Amtsblatt der Stadt Steyr 1997/2

Deutliche Kosten- Reduzierung bei Entsorgung der Senkgrubeninhalte ine erfreuliche Nachricht für die Senk- gruben- und Hauskläranlagenbesitzer in Steyr sowie in den Umlandgemeinden: Im Zuge einer Ausschreibung des Reinhaltungs- verbandes Steyr und Umgebung ist es gelun- gen, für die Entsorgung der Senkgrubeninhalte einheitliche, von der Entfernung zur Steyrer Kläran lage abhängige Tarife auszuhandeln . Die neuen Tarife liegen deutlich unter den bisher von den Grubendiensten verrechneten Preisen und gewährleisten eine jährliche Gesamt- ersparnis von ca. 40 Prozent der Entsorgungs- gebühr. Die neuen Tarifstufen : Bis 5 km Bis 10 km Bis 15 km Bis 20 km Über 20 km S 94,80/1113 inkl. USt S l 06,80/1113 inkl. USt S 126,- /1113 inkl. USt S 144,- /1113 inkl. USt S 162,- /1113 inkl. USt (Zonen gemessen nach Luftlinie; Preise inkl. sämtlicher Nebenkosten, wie Saugschlauch- leitungen legen, Auswaschen der Senkgru- ben, Abschlauchen aufder Übernahme- stelle etc.) Das Abkommen wurde mit den Firmen Petschl (Perg), Putz (Weistrach) und Forsthuber (Groß- raming) abgeschlossen. Die Koordination übernimmt die Fa. Petschl (4320 Perg, Mach- landstr. l ), mit der ab sofort unter der Ruf- nummer 07262/57891 der jeweilige Termin für die Entleerung der Senkgrube vereinbart wer- den kann. Darüber hinaus wird für Senkgrubenbesitzer, die sämtliche gesetzlichen Bestimmungen ein- halten, der Fremdschlanunübernahmetarif des RHV von 77 S/m3 auf 22 S/m3 reduziert. Für alle anderen Fremdschlammanlieferungen gilt bis 31 . 12. 1997 der Übernahmetarif von 77 S/1113, der jedoch ab 1. 1. 1998 in drei Halb- jahresetappen erhöht wird. Und zwar auf 132 S/m3 (inkl. USt) ab l. 1. 1998, 242 S/m3 (inkl. USt) ab 1. 7. 1998 und 242 S/m3 (inkl. USt) ab 1. 1. 1999. Die Übergangsfrist ermöglicht es al- len Senkgrubenbesitzern, ihre Anlagen den ge- setzlichen Bestimmungen anzupassen. Die Ver- rechnung der Fremdsch lammübernahmegebühr erfolgt wie bisher durch den RHV. Fremdschlamm aus Kleinkläranlagen wird aus- nahmslos auf der Zentralen Kläranlage über- nommen. Die Übernahmegebühr beträgt wei- terhin 77 S/m3 (inkl. USt). Amtsblatt de r Stadt Steyr Noch nie wurden in Steyr so viele wiederverwertbare Altstoffe gesammelt Einen neuerlichen Beweis für das überdurch- schnittlich hohe Umweltbewußtsein der Steyrer Bevölkerung liefern die Altstoff- Sammelergebnisse 1996: 8.127 Tonnen wie- derverwertbare Altstoffe wurden in die ins- gesamt 1500 Container eingebracht. Damit wurde das Jahresergebnis '95 um 548 Ton- nen übertroffen und wiederum ein neuer Sammelrekord aufgestellt. Blech (137 t), Alttextilien (124 t) und Pro- blemmüll (56 t), wobei der Rückgang beim Problemmüll unter anderem auf die in der zentralen Sammelstelle durchgeführte, exak- te Zuordnung der einzelnen Abfallfraktionen zurückzuführen ist. ,,Unser flächendeckendes Sammelsystem, vor allem aber die mustergültige Bereitschaft der Steyrer Bevölkerung, wiederverwertbare <U " ' t: :"c' 0 _________.& Im Jahr 1996 wurden 8.127 Tonnen wiederverwertbare Altstoffe in den insgesamt I 500 Containern gesammelt . Im Bild das Abfallsammelzentrum an der Ennser Straße, geöffnet Mo - Fr von 7.30 bis 17.30 Uhr und Sa von 7.30 bis 11.30 Uhr. Mit 520 Tonnen (1995 : 407 t) geradezu ex- plodiert ist die Sammelmenge bei den Leichtstoffen (Kunststoffe, Folien, Styropor). Aber auch bei Pappe (3911 t/ 1995: 3433 t) und Papier (2472 t/1995: 2465 t) wurden deutliche Steigerungsraten erzielt. Mit 2,5 und 8,7 Tonnen ebenfalls steigend war das Sammelvolumen bei Batterien und Auto- batterien. Von der Menge her noch immer enorm, aber gegenüber 1995 etwas rückläu- fig war die Sammelmenge bei Glas (896 t), Gewässer rein halten In den letzten Jahren mußte durch Aufsichtsor- gane festgestellt werden, daß Siloabwässer kon- zentriert zur Versickerung gebracht werden bzw. in Oberflächenwässer eingeleitet werden. Im Sinne der Reinhaltung der Gewässer wird auf die Unzulässigkeit dieser Vorgangsweise hingewiesen. Alle Personen, die für das Verbringen von Silo- abwässern verantwortlich sind, haben dies mit der gebotenen Sorgfalt bei Beachtung der ge- setzlichen Bestimmungen (Wasserrechtsgesetz, Oö. Bodenschutzgesetz) ordnungsgemäß durch- zuführen. Bei Übertretung sind in Anwendung Altstoffe zu trennen und zu den einzelnen Sammelstellen zu bringen, hat dieses neuer- liche Rekordergebnis ermöglicht", zollt der für Umweltschutz zuständige Stadtrat Ger- hard Bremm den Steyrerinnen und Steyrern ein ganz großes Lob und appelliert gleichzei- tig an alle Bürger, speziell bei der Trennung der verschiedenen Altstoffe weiterhin derart sorgfältig zu sein und bei der Abgabe aus- schließlich die für die jeweiligen Reststoffe bestimmten Container zu verwenden. des Wasserrechtsgesetzes Strafen bis zu 500.000 Sbzw. des Oö. Bodenschutzgesetzes Strafen bis zu 50.000 S vorgesehen, wobei nicht auszuschließen ist, daß bei Schäden des Grund- wassers privatrechtliche Forderungen gestellt werden bzw. auch die Staatsanwaltschaft in Vollziehung des Umweltstrafrechtes tätig wird. 1Million für Wohnhaussanierung. Der schlechte Bauzustand des gemeindeeige- nen Objektes Haratzmüllerstr. 37, das durch die GWG der Stadt Steyr verwaltet wird, erfordert eine sofortige Sanierung. Der Gemeinderat gab dafür Mittel in Höhe von 1Mill. Szur Überweisung an die GWG frei. 13/41

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2