.00 Uhr 11. April 1997 von 8.00 bis 16.00 Uhr 12. April 1997 von 8.00 bis 12.00 Uhr 13. April 1997 von 8.00 bis 12.00 Uhr 14. April 1997 von 8.00 bis 16.00 Uhr Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr Eintragungslokale beim GENTECHNIK- UND FRAUEN-VOLKSBEGEHREN im Bereich Wehrgraben-Steyrdorf Da es anläßlich des letzten Volksbegehrens mehrfach zu Unklarheiten hinsichtlich der örtlichen Zu- ständigkeit der Eintragungslokale im Bereich „Wehrgraben" bzw. ,,Steyrdorf" gekommen ist, erlaubt sich die Fachabteilung für Statistik,Wahlen und Einwohnerwesen folgendes mitzuteilen: Eintragungsberechtigte, die ab der gedachten Linie Seifentruhe-Direktionsberg-MuseumArbeitswelt flußabwärts wohnen, sind im Eintragungslokal Rathaus stimmberechtigt. Alle anderen Bewohner des Wehrgrabens bzw. von Steyrdorf sind im Eintragungslokal „MehrzweckhalleWehrgraben" eintragungs- berechtigt. Die Fachabteilung für Statistik,Wahlen und Einwohnerwesen steht bei Unklarheiten hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit unter der Telefonnummer 575 / DW 231 bis 233 zur Verfügung. Amtsblatt der Stadt Steyr 29/93

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