Amtsblatt der Stadt Steyr 1997/3

Magistrat Steyr Wahl - 7/96 Gentechnik-Volksbegehren VERLAUTBARUNG über das Eintragungsverfahren Auf Grund der im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vom 11. Dezember 1996 veröffentlichten Ent- scheidung des Bundesministers für Inneres, mit der dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Gentechnik-Volksbegehren stattgegeben wurde, wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb der vom Bundesminister für Inneres gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973,BGBL Nr. 344, in der Fassung BGBl. Nr. 505/94 festgesetzten Eintragungs- zeitraumes, das ist von Montag, dem 7. April 1997, bis (einschließlich) Montag, dem 14. April 1997, in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbe- gehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift (Familien- und Vorname) in die Eintragungsliste erklären. Die Eintragung hat außerdem das Geburtsdatum und die Adresse des Stimm- berechtigten zu enthalten. Eintragungsberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag (12. März 1997) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen und in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben. Dem- nach sind alle Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, vor dem 1. Jänner 1997 (spätestens am 31. Dezember 1996) das 18. Lebensjahr (Jahrgang 1978 und ältere) vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, berechtigt, sich in die Eintragungslisten einzutragen. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde haben, benötigen zur Aus- übung ihres Stimmrechtes eine Stimmkarte. Die Eintragungslisten liegen an folgenden Adressen auf: 1. Eintragungslokal „Rathaus", Steyr, Stadtplatz 27 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Innere Stadt incl. Pyrach, Sarning, Christkindl, Steyrdorf, Schlüsselhof, Ennsdorf, Neuschönau und Fischhub 2. Eintragungslokal „Alten- u. Pflegeheim Tabor", Steyr, Eingang Ferdinand Hanusch-Straße 1 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Tabor, Stein, Gleink, Dornach, Hausleiten, Resthof, Haidershofen 3. Eintragungslokal „Mehrzweckhalle Wehrgraben", Steyr, Wehrgrabengasse 22 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Wehrgraben, Eysnfeld, Gründbergsiedlung, Steinfeldstraße, Neustraße 28/ 92 ste■r

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