Amtsblatt der Stadt Steyr 1995/11

Winterdienst auf Gehsteigen und Gehwegen Anläßlich der bevorstehenden Wintermonate erlaubt sich der Magistrat der Stadt Steyr Geschäftsbereich VII, Straßendienst, wiederum auf die gesetzliche Anrainerverpflichtung gern. § 93 der Straßenverkehrsordnung, die sowohl den Winterdienst (Schneeräumung und Streuung) auf Gehsteigen und Gehwegen als auch die Säuberung derselben von Verunreini - gungen umfaßt, hinzuweisen. Die genannte Gesetzesstelle lautet wörtlich: "Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten - ausgenommen die Eigentümer von unverbauten land- und forst- wirtschaftlichen Liegenschaften - haben dafür zu sorgen, daß die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 2 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteigen und Gehwege, ein- schließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegen- schaft, in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut werden. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Stra ßenrand in der Breite von 1m zu säubern und zu bestreuen". Sie, sehr geehrter Liegenschaftseigentümer, werden daher höflich ersucht, dieser Verpflich- tung sowohl im Interesse der Fußgänger als auch in Ihrem eigenen Interesse (Haftung bei Unfiillen zufolge mangelhafter Schneeräumung und Streuung!) gewissenhaft nachzukommen. In diesem Zusammenhang gestattet sich der Magistrat der Stadt Steyr auch mitzuteilen , daß es aus arbeitstechnischen Gründen durchaus vorkommen kann, daß gewisse Teilstücke von Gehsteigen und Gehwegen, für die grundsätz- li ch der jeweilige Liegenschaftsanrainer zuständig und verantwortlich ist, vom Städtischen Straßendienst mitbetreut werden (zB die Gehsteige werden zum Teil in einem Zuge geräumt). Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß - es sich dabei um eine freiwillige Arbeitslei - stung des Magistrates handelt, die kostenlos und unverbindlich ist; - die gesetzliche Verpflichtung sowie di e damit verbundene zivilrechtliche Haftbarkeit für die zeitgerechte und ordnungsgemäße Durchfüh- rung der Arbeiten in jedem Fall beim Liegenschaftseigentümer verbleibt. Der Magistrat der Stadt Steyr ersucht um dbzgl. Kenntnisnahme und hofft, daß - so wie in den vergangenen Jahren - auch im kommen- den Winter durch gemeinsames Zusammenwir- ken der städtischen Einrichtungen und des privaten Verantwortungsbewußtseins wieder ein bequemes und gefahrloses Begehen der Gehsteige und Gehwege im Stadtgebiet möglich ist. 8/308 izebürgermeis izebürgermeister Dr. Leopold Pfeil ist im Stadtsenat für Kultur, Verkehr, Bezirksverwaltung sowie Markt- und Veterinär- wesen zuständig. Im folgenden Beitrag kommentiert er die finanzielle Situation der Stadt. Die beiden Koalitionsparteien im Nationalrat, SP/VP, konnten sich auf kein Budget für 1996 einigen. Neuwahlen am 17.12.1995 sind das Ergebnis. Diesmal wird man nicht nur zwischen Parteien entscheiden können sondern die grundsätzliche Frage, wie ~s in unserer Republik weiter gehen ~oll , rl~rf gestellt werden. Soll weiterhin eine Staats- neuverschuldung in Kauf genommen werden, die über 5 % liegt?Der Schilling würde so unweigerlich ins Trudeln kommen. Eine Teilnahme am Europäischen Währungssystem wäre uns verschlossen. Oder soll man versuchen, Leistungen des Staates zu überden- ken? Vielleicht wäre weniger Staat in vielen Bereichen mehr. Unabhängige Finanzexperten wie Univ. Prof. Streissler sind der Meinung, daß in den Jahren der Hochkonjunktur 92, 94 und 95 die Budgets enorm überzogen wurden. Sie warnen auch vor zu vielen Beamten, vor einer Unterschätzung der Sozialausgaben und vor den Gefahren einer defacto Abwertung, was einer Verarmung aller gleichkommt. Auch in Steyr sind wir an einem Punkt angelangt, der eine weitere positive Entwick- lung der Stadt in Frage stellt. ln "Guten Zeiten" wurden die Budgets maßlos übertrie- ben. Die Verkaufserlöse der Sparkasse (Ertrag ca. 200 Millionen), und die außerordentliche Gewerbesteuer von BMW (mit ca. 120 Wertsicherung September 1995 Verbraucherpreisindex 1986 = 100 August 130,1 September 129,0 Verbraucherpreisindex 1976 = 100 August 202,3 September 200,6 Verbraucherpreisindex 1966 = 100 August 354,9 September 351,9 Verbraucherpreisindex I 1958=100 Gedruckt auf umweltfreundlichem, ch lorfrei gebleich lem Papier Millionen) sind längst verbraucht. Der Ordentliche Haushalt weist nach dem derzeitigen Entwurf für 1996 einen Abgang von 30 Millionen auf. Beim Außerordentlichen Haushalt ( 140 Mil lionen) fehlen die Mittel für Nordspange, Bahnhofsparkdeck, Fachhoch- schule, Sanierung Hallenbad! Gleichzeitig sind die Rücklagen der Stadt vom 1.1.1994 von 105 auf 7 (!) Millionen Schilling Ende 1995 gesunken. Deshalb habe ich in den Klausurtagungen des Stadtsenates eine Reihung der wichtigsten Projekte der Stadt vorgeschlagen. Gleichzeitig soll mit einem mittelfristigen Finanzkonzept eine Sanierung des Stadthaushaltes begonnen werden. Diese wird nicht ohne Eingriffe in die Grundstrukturen der Verwaltung gehen können. Privatisierungsmögl ichkeiten müssen ausgeschöpft werden, wie zB der Verkauf des Objektes Hotel Nagl mit Bücherei - bei gleichzeitiger Errichtung eines Studentenhei- mes für die Fachhochschule - wird ein Gesamtersparnis von ca. 50 - 60 Millionen Schilling, verteilt auf 10Jahre, bringen. Gleichzeitig haben wir im industriellen Bereich die ungewisse Situation ,1111 Arbeitsmarkt vor der Gesamtübernahme des Restbestandes der Steyr-Daimler-Puch AG auf dem Standort Steyr durch den Koreanischen Konzern Daewoo. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich möchte Ihnen damit den Ernst der Lage in unserer Heimatstadt näher bringen. Gemeinsa- me Anstrengungen werden über Jahre notwendig sein, eine Trendwende in der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt herbeizuführen. August 452,2 September 448,4 Verbraucherpreisindex II 1958 - 100 August 453,7 September 449,8 Kleinhandelspreisindex 1938= 100 August 3.424,8 September 3.395,8 Lebenshaltungskostenindex 1945 = 100 August 3.973,8 September 3.940,2 Lenbenshaltungskostenindex 1938 = 100 August 3.375,2 September 3.346,6 ste■r

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