Amtsblatt der Stadt Steyr 1997/2

gelegene Sied lung in östlicher Richtung ca. 1,4 km von der Kläranlage entfernt. Bei einer Ost- wetterlage ist von der Kläranlage aus gesehen die nächste Siedlung am Steinwändweg ca . 250 mentfernt. E) Grundwasserverhältn isse Die Kläranlage liegt im Grundwasserschon- gebiet der TWVA des Wasserverbandes „Regi- on Steyr". Das gesamte Areal der Kläranlage ist mit einer Schmalwand umschlossen und wird permanent eine Grundwasserabsenkung durchgeführt. F) Hochwassersituation Das Areal der Kläranlage liegt hochwasserfrei. Der Ennsfluß liegt hier bereits im Staubereich des Kraftwerkes Staning. Bei Hochwasser wird led iglich der Kläranlagenablauf eingestaut und wird dadurch die Funktionsweise der Kläranla- ge nicht beeinträchtigt. G) Energieversorgung a) Fremdenergie: al) Strom von der Oö. Kraftwerke AG mit wahlweiser Einspeisung vom Umspann- werk Steyr-Nord bzw. von der Versor- gungsseite Haidershofen . a2) Erdgas von den Stadtwerken Steyr. Auf dem Gelände der Kläranlage befindet sich eine Gasreduzierstation. b) Eigenenergie: Faulgas aus dem Faulprozeß des Klär- schlammes. Deponiegas von der Mülldepo- nie der Stadt Steyr. c) Überschußenergie: cl) Elektrische Überschußenergie wird in das Netz der Oö. Kraftwerke AG einge- speist. c2) Überschußwärmeenergie wird als Fern- wärme abgearbeitet. H) Wasserversorgung a) Fremdversorgung: Trinkwasserleitung des öffentlichen Wasserleitungsnetzes h) Eigenversorgung: Nutzwasserbrunnenan- lage im Bereich der ARA 1) Gas- und Feuermeldesystem a) Gasmeldesystem: In sämtlichen gasgefähr- deten Räumen befinden sich Gasspür- köpfe und werden diese zentral überwacht. b) Feuermeldesystem: Im Betriebsgebäude be- findet sich ein entsprechendes Feuermelde- system mit zentraler Überwachung. J) Außenwirksames Gefährdungspotential a) Einleitung feuergefährlicher und explosiver Stoffe über die Kanalisation b) Einleitung von wassergefährdenden Stoffen über die Kanalisation c) Einleitung von radioaktiven Stoffen über die Kanalisation Amtsblatt der Stadt Stey r d) Brand im Bereich der Zentralen Kläranlage mit even tueller Explosionsgefahr e) Austritt von Fau l-, Deponie- bzw. Erdgas und damit verbunden Explosionsgefahr K) Alarmplan Für die Kläranlage sowie alle übrigen Anlage- teile des RHV existiert ein Alarmplan, wobei dieser mi t den Behörden der Freiwilligen Feu- erwehr der Stadt Steyr, dem Roten Kreuz, der BP-Dion Steyr, dem Arbeitsinspektorat usw. ab- gesprochen ist. U Überwachung des Abwasser- zu - und -ab laufes a) Eigenüberwachung: Das zur Kläranlage fließende Abwasser wird permanent über- wacht. Sowohl im Zulauf als auch im Ablauf der Kläranlage befinden sich mengenpropor- tionale Probennehmer und werden täglich die entsprechenden Analysen im Rahmen der Eigenüberwachung erstellt. Zusätzl ich erfolgt eine Überwachung des Kläranlagenzulaufes auf Radioaktivität. b) Fremdüberwachung: Die Fremdüberwa- chung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vor- schriften durch ein Zivilingenieurbüro bzw. durch die Wasserrechtsbehörde (Landeshaupt- mann von OÖ). M) Information der Offentlichkeit a) Bei Bränden, Gasaustritten und gleichzeitig bestehender Explosionsgefahr sowie bei Zulauf explosiver Stoffe im Abwasser wird die allen- falls betroffene Öffentlichkeit durch die Freiwil- lige Feuerwehr der Stadt Steyr bzw. die Exeku- tive entsprechend verständigt. Dies geschieht mittels Einsatzfahrzeugen, die die betroffenen Gebiete befahren und über Lautsprecherdurch- sagen die Bevölkerung über die möglichen Ge- fahren und die zu setzenden Verhaltensmaß- nahmen informieren. Im Katastrophenfall ist die Bevölkerung auch aufgerufen, die Radioge- räte anzustellen, zumal über die Regionalpro- gramme des Rundfunks entsprechende Durch- sagen durchgegeben werden. Die wichtigsten Verhaltensmaßnahmen sind: Im Brandfall: Türen und Fenster verschlos- ~en halten. Bei Explosionsgefahr: Fenster und Türen öff- nen und Bereiche in den Wohnungen bzw. Häusern aufsuchen, die einen Schutz vor eventueller Splitterwirkung bieten. b) Ein Kurzauszug der Störfallinformation so wie die wesentlichsten Zu- und Ablaufwerte der Kläranlage sind im Schaukasten auf dem Area l der ARA (entlang des Wander- weges unmittelbar neben dem Ennsfluß) gut sichtbar permanent ausgehängt. c) Jährliche Information im Wege des Amtsblat- tes der Stadt Steyr. d) Abhaltung eines Tages der offenen Tür mit entsprechender Informationsmöglichkeit für die Bevölkerung und laufend Abhaltung von Führungen. e) Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglich- keit, nach telefonischer Verei nbarung, detai l- lierte Auskünfte über die Störfallinformation bzw. die Betriebsdaten der Kläranlage zu er- halten. Diesbezüglich ist das Einvernehmen mit der technjschen Geschäftsführung des RHV herzustellen. Für den RHV Steyr und Umgebung: Der Obmann: STR Ing. Dietmar Spanring ♦ Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, Färbergasse 7, 4401 Steyr; Firmenbuch- nummer: 117762 f Bekanntmachung Die Geschäftsführung der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, Gesell- schaft mit beschränkter Haftung, mit dem Sitz in Steyr, gibt im Sinne des § 277 (1) des Rechnungslegungsgesetzes vom 31. Juli 1990, BGBI. Nr. 475 idgF., bekannt, daß der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk verse- hene Jahresabschluß der Gesellschaft zum 31. Dezember 1995 beim Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Steyr eingereicht wurde. Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Liegenschaftsverwaltung Die Stadt Steyr verkauft das städtische Wohnobjekt Industriestraße 2, welches an der Kreuzung Kaserngasse/Industrie- straße gegenüber der Sporthalle Tabor li egt. Das Gesamtausmaß, einschließlich des Wohnobjektes, beträgt l 047 m2. Interessenten werden ersucht, ihr Anbot unter Angabe des gebotenen Kaufpreises bis spätestens 15. März 1997 schriftlich beim Ma- gistrat Steyr, Fachabteilung für Liegenschaftsverwaltung, Stadtplatz 27, 4403 Steyr, abzugeben. Für Auskünfte ste- hen Ihnen während der Dienstzeiten Herr Helmut Kremsmayr (Tel. 575-322) und Herr Herbert Auer (Tel. 575-320) zur Ver- fügung. Herbert Auer Fachabtei lungsleiter 31/59

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