Amtsblatt der Stadt Steyr 1996/3

Freilernmittel für bedürftige Schüler ie Richtlinien für die Gewährung der Freilernmittel für bedürftige Schüler ori- entieren sich im Hinblick auf Verwa ltungs- vereinfachung nun am Oö. Sozialhilfegesetz. Sie lauten: Schülern, die eine Pflichtschule in Steyr be- suchen, deren Eltern bedürftig sind und die ihren Hauptwohnsitz in Steyr haben, werden Lernmittel kostenlos zur Verfügung gestellt. Bedürftigkeit liegt dann vor, wenn das mo- natliche Familien-Nettoeinkommen die je- weils gültigen Richtsätze der Oö. Sozialhilfe- verordnung 1993 nicht übersteigt. Zur Einkommensbemessung werden nur Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr berücksichtigt. Kinder, die eine Lehrlings- entschädigung erhalten, bleiben unberück- sichtigt. Zweckgebundene Zuwendungen, wie Famili- enbeihilfen, Hilflosenzuschüsse, Pflegegeld, Blindenbeihilfen u. ä., werden nicht zum Einkommen gerechnet. Bei Alimentationsleistungen eines Elterntei- les für Kinder, die nicht dem gemeinsamen Haushalt angehören, ist der zu leistende Un- terhaltsbeitrag vom Fami lieneinkommen in Abzug zu bringen. Das nach der Geschäftseinteilung zuständige Mitglied des Stadtsenates kann bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Umstände Über- schreitungen der Richtsätze im Einzelfall ge- nehmigen. Diese Richtlinien treten erstmals für das Schuljahr 1996/97 in Kraft. Mehr Petrijünger und Jäger in Steyr [mmer größer wird in Steyr die Anzahl der Petrijünger und Jäger. Verfügten 1994 bereits 1775 Steyrer über eine von der ie Liberalisierung des Namens- änderungsgesetzes, wodurch die Än- derung des eigenen Namens wesentlich er- leichtert wurde, führte in Steyr zu einem deutlichen Anstieg der entsprechenden An- suchen: über 40 Steyrerinnen und Steyrer änderten im Vorjahr ihren Vor- oder Nach- namen, was einer Vervierfachung gegenüber den Jahresdurchschnitten davor entspricht. Sehr häufig wurden Namensänderungen für Kinder von nicht verheirateten Paaren bean- tragt, damit das Ki nd auch ohne Heirat den Namen des leibl ichen Vaters erhält; aber auch bei Kindern aus zwei versch iedenen Verb indungen, die in einer neuen Ehe unter- Amtsblatt der Stadt Steyr Tag der offenen Tür in der Fachhochschule Steyr am 29. März Eine optimale Gelegenheit, sich über den seit Herbst 1995 laufenden Fachhochschul- Studiengang „Produktions- und Managementtechnik" umfassend zu infor- mieren, bietet sich allen Interessierten am Freitag, 29. März, ab 9 Uhr im FAZAT Steyr, Wehrgrabengasse 1 - 5. Mit einem Tag der offenen Tür stellt sich die Steyrer Fachhoch- schule einer breiten Öffentlichkeit vor, wobei die Zielgruppe von potentiellen Studien- bewerbern und Eltern über Lehrer, Unter- nehmensvertreter und Bildungsberater bis hin zu ganz allgemein an dieser neuen Hochschul-Bildungseinrichtung Interessier- ten reicht. Neben grundlegenden Informationen über Aufnahmebedingungen (mit und ohne Matu- ra/Vorbereitungslehrgang), Lehrinhalte, Be- rufschancen, Studienbeihilfen und Wohn- möglichkeiten besteht dabei unter anderem auch die Möglichkeit, direkt mit Studenten, dem Lehrpersonal sowie Vertretern von Un- ternehmen Gespräche zu führen und sich aus erster Hand über die Praxis des Fach- hochschulstudienganges zu informieren. Wer [nteresse hat, kann an diesem Tag auch selbst an einer Lehrveranstaltung (10 - 11 Bezirksverwaltungsbehörde des Magistrates ausgestellte Fischerkarte, so kamen im Vorjahr nochmals 85 Fischerkartenbesitzer hinzu. Mit insgesamt 1860 zum Fischen berechtigten Per- sonen zählt Steyr somit zu den Hochburgen des Angelsports in Oberösterreich, wozu ohne Zweifel auch die praktisch vor der Haustür zur Verfügung stehenden, qualitativ hochwertigen Fischwasser Steyr und Enns einen wesentlichen Beitrag leisten. Aber auch die Jäger werden in Steyr von Jahr zu Jahr mehr: 34 Steyrer legten allein im Vorjahr mit Erfolg die Jagdprüfung Namensänderung ohne Heirat vervierfacht schiedliche Namen tragen müßten, wurden überdurchschnittlich viele Namensänderun- gen vorgenommen. Schließlich waren wie- derum auch einige Fälle zu verzeichnen, wo eine Änderung deshalb vorgenommen wur- de, weil der bisherige Name lächerl ich oder anstößig geklungen hatte. „Ein nicht unwesentlicher Vorteil für den Bürger gegenüber früher liegt auch darin, Uhr) tei lnehmen oder sich mittels Video über die Praxis des Studienbetriebes infor- mieren. Außerdem wird ein umfangreiches Rahmenprogramm geboten, das vom Internet-Surfen bis zu Simulationsvor- führungen der Firma Profactor reicht. Das Programm im Detail: 9 - 10 Uhr: Präsentation des Fachhochschul-Studienganges 10 - 11 Uhr: Möglichkeit zum Besuch einer Lehrveranstaltung 11 - 12 Uhr: Videokonferenz zwischen den FH-Studentenvertretungen Steyr und Hagen- berg 13 - 14 Uhr: Programm der Studentenver- tretung (Stipendienstelle, Videofilme) 14 -15 Uhr: Gemeinsame Präsentation rachhochschule und rachhochschul-rörder- verein mit offener Diskussionsrunde Für nähere [nformationen bzw. Anmeldun- gen von größeren Gruppen, wie z. B. Maturaklassen, steht Ihnen die Fachhoch- schule OÖ, Studiengang Produktions- und Managementtechnik, FAZAT Steyr, Wehr- grabengasse 1 - 5, Tel. 07252/884400 jeder- zeit zur Verfügung. ab, womit sich die Zahl der Steyrer Jagdkarten- besitzer auf insgesamt 250 erhöhte. Sowohl für die Fischer als auch für die Jäger gilt jedoch, daß mit der amtlichen Bewilligung allein noch kein Anspruch auf das Fischen bzw. Jagen in bestimmten Gewässern und Revieren verbunden ist. So muß beim Fischen zusätzlich eine Lizenz beim Eigentümer des jeweiligen Fischwassers gelöst werden, und gejagt werden darf ebenfalls nur mit Erlaubnis des Revier- besitzers. daß begründete Namensänderungen jetzt nichts mehr kosten", nennt Mario Ferrari von der zuständigen Fachabteilung des Ma- gistrates einen möglichen zusätzlichen Grund für das deutliche Ansteigen im ver- gangenen Jahr. Lediglich wenn kein ausrei- chender Grund für eine Namensänderung vorliegt (z. B. von Mayr auf Huber), müssen für den neuen Namen 4700 S bezahlt wer- den. Wer also mit seinem derzeitigen Namen nicht zufrieden ist, kann die Änderung sei- nes Vor- oder Fami liennamens bei der Fach- abteilung Verkehrsrecht und öffentl iche Si- cherheit (Promenade 9) mit den dort auflie- genden Formularen beantragen. 13/69

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