Amtsblatt der Stadt Steyr 1995/12

Stellenausschreibung Beim Magistrat der Stadt Steyr ist im Ge- schäftsbereich für soziale Angelegenheiten für die Sozialpädagogische Familienbegleitung nachstehend angeführter Dienstposten zu besetzen: Entlohnungsgruppe b: Diplomierte/r Sozialarbeiter/in: Aufgaben: ■ Koordinierung der Aufgaben im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienbegleitung ■ Unterstützung von schwierigen und sozial schwachen Familien, von Kindern und Jugendlichen ■ Zusammenarbeit mit Schulen, Horten, Kindergärten, Sozialvereinen und anderen Jugendwohlfahrtseinrichtungen ■ Beratung in Erziehungsfragen Voraussetzungen : ■ abgeschlossene Ausbildung an einer Akademie für Sozialarbeit ■ Berufserfahrung ■ Kommunikations- und Teamfähigkeit ■ guter Umgang mit Personen (auch in Krisensituationen) ■ soziales Engagement ■ Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift ■ persönliche, gesundheitliche und fachlich e Eignung ■ männliche Bewerber: Ableistung des Präsenz- od. Zivildi enstes ■ österr. Staatsbürgerschaft, diese Vorausset- zung wird jedoch auch durch die Staatsangehö- rigkeit eines Landes erfüllt, dessen Angehöri- gen Österreich aufgrund der Mitgliedschaft bei der Europäischen Union (EU) dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländer(inne)n. Die Einstellung erfolgt auf Basis Vollbeschäfti- gung. Amtsblatt der Stadt Steyr Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der aufgelegten Bewerbungsbögen, die in der Informationsstelle und bei der Fachabteilung für Personalverwaltung des Magistrates der Stadt Steyr, 4400 Steyr, Stadtplatz 27, Rathaus, 2. Stock (Tel. 07252/575-222), erhältlich sind, so rechtzeitig einzubringen, daß diese bis spätestens 15. Jänner 1996 beim Magistrat Steyr, Fachabteilung für Personalver- waltung, einlangen. Die Aufnahme erfolgt in ein befristetes Vertragsbedienstetenverhältnis zur Stadt Steyr. Der Magistratsdirektor: Dr. Kurt Schmid! Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsabteilung Bau Gru-56/95 Flächenwidmungsplanänderung Nr. 92 - BMW Österreich Holding GesmbH Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 12. Oktober 1995 beschlossene Flächenwidmungsplanänderung Nr. 92 - BMW Österreich Holding GesmbH - wird hiemit gemäß § 34 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 114/1994, in Verbindung mit§ 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LG BI. Nr. 9 idgF., als Verordnung der Stadt kundgemacht. Der Plan wurde gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz, LG BI. Nr. l 14/ 1994, mit Erlaß des Amtes der Oö. Landesregierung vom 30. Oktober 1995, Zahl Bau R-P-490108/ 2-1995, aufsichtsbehördlich genehmigt. Gemäß § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., wird dieseVerordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch 2Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat der Stadt Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung Für den Bürgermeister: i. A. Dr. Maier Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsabteilung Bau STR-6/95 Aufschließung Knogler-Gründe Ge<lruck l au f umwch frcund lichrm, chlorfrei gebleicht em Papi rr Verständigung s, Die Stadt Steyr beabsichtigt die Erlassung einer Verordnung gemäß § 11 des Oö. Straßen- gesetzes 1991, LGBI. Nr. 84/ 1991 idgF., betreffend die Einreihung der erforderlichen Aufschließungsstraßen für die "Knogler- Gründe" als Ortschaftswege. Gemäß § 11 Abs . 5 leg. cit. werden der dazugehörige Plan der Fachabteilung für Vermessung des Magistrates der Stadt Steyr sowie der Umweltbericht durch mindestens 4 Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme beim Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsabteilung, aufgelegt. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z. B. Grundeigentü- mer, Mieter) ist berechtigt, während der Auflagefrist, d. h. vom 3. Jänner 1996 bis 31. Jänner 1996, schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat der Stadt Steyr einzubringen. Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung Für den Bürgermeister: i. A. Dr. Maier FAZAT Steyr Öffentliche Ausschreibung nach ÖNORM 2050, betreffend den Gesamtausbau des FAZAT Steyr. Die Angebotsunterlagen für die Baumeisterarbeiten können gegen einen Kostenersatz in Höhe von S 500.- ab 18. Dezember beim Verein FAZAT, Wehrgrabengasse 1- 5, 4400 Steyr, abgeholt werden . Durch die Ausschreibung und die Entge- gennahme der Anbote erwachsen dem Ausschreiber keine wie immer gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten der Anboterstellung erfolgt nich t. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehalten , Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle einer Aufhebung der Ausschreibung, aus welchen Gründen auch immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgangenen Gewinn. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen . Die Anbote sind in einem verschlossenen Kuvert, versehen mit der Professionistenarbeit, bis spätestens 22. Jänner 1996, 12 Uhr, an den Verein FAZAT zu übermitteln. Die Anbotseröffnung erfolgt am 22. Jänner 1996 um 13.30 Uhr. Für den Verein FAZAT: Mag. Walter Ortner Geschäftsführung 35/ 371

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