Amtsblatt der Stadt Steyr 1996/5
Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehal- ten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzu- lehnen. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist aus- geschlossen. Im Falle einer Aufhebung der Ausschreibung, aus welchen Gründen immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgangenen Gewinn. Für den RHV Steyr und Umgebung, die Ge- schäftsführung: Ing. Sepp Deutschmann, Walter Stile ♦ Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung im Auftrag der Stadt Steyr; ÖAG-Müll-4766/88 Aufhebung der Ausschreibung sowie neuerliche öffentliche Ausschreibung Der Reinhaltungsverband Steyr und Umge- bung im Auftrag der Stadt Steyr gibt bekannt, daß die Ausschreibung, betreffend die Erd-, Baumeister- und Rohrverlegungsarbeiten für die Errichtung der Deponie-Entgasung des Schüttabschnittes IV auf der Mülldeponie Steyr, Anbotseröffnung vom 30. 10. 1995, auf- gehoben wurde. Die Erd-, Baumeister- und Rohrverlegungsarbeiten für die Errichtung der Deponie-Entgasung des Schüttabschnittes IV auf der Mülldeponie Steyr werden wie folgt neu ausgeschrieben: Die Unterlagen können gegen einen Kostener- satz von S 1.200.- inkl. 10 0/o USt. ab 20. 5. 1996 in der Informationsstelle des Magistrates Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, Erdgeschoß, sowie in der Einlaufstelle des Amtes der Oö. Landesregierung, Kärntner Straße 12, 4020 Linz, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Auf- schrift „Anbot über die Erd-, Baumeister- und Rohrverlegungsarbeiten für die Errichtung des SA IV auf der Mülldeponie Steyr" bis späte- stens 17. 6. 1996, 8.45 Uhr, der Informations- stelle des Magistrates Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, Erdgeschoß, zu übermitteln. Die Anbots- eröffnungsverhandlung findet am gleichen Tage ab 10.30 Uhr im Magistrat Steyr, Stadt- platz 27, 4400 Steyr, GB III/FA für Bau- wirtschaft und Sachverständigendienst, Zim- mer 318, statt. Durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Anbote erwachsen dem RHV keine wie im- mer gearteten Verpflichtungen oder Verbind- lichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten für die Anbotstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehal- ten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzu- lehnen. Im Falle einer Aufhebung der Aus- schreibung, aus welchen Gründen immer, ent- steht weder ein Anspruch auf Kostenersatz Amtsblatt de r Stadt Steyr noch auf entgangenen Gewinn; dies gilt auch für das Ergebnis von Preisverhandlungen im Sinne der geltenden Vergabeordnung der Stadt Steyr. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist aus- geschlossen. Für den Magistrat der Stadt Steyr, RHV Steyr und Umgebung, die Geschäftsführung: Ing. Sepp Deutschmann, Walter Stile ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Baurechtsangelegenheiten; Ges-15/96 Straßenbenennung Robert Musil-Straße, Dr. Jo- sef Ender-Straße, Hofergraben Mitteilung Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 18. April 1996 erhalten die neu errichteten Aufschließungsstraßen im Bereich Hofergraben folgende Bezeichnungen: Die neu errichtete Siedlungsstraße nördlich der Sandbauernstraße: Robert Musil-Straße. Die nördlich davon liegende Aufschließungs- straße: Dr. Josef Ender-Straße. Die Aufschließungsstraße im Hofergraben: Hofergraben. Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung, für den Bürgermeister: i. A. Esterle ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Baurechtsangelegenheiten; Str-8/95 Aufschließungsübereinkommen „Resthof- Nord" Verständigung Die Stadt beabsichtigt die Erlassung einer Ver- ordnung gemäß § 11 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBI. Nr. 84/ 1991 idgF., betreffend die Einreihung der im Rahmen der Errichtung der Wohnbauten „Resthof-Nord" erforderlichen Aufschließungsstraße als Ortschaftsweg gemäß § 8Abs. 2 lit. 2 des Oö. Straßengesetzes. Von der Einreihung sind die Grundstücke 608/2 und 608/17, Kat. Gern. Gleink, berührt. Diese Aufschließungsstraße grenzt unmittelbar an die bestehende Infangstraße an und dient zur Auf- schließung der im Bereich Resthof-Nord neu entstehenden Wohnsiedlung. Gemäß § 11 Abs. 5 leg. cit. werden der dazuge- hörige Plan des Magistrates der Stadt Steyr, Geschäftsbereich für Bauangelegenheiten, im Maßstab 1 : 500, in welchem die geplante Stra- ße grün eingetragen ist, sowie der dazugehöri- ge Umweltbericht durch mindestens 4Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme beim Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung Tiefbau, aufgelegt. Wertsicherung Februar 1996 - Anderung Jänner Verbraucherpreisindex 1986 = 100 Jänner ...................... Korr. v. 129,3 auf 129,0 Februar .................................................... 129,4 Verbraucherpreisindex 1976 = 100 Jänner ...................... Korr. v. 201, 1 auf 200,6 Februar ..................................................... 201,2 Verbraucherpreisindex 1966 = 100 Jänner....................... Korr. v. 352,7 auf 351,9 Februar ..................................................... 353,0 Verbraucherpreisindex I 1958 = 100 Jänner ....................... Korr. v. 449,4 auf 448,4 Februar ..................................................... 449,8 Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 Jänner ....................... Korr. v. 450,9 auf 449,8 Februar ..................................................... 451 ,2 Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 Jänner ................ Korr. v. 3.403,7 auf 3.395,8 Februar ................................................. 3.406,3 Lebenshaltungskostenindex 1938 = 100 Jänner ................ Korr. v. 3.354,4 auf 3.346,6 Februar .................................................. 3.357,0 1945 = 100 Jänner ................ Korr. v. 3.949,3 auf 3.940,2 Februar ................................................. 3.952,4 Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist, d. h. von 15. Mai 1996 bis einschließlich 15. Juni 1996, schriftliche Anre- gungen oder Einwendungen beim Magistrat der Stadt Steyr einzubringen. Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung, für den Bürgermeister: i. A. Dr. Maier Frau Volksanwältin Ingrid Korosec hält am Donnerstag, 23. Mai, in der Zeit von 9.30 bis 12.30 Uhr in der Bezirkshauptmann- schaft Steyr-Land, 4400 Steyr, Spitalskystraße 10a, 1. Stock, Sitzungssaal (Zimmer Nr. 38), einen Sprechtag ab. An- meldungen zu diesem Sprechtag sind schriftlich oder telefonisch an die Volks- anwaltschaft, 1015 Wien, Singerstraße 17, Postfach 20, Telefon 02 2906 zum Ortsgesprächstarif oder (0222) 515 05, Klappe 131 Dw., zu richten. 15/ 127
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