Amtsblatt der Stadt Steyr 1996/10

Spielplatzordnung der Stadt Steyr Die öffentlichen Spielplätze dienen den Steyrer Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zur Freizeitgestaltung. Die öf- fentlichen Spielplätze sind aus der nachstehen- den Spielplatzliste ersichtlich. Kleinkinder- spielplätze und Kleinkinderspiel- geräte dürfen nur von Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr benützt werden. Auf Kleinkinder- spielplätzen sind Ballspiele, ausgenommen sol- che mit Kleinkindern, verboten. Die Benützung der Spielplätze und der Spiel- geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Ballspiele sind nur auf den durch ihre Einrich- tungen dafür vorgesehenen Ballspielplätzen ge- stattet. Bei der Benützung der Spielplätze ist darauf zu achten, daß Dritte nicht belästigt oder gefähr- det werden. Insbesonders ist jede unnötige und störende Lärmentwicklung zu vermeiden. Es ist unzulässig, rechtmäßige Benützer von Spiel- plätzen durch das bestimmende Auftreten Ein- zelner oder (organisierter) Gruppen von den Plätzen zu verdrängen. Das Verunreinigen der Spielplätze ist verboten, ebenso die zweckwidri- ge Verwendung (z. B. Grillen, Campieren usw.). Die Besitzer von Hunden haben dafür zu sor- gen, daß die Spielplätze nicht durch Exkremen- te verunreinigt werden. Die Benützung der 10 Preise vom Tag der offenen Tür verlost Ganz besonders gelohnt hat sich der Tag der offenen Tür für jene 10 Steyrerinnen und Steyrer, die beim großen Gewinnspiel als Preis- träger ermittelt wurden. Bürgermeister Her- mann Leithenmayr lud die glücklichen Gewin- ner (im Bild mit den Sponsoren) zur Preisüber- gabe am 3. Oktober ins Rathaus ein. Der 1. Preis, eine Woche Badeaufenthalt für 2 Personen in der Türkei (Reisebüro Raiffeisen Reisewelt), ging an Markus Elsigan, Resthof- straße 94. Den 2. Preis, einen Städteflug nach Istanbul (Reisebüro Nemetschek), erhielt Frau Hermine Weiglhuber, Leitenweg 7. Der 3. Preis, ein Trekking-Bike (Sport Eybl), gin_g an Christi- an Hofinger, Steinbrecherring 16. Uber den 4. Preis, ein Sparbuch (Bank Austria), konnte sich Maria Schittengruber, Damberggasse 14, freu- Spielplätze ist nur bis zum Einbruch der Dun- kelheit gestattet. Bei Bedarf kann die Benüt- zungszeit einzelner Spielplätze - oder Teile der- selben in Abhängigkeit von der Benützungsart - eingeschränkt werden. Beschädigungen von Spielplatzeinrichtungen, Zäunen, Baulichkeiten und dergleichen werden straf- und zivilrecht- lich geahndet. Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr ♦ Spielp latz liste Kleinkinderspielplätze: Ennsleite: Schubertstraße/Schosserstraße, Park bei Nordstiege. - Gleink: Landarbeitersiedlung, Winklingerstr. 5. - Innere Stadt: Schloßpark, Stadtgärtnerei. - Münichholz: Schweigerstraße, Schweigerstr. 11; Puschmannstraße, Verbin- dungsweg zur Ahrerstraße. - Reichenschwall: Stelzhamerstraße, ehern. Neudeckliegenschaft (Stelzhamerstr. 11 ). - Resthof: Waldspielplatz, Kinderfreundeheim/Siemensstr. 31. - Schlüssel- hof: Schlüsselhofgasse 56. - Steinfeld: Steinfeld- straße, Rogl-Wiese/Steinfeldstr. 12. - Tabor: Röhrholtweg, Resthofstr. 17; Schnallentorweg, Schnallentor Kleinkinder-Ball-Spielplätze: Ennsleite: Hubergut, Sportheim Ennsleite/ Hubergutstr. 12; Schillerstraße, Marktgelände/ Spargeschäft; Glöckelstraße, Fernheizwerk/ Glöckelstr. 14. - Gründberg: Mayrpetergrube, Staffelmayrstr./ehem. Schottergrube. - Tabor: Anzengruberstraße, Taborweg Bitte helfen Sie bei der Schädlings- Bekämpfung Laub von Kastanienbäumen ist mit einem Schädling verseucht und muß vernichtet werden. Wichtig ist eine vollständige Ent- fernung des abgefallenen Laubes von Ka- stanienbäumen. Bringen Sie das Laub bit- te zur Fachabteilung für Umweltschutz und Abfallwirtschaft (SBS - Stadtbetriebe Steyr, Ennser Straße 10, Tel. 899-717). Die Öffnungszeiten sind Mo - Fr von 7.30 bis 17.30 Uhr sowie jeden Samstag von 7.30 bis 11.30 Uhr. Benützen Sie zur Entsor- gung von verseuchtem Laub auf keinen Fall die im Stadtgebiet aufgestellten Grün- container. Laub von Kastanienbäumen oder Mischlaub, welches Laub von Kasta- nienbäumen enthält, darf nur in die bei der Fachabteilung für Umweltschutz und Abfallwirtschaft aufgestellten Spezial- container für verseuchte Pflanzen (gelbe, verschließbare Container) eingebracht werden. Für das Laub anderer Baumarten stehen die Grüncontainer zur Verfügung. Ballspielplätze: Resthof: Resthof Nord, Resthofstr./Infangstr. - Waldrandsiedlung: Siebererstr./Kinderfreunde- heim. -Wehrgraben: hinter der Schwimmschule en. Den 5. Preis, eine Jahresnetzkarte für den städtischen Linienverkehr, erhielt Sandra Bagdadi (Strasserhof 2). Jeweils eine Saisonkarte für die Kunsteisbahn gewannen Hermine Geck (Dukartstraße 27) und Karl Putz (Schnallentorwegl 0). Jeweils eine Saisonkarte für das Freibad ging an Lena Traninger (Enge 17) und Dora Buchmeier (Kunschakstraße 9). Herbert Szewieczeck (Roseggerstraße 18, Wolfern) bekam den 10. Preis, ei- nen 10er-Block für die städtische Sauna. Amtsblatt der Stadt Steyr 19/299

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