Amtsblatt der Stadt Steyr 1996/10
Mindestens 1 Praxistag im Alten- und Pfle- geheim Tabor Die Einstellung erfolgt auf Basis Voll- oder Teil- beschäftigung. Bewerbungen sind ausschließlich unter Ver- wendung der aufgelegten Bewerbungs- bögen, die im Alten- und PflegeheimTabor, in der Informationsstelle und bei der Fachabtei- lung für Personalverwaltung des Magistrates der Stadt Steyr, Stadtplatz 27, Rathaus, 2. Stock (Tel. 07252/575-222), erhältlich sind, so recht- zeitig einzubringen, daß diese bis späte- stens 31. Oktober 1996 beim Magi- strat Steyr, Fachabteilung für Personalverwal- tung, einlangen. Soweit Bewerberlnnen zum Zeitpunkt dieser Stellenausschreibung ohne Beschäftigung bzw. arbeits los sind, ist eine Bestätigung vom Arbeitsmarktservice beizufügen . Die Aufnahme erfolgt in ein befristetes Vertragsbedienstetenverhältnis zur Stadt Steyr. Der Magistratsdirektor: Dr. Kurt Schmid! ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Geschäftsbereich für Finanzen Kundmachung Gemäß § 53 Abs. 3 und § 54 Abs . 4 des Stadt- statutes für die Stadt Steyr erfolgt nachstehen- de Verlautbarung: Der Nachtragsvoranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1996 liegt durch eine Woche, und zwar in der Zeit von 18. November bis ein- schließlich 25. November 1996, in der Fachab- teilung Buchhaltung, Kassa und Lohn- verrechnung, Rathaus , 2. Stock vorne, Zimmer 214, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr ♦ Präs-590/79 - Geschäftseinteilung für den Stadtsenat Verordnung Die Verordnung des Stadtsenates der Stadt Steyr vom 12. November 1991, Zahl: Präs-590/ 79, in der Fassung des Beschlusses des Stadt- senates vom 19. Oktober 1995, Zahl: Präs-590/ 79, mit der eine Geschäftseinteilung für den Stadtsenat der Stadt Steyr getroffen wurde, Amtsblatt der Stadt Steyr wird mit Beschluß des Stadtsenates der Stadt Steyr vom 3. Oktober 1996 wie folgt abgeän- dert: Arti kel 1: Die gemäß § 1Abs. 1der Verordnung des Stadtsenates der Stadt Steyr vom 12. Novem- ber 1991 in der Fassung des Beschlusses des Stadtsenates vom 19. Oktober 1995, Zahl: Präs-590/79, mit der eine Geschäftseinteilung für den Stadtsenat getroffen wurde, bestehende Anlage zu dieser Geschäftseinteilung hat zu lauten: „ Geschäftseinteilung Gemäß § 1 Abs . 1 des Beschl usses des Stadt- senates der Stadt Steyr vom 12. November 1991, Zahl: Präs-590/79 i.d.g.F. Die in die Zuständigkeit des Stadtsenates fal- lenden Angelegenheiten des eigenen Wir- kungsbereiches der Stadt werden nach Sachge- bieten geordnet und in neun Geschäftsbereiche wie folgt aufgeteilt: 1. Bürgermeister Hermann Leithenmayr Präsidialangelegenheiten Finanzwesen Öffentlichkeitsarbeit Wirtschaftsförderung Stadtentwicklung 2. Vizebürgermeisterin Friederike Mach Seniorenbetreuung Kindergärten Soziale Angelegenheiten Gesundheitswesen Rettungswesen 3. Vizebürgermeister Dr. Leopold [feil Kulturelle Angelegenheiten Verkehrsangelegenheiten Bezirksverwaltung Markt- und Veterinärwesen 4. Stadtrat Gerhard Bremm Schulangelegenheiten Sportangelegenheiten Umweltschutz Städtischer Wirtschaftshof Mülldeponie 5. Stadtrat Ing. Dietmar Spanring Personalwesen Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung 6. Stadtrat Leopold Tatzreiter Wohnbau Wohnungswesen Li egenschaftsverwaltung Feuerwehr Wertsicherung August 1996 Verbraucherpreisindex 1986 = 100 Juli ... ........................................ ... .............. 131 ,8 August .... ... ... .. ......... ..... ........................... 132,4 Verbraucherpreisindex 1976 = 100 Juli ........... ................................................. 204,9 August ....... .... ......................... ................. 205,9 Verbraucherpreisindex 1966 = 100 Juli ............... ......... ............................ ........ 359,6 August .. ............................. ...... ................ 361 ,2 Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 Juli .............................................. .............. 458,1 August .......... .. .... ... .. ............ .... ..... ........... 460,2 Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 Juli ................ ....................... .................. ... 459,6 August .......... ................ ............... ..... ....... 461,7 Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 Juli .... ... ..... .. ..... ................. .. ........... ........ 3.469,5 August ................. ......................... ........ 3.485,3 Lebenshaltungskostenindex 1938 = 100 Juli .. ... .................... ....... .......... .... ....... .... 3.419,3 August .................................................. 3.434,9 1945 = 100 Juli ....................... .................................. 4.025,7 August .................................................. 4.044,0 7. Stadtrat Roman Eichhübl Stadtwerke Wasserverband „Region Steyr" 8. Stadtrat Wilhelm Spöck Alten- und Pflegeheime Fremdenverkehr 9. Stadtrat Ing. Othmar Schloßgangl Bauwesen (ausgenommen Wohnbau) Baurecht Straßenbau Denkmalschutz" A rti ke l II : Diese Verordnung ist gemäß § 32 Abs. 6 StS 1992, LGBI. Nr. 9, im Amtsblatt der Stadt Steyr kundzumachen und tritt mi t Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr 23/303
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2