Amtsblatt der Stadt Steyr 1996/11

Magistrat der Stadt Steyr, Geschäftsbereich für Finanzen Kundmachung Gemäß § 53 Abs. 3 des Statutes für die Stadt Steyr 1992 (StS 1992), LGBI. Nr. 9/1992, wird der Voranschlag der Stadt Steyr für das Rech- nungsjahr 1997 in der Zeit vom 25. No- vember bis einschließlich 29. November 1996 im Geschäftsbereich für Finanzen, Rathaus, 2. Stock, Zimmer 214, zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Baurechtsangelegenheiten; Str-8/95/Auf- schließungsstraße „Resthof-Nord" Verordnung des Gemeinderates der Stadt Steyr, beschlossen in seiner Sitzung vom 26. September 1996, be- treffend die Einreihung der Aufschließungs- straße „Resthof-Nord" als Ortschaftsweg. Ge- mäß § 8 Abs. 2 Zif. 2 in Verbindung mit den §§ 11 und 13 des Oö. Straßengesetzes, LGBI. Nr. 84/ 1991 idgF., in Verbindung mit§ 44 Abs. 2 Zif. 4 des Statutes für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9, wird nachfolgendes verordnet: 1. Der im Lageplan des Geschäftsbereiches für Bauangelegenheiten grün lasiert ausgewiesene Verkehrsweg „Resthof-Nord" wird als Verkehrs- fläche der Stadt Steyr neu errichtet und als Ortschaftsweg neu eingereiht und erklärt. 2. Die Verordnung wird gemäß § 65 StS 1992 im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Die Planunterlagen liegen vom Tage der Kundma- 26/338 chung an in der Fachabteilung Baurechtsan- gelegenheiten des Magistrates der Stadt Steyr sowie in der Fachabteilung Stadtentwicklung und Stadtplanung durch 2 Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Für den Bürgermeister: i. A. Dr. Maier ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Liegenschaftsverwaltung Die Stadt Steyr verkauft das städtische Wohnobjekt Industriestraße 2, welches an der Kreuzung Kaserngasse/Industriestraße gegen- über der Sporthalle Tabor liegt. Das Gesamt- ausmaß, einschließlich des Wohnobjektes, be- trägt 1047 m2. Interessenten werden ersucht, ihr Anbot unter Angabe des gebotenen Kaufpreises bis spätestens 6 . Dezember 1996 schriftlich beim Magistrat Steyr, Fachabteilung für Liegenschafts- verwaltung, Stadtplatz 27, abzugeben. Für Aus- künfte stehen Ihnen während der Dienstzeiten Herr Helmut Kremsmayr (Tel. 575-322) und Herr Herbert Auer (Tel. 575-384) zur Verfü- gung. Herbert Auer Fachabteilungsleiter ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Baurechtsangelegenheiten; BauGru-54/95 - Flächenwidmungsplanänderung Nr. 95 - Diöze- se Linz Verständigung Der Stadtsenat der Stadt Steyr hat in seiner Sit- zung vom 14. März 1996 die Einleitung des Verfahrens, betreffend die Flächenwidmungs- planänderung Nr. 95, gemäߧ 36 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 114/1994, be- schlossen. Entsprechend diesem Änderungs- plan ist die Rückwidmung von Flächen im Be- reich des Gleinker Teiches von „Bauland/ Wohngebiet" in „Grünzug" sowie von Teil- flächen im Bereich des Arnhalmweges von ,,Grünland" in „Wohngebiet" vorgesehen. Gemäß § 36 Abs. 4 in Verbindung mit§ 33 Abs. 3 Oberösterreichisches Raumordnungs- gesetz, LGBI. Nr. 114/1993, wird darauf hinge- wiesen, daß die Flächenwidmungsplan- änderung Nr. 95 -Diözese Linz - mindestens 4 Wochen, d. h. vom 4 . November 1996 bis einschließlich 15. De- zember 1996, zur öffentlichen Einsicht- nahme beim Magistrat der Stadt Steyr während der Amtsstunden aufliegt. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist schrift- liche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat der Stadt Steyr einzubringen. Diese Frist wird nicht erstreckt. In den Planentwurf kann während der Amts- stunden beim Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsabteilung, eingesehen werden. Für den Bürgermeister: i. A. Dr. Maier ♦ Christbaumverkauf Der Christbanmverkauf findet dieses Jahr in der Zeit vom 7. bis 24. Dezember 1996 auf fol- genden Plätzen statt: Schloßpark: Eingang Promenade - Sepp- Stöger-Straße; Brucknerplatz: beim Brunnen; Tabor: Marktgelände Tabor, Parkplatz beim ehern. KGM, Kommunalzentrum, Parkplatz bei Möbel Leiner; Ennsleite: Arbeiterstraße 21 - ehemals Spar Mayrhofer, Esso-Tankstelle. Für Fichten wurden folgende Richtpreise fest- gelegt: bis 100 cm Größe bis zu 90 S; von 101 bis 150 cm zwischen 91 und 130 S; von 151 bis 200 cm zwischen 131 und 180 S; von 201 bis 250 cm zwischen 181 und 230 S. Für Tannen aller Größen und Fichten über 250 cm wurden die Preise nicht festgelegt. Stumpflängen über 20 cm und astlose Spitzen über 30 cm werden bei der Klassifizierung in die Baumlänge nicht einbezogen. Die Händler werden angewiesen, bei den Ver- kaufsstellen ein nach Baumgrößen gestaffeltes Preisverzeichnis anzubringen und eine Meßlat- te bereitzuhalten. Impressum Amtsblatt der Stadt Steyr Medieninhaber und Herausgeber Stadt Steyr, 4400 Steyr, Stadtplatz 27 - Redaktion Stabsstelle für Presse und Information , 4400 Steyr, Stadtplatz 27, Telefon 072 52 / 544 03, FS 281 39, Telefax 0 72 52 / 483 86 - Hersteller Druckerei Prietzel, 4400 Steyr, Pachergasse 3 · Verlags· und Herstellungsort Steyr• Anzeigenannahme Druckerei Prietzel, 4400 Steyr, Pachergasse 3, Telefon 0 72 52 / 52 0 84 · 0 Titelfoto: Hartlauer ste■r

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