Amtsblatt der Stadt Steyr 1996/6
erhältlich sind, so rechtzeitig einzubringen, daß diese bis spätestens 31. Juli 1996 beim Magistrat Steyr, Fachabteilung für Personalver- waltung, einlangen. Die Aufnahme erfolgt in ein befristetes Vertragsbedienstetenverhältnis zur Stadt Steyr. Beim Magistrat der Stadt Steyr ist demnächst im Alten- und Pflegeheim Tabor nachstehend angeführter Dienstposten zu besetzen: Entlohnungsgruppe d: A ltenfachbetreuerCin): Aufgaben: Alle Tätigkeiten, die im Rahmen der Ausbil- dung im Sinne des Krankenpflegegesetzes vorgesehen sind. Voraussetzungen: Erfolgreich abgeschlossene Ausbil- dung als Altenfachbetreuer(in) Kontakt- und Teamfähigkeit Freundliches Auftreten, gute Umgangsfor- men Engagement für die Belange der Senioren Bereitschaft für Wochenend- und Feiertags- dienst Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift Männ liche Bewerber: Ableistung des Prä- senz- oder Zivildienstes Österr. Staatsbürgerschaft; diese Vorausset- zung wird jedoch auch durch die Staatsange- hörigkeit eines Landes erfüllt, dessen Ange- hörigen Österreich aufgrund der Mitglied- schaft bei der Europäischen Union (EU) die- selben Rechte für den Berufszugang zu ge- währen hat wie Inländer(inne)n . Auswahlverfahren: Vorstellungsgespräch in der Fachabteilung für Personalverwaltung Mindestens 1Praxistag im Alten- und Pfle- geheim Tabor Die Einstellung erfolgt auf Basis Voll- oder Teil- beschäftigung. Bewerbungen sind ausschließlich unter Ver- wendung der aufgelegten Bewerbungs- bögen, die in der Informationsstelle und bei der Fachabteilung für Personalverwaltung des Magistrates der Stadt Steyr, 4400 Steyr, Stadt- platz 27, Rathaus, 2. Stock (Tel. 07252/575-222), erhältlich sind, so rechtzeitig einzubringen, daß diese bis spätestens 30. Juni 1996 beim Magistrat Steyr, Fachabteilung für Personalver- waltung, einlangen. Soweit Bewerber(innen) zum Zeitpunkt dieser Stellenausschreibung ohne Beschäftigung bzw. arbeitslos sind, ist eine Bestätigung vom Arbeitsmarktservice beizufügen. Die Aufnahme erfolgt in ein befristetes Amtsblatt der Stadt Steyr Vertragsbedienstetenverhältnis zur Stadt Steyr. Der Magistratsdirektor: Dr. Kurt Schmid! ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für öf- fentliche Rechtsangelegenheiten und Verfassungsdienst; Ges-1656/90 Erstellung der Geschworenen- und Schöffenlisten für die Periode 1997/1998 Gemäß den Bestimmungen des Geschworenen- und Schöffengesetzes 1990, BGBI. 1990/256, ist durch den Bürgermeister bzw. durch eine von ihm bestimmte Person jedes zweite Jahr ein Verzeichnis der Geschworenen und Schöf- fen zu erstellen. Dies hat so zu geschehen, daß 5 von Tausend der in der Wählerevidenz ent- haltenen Personen durch ein Zufallsverfahren im Wege einer öffentlichen Auslosung zu er- mitteln sind. Diese EDV-unterstützte Auslo- sung der zum Amt der Geschworenen und Schöffen für die Jahre 1997/1998 in Betracht kommenden Personen findet am Dienstag, den 25. Juni 1996, um 9 Uhr im Rathaus, 4. Stock, Zimmer 410, statt. Für den Bürgermeister: iA Mag. Helmut Golda ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung Buch- haltnng, Kassa, Lohn- und Gehalts- verrechnung; Fin-120/95 - Rechnungsabschluß 1995 Kundmachung Gemäß § 56 Abs. 2 des Gemeindestatutes für die Stadt Steyr erfolgt folgende Verlautbarung: Der Rechnungsabschluß der Stadt Steyr für das Jahr 1995 liegt durch eine Woche, und zwar in der Zeit von 27. Juni 1996 bis einschließlich 3. Juli 1996, im Geschäftsbereich für Finanzen, Fachabteilung Buchhaltung, Kassa und Lohn- verrechnung, Rathaus, 2. Stock vorne, Zimmer 214, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Gewerbe-, Betriebsanlagen-, Umwelt- und Was- serrecht; Bau2-3641 /92 - Entsorgungskonzept der Stadt Steyr gem. § 8 des Oö. Boden- schutzgesetzes Kundmachung Das vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 18. April 1996 beschlossene Kon- zept über die geordnete Abwasserentsorgung, insbesonders von Klärschlämmen und Senkgrubeninhalten, unter der Aktenzahl Bau2-3641/92 wird gemäߧ 8 Abs. 7 des Oö. Bodenschutzgesetzes, LG BI. l 15/ 1991 idgF., als Verordnung kundgemacht. Das Entsorgungskonzept wurde gemäß § 8 Abs. 4 leg. cit. vom Amt der Oö. Landesregie- rung mit Bescheid vom 20. 5. 1996 Zl. UR- 170444/21-1996-Do aufsichtsbehördlich geneh- migt. Gemäß § 65 Statut für die Stadt Steyr, LGBI. Nr. 9/1992, wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Das gegenständliche Konzept liegt, vom Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes gerech- net, 2Wochen beim Magistrat Steyr, Fachabtei- lung Gewerbe- und Betriebsanlagenrecht, Um- welt- und Wasserrecht, Amtsgebäude Promena- de 9, 2. Stock, Zi-Nr. 21, zur öffentlichen Ein- sichtnahme während der Parteienverkehrs- zeiten für jedermann auf. Magistrat Steyr, Geschäftsbereich f. Bezirks- verwaltungsangelegenheiten, die Geschäfts- bereichsleiterin: Dr. Martina Kolar-Starzer Wertsicherung März 1996 - Änderung Februar Verbraucherpreisindex 1986 = 100 Februar .................. Korr. v. 129,4 auf 129,6 März ................................. ........................ 130,2 Verbraucherpreisindex 1976 = 100 Februar ................... Korr. v. 201,2 auf 201,5 März ......................................................... 202,5 Verbraucherpreisindex 1966 = 100 Februar ................... Korr. v. 353,0 auf 353,5 März ....... .................................................. 355,2 Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 Februar ................... Korr. v. 449,8 auf 450,5 März ................................. ........................ 452,6 Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 Februar ................... Korr. v. 451,2 auf 451,9 März ......................................................... 454,0 Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 Februar ............ Korr. v. 3.406,3 auf 3.411,6 März ...................................................... 3.427,4 Lebenshaltungskostenindex 1938 = 100 Februar ............. Korr. v. 3.357,0 auf 3.362,2 März ............ .. .. .................... .................. 3.377,8 1945 = 100 Februar ............ Korr. v. 3.952,4 auf 3.958,5 März ...................................................... 3.976,8 13/159
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