Amtsblatt der Stadt Steyr 1996/4

er Sparkurs des Landes Oberösterreich hat auch auf die Wohnbauförderung Auswirkung. Mit den von der oö. Landesregie- rung in der Sitzung am 11. März 1996 be- schlossenen Verordnungsänderungen wird das Einsparungsziel in Höhe von 150 Mill ionen Schilling für J 996 erreicht. Gespart wird 1996 bei der Wohnhaussanierung sowie bei den Kauf- und Fertigstellungs- darlehen. Darüber hinaus werden die durch eine vorzeitig begünstigte Rückzahlungsaktion hereinkommenden Mittel das Budget 1996 ent- lasten. Einsparungen bei den Fertigstel lungs- und Kaufdarlehen: Der Zubau von einzelnen Wohnräumen zu bestehenen Wohnungen und Wohnhäusern wird in Zukunft nicht mehr gefördert. Dies be- trifft jährlich rund J 50 Ansuchen und vermin- dert das jährliche Förderungsvolumen um S 25 Mill. Um eine sozial gerechte Vergabe der Mittel zu erreichen, wird auch bei den Kauf- und Fertigstellungsdarlehen der Zinsenzuschuß nur mehr auf vorerst fünf Jahre zugesichert . An- mehr gewährt, wodurch jährlich S 5,5 Mill. ein- gespart werden. Wohnhaussanierung Kürzung der Annu itätenzuschüsse : In 6.500 Fällen wurde 1994 und 1995 um eine Förderung nach der oö. Wohnhaussanierungs- verordnung angesucht. Die Sanierungs- förderung besteht entweder in der Gewährung eines Förderungsdarlehens (zur Standardan- hebung von Wohnungen, bei denkmal- geschützten Bauten) oder in der Gewährung von Annuitätenzuschüssen für die Rückzah- lung von Bankdarlehen. Die Annuitätenzuschüsse werden ab 1. April 1996 von bisher 35 auf 25 Prozent gekürzt. Diese Maßnahme ist insofern notwendig ge- worden, weil zur Abdeckung der laufenden Verpflichtungen aus der Annuitätenzuschuß- gewährung allein für 1996 Bindungen in Höhe von fast S 700 Mill. entstanden wären . Um das Einsparungsziel für 1996 zu erreichen und wieder mehr Mittel für den Wohnungs- neubau zu bekommen, wird die geplante Kür- zung für ab 1. April 1996 eingelangte Ansu- chen Geltung haben. Im Hinblick auf die rela- gen, die entweder dem Denkmalschutz unter- liegen oder die zu einer Verbesserung der Woh- nungen der Ausstattungskategorie C oder D im Sinne des Mietrechtsgesetzes führen. Das Land Oberösterreich fördert diese Maßnahmen mit S 11 .300,- pro 1112 Wohnnutzfläche. Die Praxis der vergangenen Jahre hat aber ge- zeigt, daß durch umfassende Sanierungen letzt- endlich neue Wohnungen geschaffen werden. Daher wird die umfassende Sanierung ab 1. April 1996 nach den Bestimmungen der oö. Neubauförderungs-Verordnung geregelt. Mit dieser Maßnahme ist gewährleistet, daß diese Wohnungen auch tatsächlich an sozial Bedürftige vermietet werden, weil ab sofort für diese Wohnungen die in der Wohnbau- förderung festgelegten Einkommensgrenzen gelten. Wer diese Einkommensgrenzen über- schreitet, hat keine Möglichkeit, eine umfas- send sanierte Wohnung zu mieten . Vorzeitig begünstigte Rückzah lung Mit der Rückzahlungsbegünstigungs- verordnung wird neuerlich die Mögli chkeit ge- schaffen, die aushaftenden Wohnbau- 150 Mill. S Einsparung durch neue Wohnbau-Verordnung schließend muß der Förderungswerber um eine Weitergewährung des Zinsenzuschusses ansu- chen, wobei bei einer wesentlichen Änderung des Haushaltseinkommens die Zuschüsse auch zur Gänze eingestellt werden können. Weiters wird der Ankauf einer Wohnung oder eines Eigenheimes nicht mehr gefördert, wenn es sich um einen Kauf zwischen geschiedenen Ehegatten, Verwandten in gerader Linie, zwi- schen Miteigentümern eines Kaufobjektes , Auszahlungen in Erbangelegenheiten oder um Schuldübernahmen handelt. Jeder Förderungswerber muß außerdem nach Bezug der geförderten Wohnung frühere Wohnrechte wie Eigentum oder Miete aufge- ben . Dadurch soll die mißbräuchliche Verwen- dung von Förderungsgeldern für Zweit- wohnsitze verhindert werden . Einsparungen bei Wohnungszuschüssen : Derzeit besteht für alle Wohnungen, deren Er- richtung oder Kauf durch den oö. La ndes-, Wohnungs- und Siedlungs fond s gefördert wur- den, die Möglichkeit eines Wohnungszu- schusses zur Minderung des monatlichen Wohnungsaufwall(l es . Für zukünftig zu errichtende Wohnungen wer- den ab 1. Juli J996 keine Wohnungszuschüsse Amtsblatt der Stadt Steyr tiv niedrigen Zinssätze der Bankdarlehen steht dem Darlehensnehmer nach Abzug des Annuitätenzuschusses ein Darlehen mit einer Verzinsung in Höhe von 1,04 0/o zur Verfügung. Erhöhung des Selbstbehalts bei Sanierungen im mehrgeschossigen Wohnbau: Außerdem wird bei der Sanierungsförderung von Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnun- gen der Selbstbehalt auf S 600,- pro m2 sanier- ter Wohnnutzfläche erhöht. (Bisher: S 360,- pro m2). Darüber hinaus werden bei Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen nur mehr 70 °/o der förderbaren Sanierungskosten, max. jedoch S 8.000,- pro 1112 Wohnnutzfl äche gefördert. Mit dieser Maßnahme soll der Vermieter ange- halten werden, von den Mietern rechtzeitig ei- nen Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag ein- zuheben, um die dann notwendige Baufinanzie- rung möglichst nieder zu halten. Änderungen bei der umfassenden Sanierung: Bei der sogenannten umfassenden Sanierung kommt es ebenfalls zu Änderungen. Als umfas- sende Sanierung gelten Sanierungsmaßnahmen an Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnun- förderungsdarlehen für Eigenheime, Eigen- tumswohnungen und Reihenhäuser vorzeitig begünstigt zurückzuzahlen. Ziel dieser Aktion ist es , zusätzliche Mittel für den Wohnungsneubau in Oberösterreich zu er- halten. Der Nachlaß beträgt 50 °/oder nicht fäl- ligen Darlehensforderungen. Bereits Ende März 1996 trat die Rückzahlungsbegünsti- gungsverordnung sofort nach der Kundma- chung im Landesgesetzblatt in Kraft. Voraussetzung zur vorzeitig begünstigten Rück- zahlung ist, daß die Wohnung nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1954, 1968 oder 1984 gefördert wurde und die Zusicherung der Wohnbauförderungsmittel vor dem 1. Jänner l 989 erfolgt ist. Nach der begünstigten Dalehenstilgung kann innerhalb von 5 Jahren keine neuerliche Förde- rung für die Errichtung einer Wohnung bean- sprucht werden. Damit wird Wohnungs- spekulationen ein Riegel vorgeschoben . Gäbe es diese Regelung nicht, würden aller Voraus- sicht nach zahlreiche Wohnungseigentümer die Wohnung verkaufen und sofort für ein neues Objekt um eine Förderung ansuchen. 25/ 109

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