Amtsblatt der Stadt Steyr 1996/7
Erweiterung der Förderung für Altstadterhaltung teyrs Altstadt zählt zu den schönsten Europas. Die Bewahrung des kostbaren historischen Erbes ist nicht nur eine kulturelle Aufgabe, es zeigt sich auch die zunehmende Bedeutung einer sehenswerten Stadt als Ziel von Touristen aus aller Welt, die eine wirt- schaftliche Belebung bringen. Der Gemeinderat beschloß nun neue Richtlini- en zur Förderung der Altstadterhaltung, die bisher Bewährtes im Detail weiterführen und noch mehr Anreize für die Besitzer denkmal- geschützter Objekte schaffen, ihr kostbares Erbe in der überlieferten Form zu bewahren. Neben der Förderung für die Restaurierung hi- storischer Fassaden umfassen die neuen Richt- linien nun auch Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen zur Erhaltung kul- turhistorisch wertvoller Bausubstanz im Gebäudeinneren, wie Steinarchitekturen, Ge- wölbe, Holzteile, Stuckornamente, Fresken, Schmiedekunst und inmobile Anlagen. Die Stadt zahlt gemäß der neuen Richtlinien freiwillig bis zu 30 Prozent der förderungs- würdig anerkannten Kosten als Zuschuß und in speziellen Fällen noch mehr. Grundlage je- der finanziellen Unterstützung durch die Stadt ist die Verpflichtung, daß alle geförderten Maß- nahmen entsprechend den Anordnungen der Fachabteilung für Altstadterhaltung, Denkmal- pflege und Stadterneuerung des Magistrates bzw. der Bundesdenkmalbehörde ausgeführt werden. II l!BI 1 l Glanzvoll restauriert wurde die Fassade des Hauses Enge 5. Mehrere Schichten mußten abgetragen werden. ImMauerwerk gab es noch handbreite Risse von Bombenschäden. Reizvolles Renaissance- Dekor auf dem Hause Berggasse 38. (Bild links unten) Bis zu 20 cm dicke Putzschichten lagen über der Fassade des Hauses Fabrikstraße 7. Nun sind die ursprünglichen Stilelemente wieder sichtbar. (Bild rechts)
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