Amtsblatt der Stadt Steyr 1997/2

2 Mill. S für Rettungsdienste Mit Verordnung der Oö. Landesregierung wurde der Beitrag, den Gemeinden als ge- setzliche Pflichtleistung jährlich für die allgemeinen örtlichen Hilfs- und Rettungs- dienste (Rettungsbeitrag) zu entrichten ha- ben, mit 53 Spro Einwohner festgesetzt. Aufgrund der bei der letzten Volkszählung ermittelten Einwohnerzahl von 39.337 er- rechnet sich für die Stadt Steyr für 1997 ein Rettungsbeitrag von 2.084.861 S, der in zwei gleichen Teilen am 1. April und am 1. Oktober an das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband Oberöster- reich, entrichtet wird. Der Gemeinderat hat die erforderlichen Mittel freigegeben. 1,4 Mill. S für erfolgreichen Tourismusverband ie erfolgreiche Arbeit des Tourismus- verbandes Steyr wird einerseits durch die Interessentenbeiträge der Verbandsmitglie- der sowie zusätzlich durch eine jährliche Sub- vention der Stadt Steyr finanziert. Da bereits in der ersten Jahreshälfte sämtliche Werbe- und Marketingaktivitäten organisiert und vorge- plant werden müssen, stellte der Stadtsenat den Antrag an den Gemeinderat, dem Touris- musverband Steyr eine Jahressubvention in Höhe von 1,4 Mill. S für den laufenden Betrieb zu gewähren. Die Mittel sollen in einem zur Auszah lunggelangen, da die Vorschreibung der Interessentenbeiträge an die Verbandsmitglie- der laut Oö. Tourismusgesetz jeweils erst in den letzten drei Monaten des Jahres erfolgt. Stadt erwirbt Grundstück für Campingplatz ie Stadt erwirbt im Stadtteil Münichholz nun jenes Grundstück, auf dem der Kajak- und Segelsportverein Forelle Steyr seit vielen Jahren den öffentlichen Campingplatz betreibt, einschließlich der Flächen , auf denen das Verwaltungsgebäude des Campingplatzes steht. Die beiden Grundstücke (400/47 und 400/49, KG Hinterberg) im Gesamtausmaß von 5245 m2 waren bisher vom Verein selbst von der Wohnungsanlagen GesmbH, Linz (WAG), lediglich gepachtet gewesen; die WAG war je- doch nicht mehr bereit, den Pachtvertrag zu verlängern. Der Kaufpreis beträgt 171 S pro Qpadratmeter, was ei11en Gesamtkaufpreis von 896.895 Sergibt. Der Gemeinderat beschloß mehrheitlich den Ankauf der beiden Grundstücke und gab zur Bezahlung des Kaufpreises sowie der Nebenko- sten einen Betrag in Höhe von 950.000 S frei . In weiterer Folge soll mit der „Forelle", die auch zukünftig im Interesse der Stadt den Campingplatz betreiben wird, für die Freifläche des Campingplatzes ein langfristiger Pachtver- trag abgeschlossen werden, und für das Grund- Förderungen für kulturelle und kirchliche Organisationen Die Subventionsliste für kulturelle und kirchliche Organisationen und Vereine wurde im Einvernehmen aller Gemeinde- rats-Fraktionen überarbeitet und sieht im Jahr 1997 für insgesamt 22 Vereinigun- gen eine Gesamtforderung im Ausmaß von 226.000 Svor, die der Stadtsenat be- willigte. In den Genuß der einzelnen Jahresförde- rungen, die zwischen 4000 und 50.000 S betragen, kommen unter anderem die Stadtkapelle, Steyrer Musik- und Ge- sangsvereine, Kunst-, Theater- und Brauchtumsvcrcinigungcn, kirchliche Bil dungseinrichtungen sowie die Österr. Ge- sellschaft für Eisenbahngeschichte als Be- treiber der Steyrtal-Museumsbahn. stück mit dem Verwaltungsgebäude ist ein Baurechtsvertrag vorgesehen. Sowohl Pacht- als auch Bauzins sollen mit 1 S je ~1adratme- ter und Jahr (wertgesichert) festgesetzt werden. Für die Weitergabe der Flächen wird dem zu- ständigen Gremium jedoch ein gesonderter Vertrag vorgelegt werden . . ..... .. ... .. .. ... .... .. ........ . ....... .......... . ...... . .... .. ... ... ..... .. . . ~ ····· ·· ··•· .. .. .. ..... .... ...... ... .......... ... ............. .. .... ...... .. ... ... ... .... .... ... ... .... ... .. Absender: Adresse: Telefon: Mein Vorschlag: Steyr- _________ _ _ _ Teilnahmebedingungen: Der Sloganwettbewerb läuft von 1. bis 28. Februar 1997. Teilnah- meberechtigt sind alle Bürger, Freunde und Kenner der Stadt Steyr. Unter allen fristgemäß einlangenden Einsendungen werden die Preisträger(innen) unter Ausschluß des Rechts- weges ermittelt . Jede(r) Teilnehmer(in) erklärt sich damit einverstanden, daß aus der Weiter- verwendung des von ihr (ihm) eingesandten Slogans keine Honorarforderung entsteht. Über den Wettbewerb kann kein Schriftverkehr erfolgen . Die Gewinner(innen) werden bis zum 15. 3. 1997 schriftlich verständigt. 10/ 38 ORF RADIO OBER ÖSTERREICH Porto bezahlt der Emp fänger ORF Oberösterreich Kennwort STEYR Europaplatz 3 A-4010 LINZ ste■r

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