Amtsblatt der Stadt Steyr 1997/2

Einschreibungen in den städtischen Kindergärten und Horten für 1997/98 Die Neueinschreibungen für das Kindergarten- und Hortjahr 1997/98 finden in der Zeit von Montag, 7. April bis Freitag, 11. April, jeweils in der Zeit von 8 bis 12 Uhr, statt. In den Kindergärten werden Kinder erst nach Vollendung des 3. Lebensjahres aufgenommen. Die erwähnte Altersgrenze kann erhöht wer- den, wenn im Kindergarten bereits mit älteren Kindern die höchstzulässige Kinderanzahl er- reicht wird. Die Anmeldungen erfolgen direkt im jeweili- gen Kindergarten oder Hort. Die ausgefüllten Anmeldeformulare müssen bis spätestens Mon- tag, 5. Mai, bei der Kindergarten- bzw. Hort- leitung abgegeben werden. Bei späterer Abgabe ist die Aufnahme des Kindes in einen Kinder- garten oder Hort nicht mehr gewährleistet. Eine schriftl iche Mitteilung über die Aufnahme erhalten die Eltern zwischen 20. und 23. Mai. Das Betriebsjahr 1997/98 in den städt. Kinder- gärten und Horten beginnt am 1. September 1997. Öffnungszeiten in den städt. Kindergärten und Horten: Teilzeitkindergärten: Montag bis Freitag 7.30 - 12.30 Uhr Ganztagskindergärten: Montag bis Donnerstag 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitag 7.30 - 12.30 Uhr Halbtagskindergarten Dieselstraße (ResthoD: Montag bis Freitag 7.30 - 11.30 Uhr und 12.30 - 16.30 Uhr Tagesstätten (für Kinder, deren Eltern be- rufstätig sind): Montag bis Freitag 6.30 - 18Uhr Horte (für schulpflichtige Kinder, deren El- tern berufstätig sind): Montag bis Freitag 11 - 18 Uhr Städtische Kindergärten und Tagesstätten: Stadtteil Ennsleite: Kindergarten und Tagesstätte Marxstraße 1S; Kindergarten Arbeiterstraße 41; Kindergar- ten Wokralstraße 5 Stadtteil Münichholz: Kindergarten und Tagesstätte Plenklberg, Punzerstraße 1; Kindergarten Leharstraße 1; Kindergarten Puschmannstraße 10 Stadtteil Tabor: Kindergarten und Tagesstätte Taschelried Amtsblatt der Stadt Steyr Begeisterte Kinder mit dem Fernsehkasper! - Rudolf Watzinger vom Liliput Kasperl theater (Bildmitte) und Emmerich Peischl von der Dienststelle für Jugendveranstaltungen des Steyrer Magistrates. 10 Jahre Kasperl in Steyr Den Grundstein zu diesem Jubiläum legte die Raiffeisenbank Steyr-Stadtplatz im Jänner 1987, als sie beim Kulturamtsleiter Dr. Volker Lutz den Wunsch äußerte, auch Kultur für die Kleinsten anzubieten. Darauf- hin gelang es Emmerich Peischl von der Dienststelle für Jugendveranstaltungen, den bei den Kindern so beliebten Fernsehkasper! (Liliput Kasperltheater - RudolfWatzinger aus MicheldorD für regelmäßige Auftritte in Stadtteil Resthof: Kindergarten und Tagesstätte Resthofstraße 39; Kindergarten Dieselstraße 15 Stadtteil Gleink: Kindergarten Gleinker Hauptstraße 12 Stadtteil Wehrgraben: Kindergarten und Tagesstätte Fabriksinsel 1; Kindergarten und Tagesstätte Wehrgraben- gasse 83A Stadtteil Reichenschwall: Kindergarten Stelzhamerstraße 11 Städtische Horte Stadtteil Münichholz: Plenklberg, Punzerstraße 1; Puschmannstraße 10 Stadtteil Wehrgraben: Wehrgrabengasse 83A Stadtteil Ennsleite: Wokralstraße 5 ■ Stadtteil Resthof: Sparkassenplatz 14A Die Kindergärtnerinnen, Hortnerinnen, Leite- rinnen, Sonderkindergärtnerinnen sowie die Logopädin sind bemüht, Ihrem Kind eine schö- ne Zeit im Kindergarten bzw. Hort zu gestalten und es bestmöglich auf die Schule vorzubereiten. Steyr zu gewinnen. Seit einem Jahr finden Kasperl-Nachmittage auch mit dem Perger Kasperl statt. Für diese Veranstaltungen sind jeweils 50 Eintrittskarten im Tourismusverband Steyr und 50 Karten in der Raika Stadtplatz 46 er- hältlich. In den vergangenen zehn Jahren faszinierte der Kasperl 10.000 Kinder in Steyr. Anmeldung für Kindergarten- Pädagogik eit dem Schuljahr 1985/86 werden die Bildungsanstalten für Kindergarten- Pädagogik Sjährig geführt. Der Abschluß die- ses Schultyps ist die Matura, die gleichzeitig die Befähigungsprüfung für Kindergärten bzw. Kindergärten und Horte ist. Anmeldungen für den 1. Jahrgang des Schuljahres 1997/98 wer- den von 24. 2. bis 7. 3., in der Zeit von Mo bis Fr zwischen 8 und 12 Uhr, entgegengenommen (BBAKP Steyr, Neue-Welt-Gasse 2). Telefoni- sche Auskünfte können in dieser Zeit unter der Nummer 07252/46288 eingeholt werden. Aufnahmevoraussetzungen: Erfüllung der er- sten 8Jahre der allgem. Schulpflicht und Able- gung einer Eignungsprüfung. Die Anmeldung zur Eignungsprüfung erfolgt nach Vorlage der Schulnachricht (Original) über das 1. Semester des lfd. Schuljahres. Genauere Details für die Durchführung der Eignungsprüfung werden bei der Anmeldung bekanntgegeben. 19/47

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