Amtsblatt der Stadt Steyr 1996/12

Stellenausschreibung Beim Reinhaltungsverband Steyr und Umge- bung ist nachstehend angeführter Dienstposten zu besetzen: Entlohnungsgruppe b: Sachbearbeiterin Aufgaben: ■ Erstellung und Bearbeitung von Förderungs- anträgen sowie lfd. Abrechnung der RHV-Bau- vorhaben mit Banken und den Ländern OÖ und NÖ ■ Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung incl. Zahlungsverkehr und Mahnwesen ■ Buchung der lfd. Geschäftsfälle, Vor- bereitungsarbeiten für Bilanzierung und Aufbe- reitung von Daten aus der Kostenrechnung ■ Kanzleiarbeiten ■ Außendienst A nforderungsprefi1: ■ Maturaabschluß einer Bundes- handelsakademie ■ Ausgezeichnete Kenntnisse der Doppik (dop- pelte Buchhaltung) ■ PC-Kenntnisse (Windows 95, Winword, Excel, Access, BMD) ■ Berufserfahrung und Kenntnisse über die öf- fentliche Verwaltung Müllabfuhr zu Weih- nachten und Neujahr An den Feiertagen (25. + 26. Dezember so- wie 1. + 6. Jänner) fällt die Müllabfuhr (Rest- und Biomüll) aus und wird an folgen- den Tagen nachgeholt: Für Mi, 25. 12., am Fr, 27. 12. - Für Do, 26. 12., am Sa, 28. 12. - Für Mi, 1. 1., am Do, 2. 1. - Für Mo, 6. 1., am Di, 7. 1. 34/378 ■ Team-, Kontakt- und Kommunikationsfähig- keit ■ Befähigung zu selbständigem Arbeiten und Entscheiden ■ Bereitschaft zur Weiterbildung ■ Eigenes Kfz und Führerschein der Gruppe B ■ Ausgezeichnete Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift ■ Männliche Bewerber: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst ■ Österr. Staatsbürgerschaft; diese Vorausset- zung wird jedoch auch durch die Staatsangehö- rigkeit eines Landes erfüllt, dessen Angehöri- gen Österreich aufgrund der Mitgliedschaft bei der Europäischen Union (EU) dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie InländerInnen. Die Aufnahme erfolgt in ein Vertrags- bedienstetenverhältnis zur Stadt Steyr und auf Basis Vollbeschäftigung. Bewerbungen sind ausschließlich unter Ver- wendung der aufgelegten Bewerbungs- bögen, die in der Informationsstelle und bei der Fachabteilung für Personalverwaltung des Magistrates der Stadt Steyr, Stadtplatz 27, Rat- haus, 2. Stock (Tel. 07252/575-222), erhältlich sind, so rechtzeitig einzubringen, daß diese bis spätestens 7. Jänner 1997 beim Magistrat Steyr, Fachabteilung für Perso- nalverwaltung, einlangen. Der Magistratsdirektor: Dr. Kurt Schmid! ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Baurechtsangelegenheiten; Bau Gru-47/96, Be- bauungsplan Nr. 64 - ,,Schinagl-Gründberg", öf- fentliche Planauflage Kundmachung Es ist beabsichtigt, dem Gemeinderat der Stadt Steyr den oben bezeichneten Plan, Bebauungs- plan Nr. 64 - ,,Schinagl-Gründberg", im Bereich des ehemaligen Automarktes Aschauer an der Christbaumentsorgung Die Christbäume werden ab 7. Jänner vom Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für kommunale Dienstleistungen, eingesammelt und einer entsprechenden Verwertung zuge- führt. Sie sollen ohne Christbaumschmuck bei den Mülltonnen-Standplätzen bereitge- stellt werden. Das Abfallsammelzentrum an der Ennser Straße 10 ist am 24. und 31. Dezember je- weils von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet. Wertsicherung Oktober 1996 Verbraucherpreisindex 1986 = 100 September ............................................... 131,5 Oktober ................................................... 131,2 Verbraucherpreisindex 1976 = 100 September ............................................... 204,5 Oktober ................................................... 204,0 Verbraucherpreisindex 1966 = 100 September ............................................... 358,7 Oktober .................................................... 357,9 Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 September ................................................ 457, 1 Oktober ................................................... 456, 1 Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 September ............................................... 458,5 Oktober .................................................... 457,5 Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 September ............................................ 3.461,6 Oktober ................................................ 3.453,7 Lebenshaltungskostenindex 1938 = 100 September ............................................3.411,5 Oktober ................................................ 3.403,7 1945 = 100 September .................................. .......... 4.016,5* Oktober ................................................. 4.007,4 * Berichtigung: Im Amtsblatt Nr. 1 l /96 wurde irrtümlicher- weise beim Lebenshaltungskostenindex 1945 = 100 hier die Zahl 4.016,6 abgedruckt. alten Sieminger Straße gegenüber dem jetzigen Hofer-Markt, zur Beschlußfassung vorzulegen. Entsprechend dem Planentwurf, ist die Errich- tung einer Reihenhausanlage mit 5Wohn- objekten im westlichen Grundstücksbereich so- wie auf der restlichen Grundfläche die Errich- tung eines Geschoßwohnungsbaues und eines Solitärbaukörpers mit quadratischem Grundriß mit maxima l 2 Vollgrsrhossrn vorgrsr.hr.n. Gemäß § 33 Abs. 3 des Oö. Raumordnungs- gesetzes 1994 wird der Plan durch 4Wochen, mindestens jedoch bis 20. Jänner 1997, zur öffentlichen Einsichtnahme wäh- rend der Amtsstunden aufgelegt. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z. B. Grundeigentümer, Mieter), ist be- rechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magi- strat der Stadt Steyr einzubringen. Für den Bürgermeister, der Fachabteilungsleiter: Dr. Maier ste■r

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