Amtsblatt der Stadt Steyr 1997/3

Stellenausschreibung Beim Magistrat der Stadt Steyr ist in den Stadt- werken/Städt. Bäder nachstehend angeführter Dienstposten zu besetzen: Entlohnungsgruppe p3: Bade- und Saunawart/- wärterin Aufgaben: ■ Überwachung der technischen Anlagen der Städt. Bäder Personalführung Betreuung der Bade- und Saunagäste Voraussetzungen: Mindestalter 20 Jahre ■ Lehrabschlußprüfung in einem handwerkli- chen Beruf, vorzugsweise Installateur Sehr gute Umgangsformen und Kommunika- tionsfähigkeit Sehr guter Gesundheits- und Allgemeinzu- stand Geübte/r Schwimmer/in Bereitschaft zur Ablegung der Prüfungen als Rettungsschwimmer/in und Badewärter/in Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift Männliche Bewerber: Ableistung des Prä- senz- od. Zivildienstes Östen. Staatsbürgerschaft; diese Vorausset- zung wird jedoch auch durch die Staatsange- hörigkeit eines Landes erfüllt, dessen Ange- hörigen Österreich aufgrund der Mitglied- schaft bei der Europäischen Union (EU) die- selben Rechte für den Berufszugang zu ge- währen hat wie lnländerlnnen. Die Einstellung erfolgt auf Basis Vollbeschäfti- gung. Bewerbungen sind ausschließlich unter Ver- wendung der aufgelegten Bewerbungs- bögen, die in der Informationsstelle und bei 24/ 88 der Fachabteilung für Personalverwaltung des Magistrates der Stadt Steyr, Stadtplatz 27, Rat- haus, 2. Stock (Tel. 07252/575-222), erhältlich sind, so rechtzeitig einzubringen, daß diese bis spätestens 31. März 1997 beim Ma- gistrat Steyr, Fachabteilung für Personalverwal- tung, einlangen. ♦ Beim Reinhaltungsverband Steyr und Umge- bung ist nachstehend angeführter Dienstposten zu besetzen: Entlohnungsgruppe p2: Klärfacharbeiterln Aufgaben: Einsatz als Klärfacharbeiterln im Bereich der Zentralen Kläranlage und der Außenstellen (z.B. Pump- und Meßstationen, Regenüber- laufbecken, Dükeranlagen) Reparatur- und Wartungsarbeiten in den o.a. Anlagen Fallweise Reinigungsarbeiten im Bereich der Schlammentwässerungsanlage Anforderungsprofil: Lehrabschlußprüfung als Elektrikerin oder in einem metallverarbeitenden Beruf Klärfacharbeiterprüfung, entsprechend der Prüfungsordnung des ÖWAV Laborpraktikum für Klärfacharbeiterlnnen Maschinentechnischer Kurs für Klärwär- terinnen Flexibilität innerhalb des Arbeitsbereiches Freundliches Auftreten, Team- und Kommu- nikationsfähigkeit Führerschein der Gruppe B Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift Männliche Bewerber: abgeleisteter Präsenz- od. Zivildienst Österr. Staatsbürgerschaft; diese Vorausset- zung wird jedoch auch durch die Staatsange- hörigkeit eines Landes erfüllt, dessen Ange- hörigen Österreich aufgrund der Mitglied- schaft bei der Europäischen Union (EU) die- selben Rechte für den Berufszugang zu ge- währen hat wie lnländerlnnen. Die Aufnahme erfolgt in ein Vertragsbedienste- tenverhältnis zur Stadt Steyr und auf Basis Vollbeschäftigung. Da der Einsatz beim RHV/ Zentrale Kläranlage vorgesehen ist, muß die Möglichkeit zur Erreichung des Dienstortes in Steyr/Gleink, Steinwändweg 82, gegeben sein (PKW, Moped, etc.). Bewerbungen sind ausschließlich unter Ver- wendung der aufgelegten Bewerbungs- bögen, die in der Informationsstelle und bei der Fachabteilung für Personalverwaltung des Magistrates der Stadt Steyr, Stadtplatz 27, Rat- haus, 2. Stock (Tel. 07252/575-222), erhältlich sind, so rechtzeitig einzubringen, daß diese bis spätestens 31. März 1997 beim Ma- gistrat Steyr, Fachabteilung für Personalverwal- tung, einlangen. Der Magistratsdirektor: Dr. Kurt Schmid! ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Baurechtsangelegenheiten BauGru-34/95, Bebauungsplan Nr. 63 -Jäger- berg; Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme Verständigung Seitens der Stadt Steyr ist beabsichtigt, den Be- bauungsplan Nr. 63 -Jägerberg - neu zu erstel- len. Das Planungsgebiet erstreckt sich vom L. Stein- brecher-Ring imWesten bis zur Gemeinde- grenze St. Ulrich im Osten. Südlich wird das Planungsgebiet von der Fellinger-Siedlung be- grenzt. Im Norden reicht das Planungsgebiet bis zur Klingschmiedgasse. Entsprechend den Planunterlagen ist die Errichtung einer Reihen- hausanlage, angrenzend an die Fellinger-Sied- lung und entlang der Gemeindegrenze zu St. Ulrich, sowie einer mehrgeschossigen Geschoß- wohnungsanlage auf der verbleibenden Rest- fläche beabsichtigt. Die verkehrsmäßige Er- schließung soll im wesentlichen über eine neu zu errichtende Zufahrtsstraße von der Kam- mermayrstraße her erfolgen. Für einen gerin- gen Bereich ist auch die Aufschließung über die Klingschmiedgasse bzw. den L. Steinbre- cher-Ring vorgesehen. Gemäß § 33 Abs . 2 des Oö. Raumordnungs- gesetzes, LGBI. Nr. 114/94 idgF., wird jeder- mann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, die Möglichkeit eingeräumt, sei- ne Planungsinteressen dem Magistrat der Stadt Steyr schriftlich bekanntzugeben. Als letzte Frist für die Einbringung dieser Eingaben wird der 15. April 1997 festgesetzt. Diese Frist wird nicht erstreckt. Der Planentwurf kann während der Amtsstunden beim Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsabteilung, eingesehen werden. Für den Bürgermeister: i.A. Dr. Maier ♦ ste■r

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2