Amtsblatt der Stadt Steyr 1996/2
Gesundbleiben weräen Verantwortung für die Gesundheit übernehmen Hausärzte als Partner und Begleiter auch außerhalb der Ordinationszeiten Welchen Beitrag können wir Hausärzte zu Ih- rer Gesundheit leisten? Einen großen, denn wir fühlen uns aufgrund unserer Kenntnisse, die wir durch ständige Fortbildung erneuern, als Ihre partnerschaftlichen Berater in Gesundheitsfragen. Wir sind bereit, Sie außer- halb unserer Ordinationen zu behandeln. In schwierigen und ernsten Situationen werden wir Sie auch im Team mit anderen betreuen. In unserem Fach setzen wir nämlich das Den- ken um, das den ganzen Menschen umfaßt und nicht bloß fachspezifisch krankheitsorientiert abläuft. Dies gilt vor allem auch für die Betreu- ung älterer Menschen, eine Aufgabe, der wir uns in Zukunft in noch viel stärkerem Ausmaß stellen werden müssen . Der glückliche Umstand, als Allgemeinarzt zu arbeiten bietet keinen Schutz gegen eigene Pro- bleme und sogenanntes „Ausgebrannt sein": Nur ein ausgeglichener Arzt kann Menschen mit seiner Behandlung zufriedenstellen. Des- halb ist es für uns Allgemeinmediziner, die häufig an vorderster Linie arbeiten, ganz be- sonders wichtig, auf ausreichende Erholungs- phasen zu achten. Wir respektieren natürlich den Wunsch, daß Sie von Ihrem Hausarzt, an Schutzimpfung gegen Zeckenkrankheit ie jedes Jahr wird auch heuer wieder von der Fachabteilung für Gesundheits- angelegenheiten die Schutzimpfung gegen die Zeckenkrankheit (Frühsommer-Meningoenze- phalitis) durchgeführt. Die Zeckenkrankheit ist eine gefährliche Infek- tionskrankheit der Gehirnhäute, die bleibende Schäden zur Folge haben kann. Der einzige si- chere Schutz gegen diese gefährliche Krankheit ist die aktive Zeckenschutzimpfung. Der öffent- liche Sanitätsdienst des Landes setzt seine Schutzimpfung gegen die Zeckenkrankheit mit der Kampagne 1996 fort. Die Grund- immunisierung gegen die Zeckenkrankheit be- steht aus drei Teilimpfungen. Die ersten beiden Teilimpfungen im Abstand von 4Wochen bis zu 3Monaten, die dritte 9 bis 12 Monate da- nach. Alle drei Jahre ist eine Auffrischung er- forderlich. Eine Teilimpfung kostet S 164.- . In die Kampagne 1996 fallen auch die Amtsblatt der Stadt Steyr den Sie meist schon vieleJahre gewöhnt sind, in plötzlich auftretenden Krankheitssituationen behandelt werden wollen. Haben Sie jedoch Verständnis dafür, daß dieser vielleicht gerade dann, wenn Sie ihn brauchen nicht erreichbar ist. Schaltet sich unter der Nummer Ihres Arz- tes ein Anrufbeantworter ein, der Sie an den Diensthabenden verweist, dann hören Sie sich bitte diese Information zur Gänze an. Wenn Sie sich im für Sie dringend erscheinenden Fall an den diensthabenden Arzt wenden, dann kön- nen Sie sicher sein, daß Sie freundlich und ver- ständnisvoll behandelt werden. Unter der Telefon-Nummer 54422 erreichen Sie den Diensthabenden an Wochentagen von 14 Uhr bis 7 Uhr früh des nächsten Tages, an Sonn- und Feiertagen ab 7 Uhr früh bis 7Uhr des nächsten Tages. Diese Dienstregelung ist das Verdienst der Ärztegeneration vor uns, die diese Bereitschaft zu Ihrem Wohle bereits vor 20 Jahren eingeführt hat. Die Zweiteilung, daß ein Stadtteil von einem Kollegen aus Münich- holz, der andere von einem Arzt aus Steyr ver- sorgt wird, bewährt sich bestens. Deshalb ist es auch ganz wichtig, daß Sie unter dieser Num- mer (54422) Ihre genaue Adresse angeben. Auffrischungstermine für die Grund- immunisierungen in den Jahren 1984, 1987, 1990 und 1993. Für Familien mit mehr als 2 unversorgten Kin- dern bzw. mit Kindern vom 1. bis zum 15. Le- bensjahr gilt folgende Sonderregelung: Das Land übernimmt: A) ab dem dritten und allen weiteren unver- sorgten Kindern die Kosten der Schutzimp- fung, soweit sie durch die Kostenzuschüsse der Krankenversicherungsträger nicht gedeckt wer- den und sich das erste und zweite Kind der Schutzimpfung bereits unterzogen haben, sowie B) das Arzthonorar für alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr (jüngere Kinder wer- den nicht geimpft) bis zum 15. Lebensjahr. Für jedes Kind, für welches die Voraussetzung auf Kostenübernahme gemäß vorstehender Sonderregelung nach lit. a gegeben ist, sind bei der Bezirksverwaltungsbehörde für jede Schutzimpfung S 50.- zu erlegen. Die Rückerstattung dieser Beträge erfolgt auf Gcdruckl auf umwehfreundlichem, chlorfrei gebleichtem Papier Unser System garantiert in hohem Maße, daß Sie im Krankheitsfall in Ihrer gewohnten Um- gebung zu Hause bleiben können. Die Erfah- rung lehrt, daß sich ein Großteil der Beschwer- den zu Hause behandeln läßt. Selten ist die Einweisung ins Krankenhaus notwendig und beschränkt sich meist auf lebensbedrohende Zustände. Sollten Sie also in Zukunft unter der Nummer Ihres Hausarztes den Anrufbeantworter hören, und sollte Ihnen schon der Satz auf den Lippen liegen: ,,Gerade jetzt ist mein Arzt nicht er- reichbar", dann erinnern Sie sich bitte, daß es für uns engagierte Hausärzte zur Selbsthygiene gehört, durch die gut funktionierende Auftei- lung der Rufbereitschaft entlastet zu werden. Noch einmal: Scheuen Sie sich bitte nicht, im dringenden Fall über die Telefon-Nummer 54422 den diensthabenden Allgemeinarzt zu kontaktieren. Wir sind stolz auf unser Gesundheitssystem, das Ihre Versorgung rund um die Uhr erlaubt. Dr. Christoph Pfaffenwimmer Antrag durch jenen Krankenversicherungs- träger, bei welchem das Kind mitversichert ist. Die Zeckenschutzimpfung wird ab sofort bei der Fachabteilung für Gesundheitsan- gelegenheiten durchgeführt. Ein Rahmen- termin, wie in den vergangenen Jahren, wird nicht mehr festgelegt, weil das Virologische In- stitut der Universität Wien einen solchen für entbehrlich hält. Im Sinne einer bürgernahen Verwaltung wird die FSME-Prophylaxe ganz- jährig angeboten. Da der Impfschutz möglichst schon am Beginn der saisonalen Zeckenaktivität bestehen soll, sollte der Impftermin für die 1. und 2. Teil- impfung in der kaltenJahreszeit liegen. Die Kosten für die Impfung können - wie im Vor- jahr - direkt bei der Fachabteilung für Gesundheitsangelegenheiten eingezahlt wer- den. Für nähere Auskünfte steht die Fachabteilung für Gesundheitsangelegenheiten unter der Tel.- Nr. 575-355 oder 356 Durchwahl jederzeit zur Verfügung. 21/45
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