Amtsblatt der Stadt Steyr 1997/1
des Stadtbauamtes vom 11. Oktober 1996 be- zeichnete Gebiet eine zeitlich befristete Bau- sperre verhängt. Die Bausperre betrifft die Grundstücke Nr. 677/ l - /4, 677/19 - /31, 675/4 und 451, alle Kat. Gern. Gleink. Für die Grundstücke Nr. 677/2 - /4 und das Grundstück Nr. 675/4, alle Kat. Gern. Gleink, ist im künftigen Flächenwidmungsplan die Ausweisung als Grünzug vorgesehen. Auf dem Grundstück Nr. 451, Kat. Gem. Gleink, soll unter Schaffung von Trenngrünstücksteilen an der westlichen und östlichen Grundstücks- grenze die Errichtung eines Betriebes im ge- mischten Baugebiet, entsprechend den Bauricht- linien der Oö. Bauordnung, ermöglicht we rden. Auf den Grundstücken Nr. 677/ 19 - /31 und 677/ 1, alle Kat. Gern. Gleink, soll, abgesehen von einem ca. 15 111 breiten Streifen, gemessen ab der Friedhofsmauer des Friedhofes Gleink, die Errichtung von Wohngebäuden als lockerer und verdichteter Wohnbau ermöglicht werden. Die Bausperre hat die Wirkung, daß Bauplatz- bewilligungen, Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Liegenschaften sowie Baubewilligungen, ausgenommen Ab- bruchsbewilligungen, nur ausnahmsweise mit Zustimmung des Gemeinderates erteil t werden dürfen, wenn anzunehmen ist, daß die bean- tragte Bewilligung die Durchführung des künf- tigen Flächenwidmungsplanes bzw. Bebauungs- planes nicht erschwert oder verhindert. II. Die Kundmachung der Verordnung erfolgt gemäß § 65 Abs. l des Statutes fiir die Stadt Steyr 1992, LG 81. Nr. 9 idgF., im Amtsblatt der Stadt Steyr. Die Planunterlagen liegen vom Tage der Kundmachung an in der Fachabtei- lung für Baurechtsangelegenheiten sowie in der Fachabteilung für Stadtplanung und Stadtent- wicklung des Magistrates der Stadt Steyr durch 2Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden zur Einsichtnahme für jeder- mann auf. Gemäߧ 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LG BI. Nr. 9 idgF., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch 2Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung, zur öffent- lichen Einsichtnahme während der Amtsstun- den auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden T1ge rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat der Stadt Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Fiir den Bürgermeister: 1111 Auftrag: Dr. Maier Amtsblatt der Stadt S teyr Tips der Feuerwehr: ,;rolle Tage - narrensicher 11 In den kommenden Tagen erreicht der Fa- sching seinen Höhepunkt. Bei aller Ausge- lassenheit sollte jedoch auch daran gedacht werden, daß gerade die „heiße Phase" des närrischen Treibens viele Gefahren in sich birgt. Für diejenigen, die für Massenveran- staltungen wenig übrig haben und es vorzie- hen, mit Freunden, Bekannten oder den Nachbarn in den eigenen vier Wänden zu feiern, hier einige Tips: Bei der Dekoration der Wohnung oder des Partykellers darauf achten, daß Luft- schlangen, Girlanden und Lampions nicht Zivilschutz-Arbeit in Steyr unter neuer Leitung it Unterstützung des Bundesministeri- ums für Inneres und den im Parlament vertretenen politischen Parteien wurde am 25. Mai 1961 der Österreichische Zivilschutzver- band gegründet, der seine Tätigkeit gemäß Sta- tuten ausübt - quasi als verlängerter Arm der zuständigen Behörden. Parallel dazu entwickelten sich die jeweiligen Landesverbände. Am 13. Mai 1961 konstituier- te sich der Oö. Zivilschutzverband (OÖZSV), der seinen Sitz in der Landeshauptstadt Linz hat und dessen Tätigkeit sich auf das gesamte Bundesland Oberösterreich erstreckt. Der OÖZSV ist eine Service- und Informations- einrichtung in Sicherheitsfragen. Das Ziel des OÖZSV ist die Stärkung des Selbstschutzes der Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher bei Alltagsgefahren, Naturkatastrophen, techni- schen Katas trophen sowie militärischen Aus- einandersetzungen. Er koordiniert auch die Tä- tigkeiten bzw. die Zusammenarbeit der ober- österreichischen Zweigstellen. Der OÖZSV untergl iedert sich in Zweigstel len auf Bezi rks- und Gemeindeebene - die Stadt- leitung Steyr ist eine Bezirksorganisation, die sich um das Woh l der Steyrerinnen und Stey- rer bemüht. Seit 1. Jänner d. J. gibt es in Steyr eine neue Stadtleitung des OÖZSV: Der für die Organisation und Koordination verantwortli- che Stadtleiter, Ing. Dietmar Vorderwinkler, ist im neuen Kommunalzentrum an der Ennser Straße l O (Fachabteilung für Umweltschutz und Abfallwirtschaft, 2. Stock, Zimmer 204) mit offenem Feuer oder Heizstrahler in Berührung kommen können. Brennende Kerzen niemals unbeaufsich- tigt lassen, insbesondere zu vorgerückter Stunde. Mit glimmenden Zigarettenkippen nicht achtlos umgehen, da diese schnell einen Brand entfachen können . Volle Aschenbecher in Abfallbehälter aus nicht brennbarem Material mit dicht- und selbstschließendem Deckel (z. B. aus Blech oder Sicherheitsbehälter) entleeren. Für Kostüme kein leicht brennbares Mate- rial verwenden. Eine originelle Verklei- dung muß noch lange nicht sicher sein. .Für weitere Fragen steht Ihnen die Freiwilli- ge Feuerwehr der Stadt Steyr gerne zur Ver- fügung (Tel. 62629 oder 0663/070796). unter der Tel. Nr. 899-713 erreichbar. Neben ihm stehen der Steyrer Bevölkerung drei weite- re Personen zur Verfügung: ein Referent, der in den Schulen Fachvorträge halten wird, sowie ein Fachreferent für Schutzraumbau und eine Fachreferentin für Frauenfragen. Alle Mitarbei- ter sind ehrenamtlich tätig. Schwerpunkte der Zivilschutzarbeit in Steyr werden in diesem Jahr die Veröffentlichung von Info-Material, die Organisation von Ausstellungen in Amtsgebäu- den, das Projekt „Kindergarten" (Ausbildung der Kindergärtnerinnen und Kinder, Information der Eltern) sowie Fachvorträge in Schulen sein. 23.520 KFZ in Steyr Wie aus der Jahresstatistik der Bundes- polizeidirektion Steyr hervorgeht, waren Ende des vergangenen Jahres 23.520 Fahr- zeuge in Steyr gemeldet, das sind um 425 mehr als im Vorjahr. Die Zahl der PKW, Taxi, Mietwagen und Schulbusse stieg in- nerhalb eines Jahres um 383 auf 17.657. LKW und Sattelkraftfahrzeuge gab es mit Jahresende 1996 1278 (1995: 1258), Spe- zial- und Sonderkraftfahrzeuge 245 (249), Omnibusse 46 (53), Zugmaschinen 156 (164), sonstige KFZ 52 (61), Motorräder 911 (822), Kleinmotorräder 20 (24), Motor- fahrräder 1375 (1449) und Anhänger 1780 (1751). Zur Lenkerprüfung sind im vergangenen Jahr 1219 (1185) Personen angetreten, da- von haben 731 (699) bestanden. Bei den Frauen bestanden 62, bei den Männern 58 Prozent. 25
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