Amtsblatt der Stadt Steyr 1996/4

Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Baurechtsangelegenheiten BauGru-63/95 Flächenwidmungsplan Nr. 1 - Änderung Nr. 93 - SK Vorwärts Steyr; Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme Kundmachung Gemäß § 36 Abs. 4 in Verbindung mit§ 33 Abs. 3 Oberösterreichisches Raumordnungs- gesetz, LGBI. Nr. 114/1993, wird darauf hinge- wiesen, daß der Flächenwidmungsplan Nr. 1 - Änderung Nr. 93 - SK Vorwärts Steyr - minde- stens 4Wochen, d.h. vom 15. April 1996 bis einschließlich 15. Mai 1996 zur öffentlichen Einsichtnahme beim Magistrat der Stadt Steyr während der Amtsstunden auf- liegt. Entsprechend dem Planentwurf ist beabsichtigt, den derzeitigen Parkplatz im Bereich des Vor- wärts-Stadions von „Grünland/Sportanlage" in ,,Wohngebiet" umzuwidmen. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat der Stadt Steyr einzubringen. Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung, für den Bürgermeister: i. A. Dr. Maier ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Baurechtsangelegenheiten BauSTR-6/95 Aufschließung „Knogler-Gründe"; Einreihung der Aufschließungsstraßen als Ortschaftswege Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 7. März 1996 beschlossene Einrei- hung der Aufschl ießungsstraßen der „Knogler- Gründe" als Ortschaftswege wird hiemit gemäß § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., als Verordnung der Stadt im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughab- ende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung, zur öffentlichen Ein- sichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechts- wirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat der Stadt Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Amtsblatt der Stadt Steyr Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung, für den Bürgermeister: i. A. Dr. Maier ♦ Magistrat Steyr, Fachabteilung für Schule und Sport Schu-2/1996 Kundmachung Gemäß § 38 des Oö. Pflichtschulorganisationsgesetzes 1992, LGBI. Nr. 35 in der Fassung der Novelle LGBI. Nr. 1/ 1995, wird kundgemacht, daß die Oö. Landes- regierung mit Bescheid vom 19. März 1996 der Stadtgemeinde Steyr die Bewilligung zur Auf- lassung der Volksschule 1Wehrgraben mit Be- ginn des Schuljahres 1996/97 erteilt hat. Gleichzeitig wird die Volksschule 2Wehr- graben in VS Wehrgraben umbenannt. Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr ♦ Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung, 4400 Steyr, Färbergasse 7 - Postfach 12; Firmenbuchnummer: 11 7762 f Bekanntmachung Die Geschäftsführung der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, Gesell- schaft mit beschränkter Haftung, mit dem Sitz in Steyr, gibt imSinne des § 277 (1) des Rechnungs legungsgesetzes vom 31. Juli 1990, BGBI. Nr. 475, i.d.g.F., bekannt, daß der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluß der Gesellschaft zum 31. Dezember 1994 beim Firmenbuch des Lan- desgerichtes Steyr als Handelsgericht einge- reicht wurde. Gewerbeförderung für Sportcity Die Sportcity Glaser an der Infangstraße ist eine von den Steyrern gern besuchte Sportstät- te. Durch den heißen Sommer 1994 kam es zu starken Umsatz-Einbrüchen, wodurch das Un- ternehmen in finanzielle Schwierigkeiten schlit- terte. Die Stadt gibt nun eine Gewerbe- förderung in Höhe von einer Million Schilling, verteilt auf fünf Jahresraten zu je 200.000 S, und gewährt zudem die Abschreibung der noch aushaftenden Grundkaufpreisraten samt Wert- sicherung in Höhe von 520.379 S. Der Be- FAZAT Steyr Öffentliche Ausschrei- bung Der Verein „Forschungs- und Ausbildungs- zentrum für Arbeit und Technik - FAZAT", schreibt nach Ö-Norm 2050 sowie nach den allgemeinen Richtlinien für die Aus- stattung von Bundesschulen im Zuge der Errichtung des Gesamtausbaues des FAZAT Steyr öffentlich aus: Trockenbauarbeiten Zimmermannarbeiten Dachdeckerarbeiten Spenglerarbeiten Aufzug Die Anbotsunterlagen können gegen ei- nen Kostenersatz von S550.- inkl. MwSt. ab 29. April 1996 beim Verein FAZAT, 4400 Steyr, Wehrgrabengasse 1 - 5, abge- holt werden. Durch die Ausschreibung und die Eutgt:- gennahme der Anbote erwachsen dem Ausschreiber keine wie immer gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Ko- sten der Anboterstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehal- ten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle einer Aufhebung der Ausschreibung, aus welchen Gründen auch immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgangenen Gewinn. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Die Anbote sind in einem verschlosse- nen Kuvert, mit der Professionisten- arbeit versehen, bis spätestens 24. Mai 1996, 12 Uhr, an den Verein FAZAT zu übermitteln. Die kommissionelle An- botseröffnung erfolgt am 24. Mai 1996, um 13.30 Uhr. Für den Verein FAZAT: Mag. Walter Ortner Geschäftsführung schluß des Stadtsenates muß noch vom Ge- meinderat bestätigt werden. Impressum Amtsblatt der Stadt Steyr Medieninhaber und Herausgeber Stadt Steyr, 4400 Steyr, Stadtplatz 27 · Redaktion Walter Kerb!, Stabsstelle für Presse und Information, 4400 Steyr, Stadtplatz 27, Telefon 0 72 52 / 544 03, FS 281 39, Telefax 072 52 / 483 86 · Hersteller Druckerei Prietzel, 4400 Steyr, Pachergasse 3 · Verlags- und Herstellungsort Steyr - Anzeigenannahme Druckerei Prietzel, 4400 Steyr, Pachergasse 3, Telefon 0 72 52 / 52 0 84 - 0 Titelfoto: Hartlauer 9/ 93

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