Amtsblatt der Stadt Steyr 1996/7

Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Baurechtsangelegenheiten Bau Gru-79/95; Auflassung eines Teilbereiches der Hinterbergstraße Verordnung über die Auflassung von öffentlichen Straßen. Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat am 23. Mai 1996 gemäß § 11 Abs. 2 Oö. Straßen- gesetz 1991, LGBI. Nr. 84 idgF., in Verbindung mit dem § 44 Abs. 2 Z. 4 des Statutes für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9, beschlossen: Dieser Verordnung liegt der Lageplan des Stadtbauamtes, FA Stadtentwicklung und Stadt- planung, vom 8. November 1995, in welchem die aufzulassenden Flächen orange lasiert aus- gewiesen sind, zugrunde. Die im Lageplan in oranger Farbe dargestellten Teilflächen des Grundstückes Nr. 278/4, Kat. Gern. Hinterberg, werden als öffentliche Verkehrsflächen (Ortschaftswege) aufgelassen, da sie für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden sind. In diesen Plan kann beim Magistrat Steyr, Fachabteilung Tiefbau, während der Amtsstun- den von jedermann eingesehen werden. Er ist auch vor Erlassung dieser Verordnung durch 4 Wochen im Magistrat der Stadt Steyr zur öf- fentlichen Einsichtnahme aufgelegen. Diese Verordnung wird gemäß § 65 Abs. 1 des Statu- tes für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9, durch 2Wochen kundgemacht und mit dem Tage der Kundmachung rechtswirksam. Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für öf- fentliche Rechtsangelegenheiten und Verfassungsdienst; Ges-1656/90 Öffentliche Auflage des Ge- . schworenen- und Schöffen- verzeichnisses 1997/1998 Gemäß § 5 Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 wurden am 25. Juni 1996 durch ein Zu- fallsverfahren fünf von tausend der in der Wählerevidenz eingetragenen Personen ermit- telt, welche als Geschworene bzw. Schöffen für die Jahre 1997 und 1998 vorgesehen sind. Das Verzeichnis dieser Personen wird in der Zeit vom 22. Juli bis 2. August 1996 während der Amtsstunden in der Informationsstelle des Ma- gistrates der Stadt Steyr, Stadtplatz 27, Erdge- schoß, zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Innerhalb der Auflage&ist kann jedermann we- gen der Eintragung von Personen, die die per- sönlichen Voraussetzungen für das Amt der Geschworenen oder Schöffen (§§ 1 - 3 Ge- schworenen- und Schöffengesetz) nicht erfül- len, schriftlich oder mündlich Einspruch erhe- ben. In gleicher Weise können eingetragene Personen einen Befreiungsantrag (§ 4 Ge- schworenen- und Schöffengesetz) stellen. Für den Bürgermeister: iA. Mag. Helmut Golda Amtsblatt der S t adt Steyr GerhardStadtrat Bremm Stadtrat Gerhard Bremm (SP) ist im Steyrer Stadtsenat für Schul- und Sportan- gelegenheiten, Umweltschutz, den städtischen Wirtschaftshofund die Mülldeponie zu- ständig. Imfolgenden Beitrag berichtet er aus dem Umwelt-Ressort: r-JI ~~yr zählt zu den saubersten Städten e.J Osterreichs. Nicht nur die Wasser- qualität von Enns und Steyr ist mustergültig, auch die Alt- und Reststoffsammlung funktioniert in unserer Stadt nahezu perfekt. Und auch wenn diese positiven Tatsachen - zu Recht - für uns bereits zur Selbstverständ- lichkeit geworden sind, Zufall ist dies alles natürlich nicht. Dahinter verbergen sich nicht nur mehrstellige Millionenbeträge, die wir in den letzten Jahren in die Abwasser- entsorgung investiert haben und noch immer investieren, sondern auch ein ausgeklügeltes und flächendeckend ausgebautes System an Sammel- und Entsorgungsstützpunkten, das von den überdurchschnittlich umweltbewuß- ten Steyrerinnen und Steyrern in wirklich vorbildlicher Art und Weise auch genützt wird. 7.30 bis 11.30 Uhr von fachkundigen und überaus hilfsbereiten Mitarbeitern besetzt. Zusätzlich besteht jeden ersten Samstag vormittag im Qiiartal die Möglichkeit, den Problemmüll auch bei den insgesamt acht mobilen Sammelstellen kostenlos zu entsorgen. Neben diesen „Standardleistungen" im Bereich der Abfalltrennung und -entsorgung wird besonders aber auch der Umwelt- beratung große Bedeutung beigemessen, deren Mitarbeiterinnen nicht nur telefonisch <Grünes Telefon 81133) für sämtliche umweltrelevanten Fragen gerne zur Verfügung stehen, sondern auch selbst immer wieder eine Reihe von Aktivitäten setzen. Die Liste reicht von der Erarbeitung und Gestaltung des neuen Entsorgungs- Steyr vorbildlich beim Umweltschutz Konkret verfügen wir in unserer Stadt über 400 Sammelstellen für Papier, Glas, Kunststoff sowie Metall und mit 1503 Sammelcontainern über eines der dichtesten Altstoffsammelnetze Österreichs. Aber auch das Angebot für die Entsorgung von Sperrmüll kann als mustergültig bezeichnet werden. So kann Sperrmüll nicht nur im städtischen Wirtschaftshof abgeliefert werden, sondern er wird bei Bedarf auch abgeholt: Ein Anruf beim städtischen Wirt- schaftshof unter der Telefonnummer 6 2941 genügt, am Vorabend des verein- barten Ter-mines wird der Sperrmüll an einer für LKW möglichst leicht zugänglichen Stelle deponiert und von dort prompt und zuverlässig abtransportiert. Eine Servicelei- stung, die von der Bevölkerung sehr gut angenommen wird und kaum eine Stadt in diesem Umfang bietet. Ebenso vorbildlich organisiert ist in unserer Stadt die Entsorgung von Problemmüll. Die zentrale Problemmüllsammelstelle im alten Wirtschaftshof (Schlüsselhofgasse} ist nicht nur von Montag bis Freitag (7.30 - 17.30 Uhr}, sondern sogar auch am Samstag von L....__ wegweisers über die Bereitstellung und den Gratisverleih der Stromkosten-Meßgeräte bis hin zum jüngsten Projekt „Umweltbewußt einkaufen in Steyr", dessen Ergebnisse ebenfalls in einer kleinen Broschüre zusammengefaßt wurden. Darüber hinaus setzen unsere Umweltberaterinnen aber sehr stark auch auf Information für Kinder und Jugendliche, sind in Schulen und Kindergär- ten im Bereich der Umwelterziehung aktiv und veranstalten jährlich mehrere Umwelt- schutzaktionen mit und für Steyrer Schulen. Die Beispiele, wie intensiv und engagiert sich die Mitarbeiter der Fachabteilung für Umweltschutz und Abfallwirtschaft um eine saubere Umwelt, um eine saubere Stadt bemühen, ließen sich natürlich noch fortsetzen. Ich meine aber, daß auch die angeführten Aktivitäten und Leistungen bestätigen, daß seitens der Stadt dem Umweltschutz größte Bedeutung beigemes- sen wird, und wir - gemeinsam mit Ihnen, liebe Steyrerinnen und Steyrer - dafür sorgen wollen, daß Steyr auch in Zukunft Umwelt-Musterstadt bleibt. 17/189

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