Amtsblatt der Stadt Steyr 1996/4

Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung Bau6-2660/92 Öffentliche Ausschreibung über die elektrotechnische Ausrüstung für das Pumpwerk Dietach/Wolfern. Die Unterlagen können gegen einen Kostener- satz von S 1.500.- inkl. 10 % USt ab 15. 4. 1996 in der Informationsstelle des Magistrates Steyr, Erdgeschoß, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, sowie in der Einlaufstelle des Amtes der Oö. Landesregierung, Kärntnerstraße 12, 4020 Linz, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen mit der Auf- schrift ANBOT: ,,Elektrotechni- sche Ausrüstung für das Pump- werk Dietach/Wolfern" bis späte- stens 10. 5. 1996, 8.45 Uhr, der Informations- stelle des Magistrates Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, Erdgeschoß, zu übermitteln. Die Anboteröffnungs-Verhandlung findet am glei- chen Tage ab 9 Uhr im Magistrat Steyr, Stadt- platz 27, 4400 Steyr, GB III/FA für Bau- wirtschaft und Sachverständigendienst, Zim- mer 318, statt. Durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Anbote erwachsen dem RHV keine wie im- mer gearteten Verpflichtungen oder Verbind- lichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten für die Anbotstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehal- ten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzu- lehnen. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist aus- geschlossen. Im Falle einer Aufhebung der Ausschreibung, aus welchen Gründen immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgangenen Gewinn. Für den RHV Steyr und Umgebung, die Ge- schäftsführung: Ing. Sepp Deutschmann, Walter Stile ♦ 8/92 Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung Bau6-2660/92 Öffentliche Ausschreibung über die maschinelle Ausrüstung für das Pump- werk Dietach/Wolfern. Die Unterlagen können gegen einen Kostener- satz von S 1.500.- inkl. 10 % USt ab 15. 4. 1996 in der Informationsstelle des Magistrates Steyr, Erdgeschoß, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, sowie in der Einlaufstelle des Amtes der Oö. Landesregierung, Kärntnerstraße 12, 4020 Linz, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen mit der Auf- schrift ANBOT: ,,Maschinelle Aus- rüstung für das Pumpwerk Dietach/Wolfern" bis spätestens 10. 5. 1996, 8.45 Uhr, der Informationsstelle des Ma- gistrates Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, Erdge- schoß, zu übermitteln. Die Anboteröffnungs- Verhandlung findet am gleichen Tage ab 9.30 Uhr im Magistrat Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, GB III/FA für Bauwirtschaft und Sachverständigendienst, Zimmer 318, statt. Durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Anbote erwachsen dem RHV keine wie im- mer gearteten Verpflichtungen oder Verbind- lichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten für die Anbotstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehal- ten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzu- lehnen. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist aus- geschlossen. Im Falle einer Aufhebung der Ausschreibung, aus welchen Gründen immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgangenen Gewinn. Für den RHV Steyr und Umgebung, die Ge- schäftsführung: Ing. Sepp Deutschmann, Walter Stile ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Baurechtsangelegenheiten BauCru-50/95 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 94 - ,,Uni- markt Sandmayr"; Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme Kundmachung Gemäß § 36 Abs. 4 in Verbindung mit§ 33 Abs. 3 Oberösterreichisches Raumordnungs- gesetz, LGBI. Nr. 114/1994, wird darauf hinge- wiesen, daß die Flächenwidmungsplan- änderung Nr. 93 - ,,Unimarkt Sandmayr" -min- destens 4Wochen, d.h. vorn 15. April 1996 bis einschließlich 15. Mai 1996 zur öffentlichen Einsichtnahme beim Magistrat der Stadt Steyr während der Amts- stunden aufliegt. Aufgrund der fortschreitenden Bebauung im Bereich der Schlühslmayrsiedlung und in Christkindl ist die Errichtung eines Nah- versorgungsmarktes im Bereich der Kreuzung Aschacher Straße -Hofergraben und somit die Umwidmung von „Grünland" in „Bauland- Wohngebiet" in einer Tiefe von ca. 75 m, ge- messen von der Aschacher Straße, vorgesehen. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat der Stadt Steyr einzubringen. Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung, für den Bürgermeister: i. A. Dr. Maier ♦ Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Baurechtsangelegenheiten BauGru-72/95 Bebauungsplan Nr. 62 - ,,Banglrnayrgründe- Gleink"; öffentliche Planauflage Kundmachung Es ist beabsichtigt, dem Gemeinderat der Stadt Steyr den oben bezeichneten Plan, Bebauungs- plan Nr. 62 - ,,Banglmayrgründe-Gleink", zur Beschlußfassung vorzulegen. Die Fläche, die vom gegenständlichen Bebau- ungsplan erfaßt wird, liegt nördlich des Fried- hofes Gleink und wird durch die Friedhof- straße eingegrenzt. Entsprechend dem Bebauungsplanentwurf, ist die Errichtung von Einfamilienhäusern mit maximal zwei Geschos- sen in offener, gekuppelter oder Gruppen- bauweise vorgesehen. Gemäß § 33 Abs . 2 des Oö. Raumordnungs- gesetzes 1994 wird allen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, die Möglichkeit eingeräumt, ihre Planungsinteressen bis 15. Mai 1996 dem Magistrat Steyr schriftlich bekanntzugeben. Der Planentwurf liegt zur Einsichtnahme beim Magistrat Steyr während der Amtsstunden auf. Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung, für den Bürgermeister: i. A. Dr. Maier ♦ ste■r

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