Amtsblatt der Stadt Steyr 1996/5

Österr. Staatsbürgerschaft Die Einstellung erfolgt auf Basis Vollbeschäfti- gung und ist befristet. Bewerbungen sind ausschließlich unter Ver- wendung der aufgelegten Bewerbungs- bögen, die in der Informationsstelle und bei der Fachabteilung für Personalverwaltung des Magistrates der Stadt Steyr, 4400 Steyr, Stadt- platz 27, Rathaus, 2. Stock (Tel. 07252/575-222), erhältlich sind, so rechtzeitig einzubringen, daß diese bis spätestens 31. Mai 1996 beim Magistrat Steyr, Fachabteilung für Personalver- waltung, einlangen. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Leiter der Fachabteilung für Personalver- waltung, Hrn. Ruckerbauer, unter der Tel.Nr. 07252/575-220. Der Magistrat der Stadt Steyr beabsichtigt, in der nächsten Zeit die Aktivitäten im Controlling- und Kostenrechnungsbereich aus- zuweiten. Zum Aufbau und zur weiteren Be- treuung dieser Bereiche suchen wir eine/n Controller/in - Kostenrechner/in Aufgaben: Aufbau und Weiterführung eines magistrats- umfassenden Controlling und Berichts- wesens Aufbau und Betreuung von Kostenrech- nungen in verschiedenen Bereichen Aufbau und Durchführung einer Beteiligungsverwaltung Einführung von betriebswirtschaftlichen In- strumentarien Anforderungsprofil: Abschluß eines betriebswirtschaftlichen Stu- dimns (Schwerpunkte: Controlling und/oder Öffentliche Verwaltung) Mehrjährige einschlägige Praxis PC-Kenntnisse (EXCEL bzw. ACCESS) Kundenorientiertes Verhalten Verhandlungsgeschick und Flexibilität Männliche Bewerber: abgeleisteter Präsenz- od. Zivildienst Östen. Staatsbürgerschaft, diese Vorausset- zung wird jedoch auch durch die Staatsange- hörigkeit eines Landes erfüllt, dessen Ange- hörigen Österreich aufgrund der Mitglied- schaft bei der Europäischen Union (EU) die- selben Rechte für den Berufszugang zu ge- währen hat wie Inländer(inne)n. Die Einstellung erfolgt auf Basis Vollbeschäfti- gung und ist befristet. Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Verwen- dung der in der Informationsstelle und bei der Fachabteilung für Persohalverwaltung auflie- Amtsblatt der Stadt Steyr genden Bewerbungsbögen samt den erforderlichen Unterlagen bis spätestens 31. Mai 1996 an den Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Personalverwaltung, 4400 Steyr, Stadtplatz 27, Rathaus, 2. Stock (Tel. 07252/575-222 DW). Für nähere Auskünfte stehen Ihnen Herr Ruck- erbauer (DW 220) bzw. Herr Mag. Lemmerer (DW 250) zur Verfügung. Der Magistratsdirektor: Dr. Kurt Schmid! ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Geschäftsbereich für Präsidial- und Rechtsangelegenheiten; Ges-1 / 96 Dr. Wilhelm Groß Stiftung 1996 Ausschreibung einer Studienbeihilfe Die Stadt Steyr vergibt aus den Erträgnissen der von ihr verwalteten Dr. Wilhelm Groß Stif- tung für das Schuljahr 1996/97 eine Studien- beihilfe in Höhe von S 15.000.-. Diese wird in erster Linie Hochschülern oder Hochschülerin- nen gewährt, die sich dem Studium der Mathe- matik an einer inländischen Universität wid- men, in Steyr ansässig und überdies bedürftig sind. Die soziale Bedürftigkeit wird hiebei nach den Richtlinien des Bundes für Studien- beihilfensätze im Sinne des Studienförderungs- gesetzes 1992 bemessen. In Ermangelung sol- cher Bewerber kann die Studienbeihilfe auch anderen bedürftigen Hochschülern oder Hoch- schülerinnen, sofern sie den übrigen Bedingun- gen entsprechen, zuerkannt werden. Studierende, die sich um diese Studienbeihilfe bewerben wollen, haben diese entsprechend be- legten Gesuche bis spätestens 15. Oktober 1996, unter der Kennbezeichnung „Studien- beihilfe Dr. Wilhelm Groß Stiftung", beim Ma- gistrat Steyr, Rathaus, einzubringen. Die erfolgte Inskription ist durch Vorlage einer lnskriptions-Bestätigung für das laufende Win- tersemester, und der gute Studienerfolg durch Vorlage von mindestens auf die ~alifikation ,,gut" lautenden Kolloquien oder Übungs- zeugnissen über wenigstens fünfstündige Vorle- sungen, nachzuweisen. Das Kriterium der so- zialen Bedürftigkeit ist durch Vorlage eines Be- scheides über die Zuerkennung einer Studien- beihilfe nach dem Studienförderungsgesetz 1992 zu belegen. Sämtliche, dem Gesuch ange- schlossenen Belege bleiben bei der Akte und sind daher in beglaubigter Abschrift oder Foto- kopie beizubringen. Die Verleihung obliegt dem Stadtsenat der Stadt Steyr. Die Bewerbung allein gibt noch keinen Anspruch auf die Zuerkennung einer Studienbeihilfe. Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Tiefbau; BauStr-16/95 Öffentliche Ausschreibung über die Belagsarbeiten auf der B 122a (Haag- er Straße) km 3,232 - km 3,832. Die Unterlagen können gegen Kostenersatz von S 100.- ab so- fort bei der Informationsstelle des Magistrates der Stadt Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, Erd- geschoß, abgeholt werden. Durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Anbote erwachsen den Ausschreibern kei- ne wie immer gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten der Angebotserstellung er- folgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Grün- den abzulehnen. Im Falle einer Aufhebung der Ausschreibung, aus welchen Gründen auch im- mer, entsteht weder ein Anspruch auf Kosten- ersatz noch auf entgangenen Gewinn. Dies gilt auch für das Ergebnis von Preisverhandlungen im Sinne der geltenden Vergabeordnung der Stadt Steyr. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Die Anbote sind in einem verschlossenen Um- schlag, mit der Aufschrift „Belagsarbeiten auf der B 122a km 3,232 - km 3,832", bis späte- stens 29. Mai 1996, 8.45 Uhr, bei der Informa- tionsstelle des Magistrates der Stadt Steyr ab- zugeben. Die Anboteröffnung findet am glei- chen Tag ab 9 Uhr, GB III, FA für Bau- wirtschaft, Zimmer 318, statt. Für den Bürgermeister, der Baudirektor: Dipl.-Ing. Helmut Vorderwinkler ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Tiefbau; BauStr-1 7/95 Öffentliche Ausschreibung über die Belagsarbeiten auf der L 559 Kleinraminger Landesstraße (Konglomerat- wand bis Stadtende) km 0,450 - km 0,680. Die Unterlagen können gegen Kostenersatz von S 100.- ab sofort bei der Informationsstelle des Magistrates der Stadt Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, Erdgeschoß, abgeholt werden. 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