Amtsblatt der Stadt Steyr 1995/11
8. Stadtrat Karl Holub Alten- und Pflegeheime Fremdenverkehr Denkmalschutz 9. Stadtrat Ing. Othmar Schloßgangl Bauwesen (ausgenommen Wohnbau) Baurecht Straßenbau" Artikel II: Diese Verordnung ist gemäß § 32 Abs. 6 StS 1992, LGBI. Nr. 9, im Amtsblatt der Stadt Steyr kundzumachen und tritt am 20. Oktober 1995 in Kraft. Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung Bau6-2660/92 Öffentliche Ausschreibung über die Erd-, Baumeister- und Rohr- verlegungsarbeiten für die Errichtung des Anschlußkanales Dietach/ Wolfern samt Pumpwerk Dietach und Vorflutkana l. Die Unterlagen können gegen einen Kostener- satz von S 4.000.- inkl. 10 % USt. ab 20. 11 . 1995 bei der Informationsstelle des Magistrates Steyr, 4400 Steyr, Stadtplatz 27, Erdgeschoß, sowie in der Einlaufstelle des Amtes der Oö. Landesregierung, Kärntner Straße 12, 4020 Linz, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen mit der Auf- schrift "Anbot über die Erd-, Baumeister- und Rohrverlegungsarbeiten für die Errichtung des Anschlußkanales Dietach/Wolfern samt Pumpwerk Dietach und Vorflutkanal" bis spätestens 18. 12. 1995, 8.45 Uhr, der Informationsstelle des Magistrates Steyr, Stadtplatz 27, Erdgeschoß, zu übermitteln. Die Anboteröffnungsverhandlung findet am gleichen Tage ab 9 Uhr im Magistrat Steyr, Geschäftsbereich III/FA für Bauwirtschaft und Sachverständigendienst, Zimmer 318, statt. Durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Anbote erwachsen dem RHV keine wie immer gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten für die Anbotstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Im Falle einer Aufhebung der Ausschreibung, aus welchen Gründen immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kos tenersatz noch auf entgangenen Gewinn. Amtsblatt der Stadt Steyr Für den RHV Steyr und Umgebung, die Geschäftsführung: Ing. Sepp Deutschmann, Walter Stile Magistrat der Stadt Steyr, Geschäftsbereich für Finanzen Fin-170/94 Kundmachung Gemäß § 53 Abs. 3 und § 54 Abs. 4 des Stadtstatutes für die Stadt Steyr erfolgt folgende Verlautbarung: Der Nachtragsvoranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1995 liegt durch eine Woche, und zwar in der Zeit von 23. November 1995 bis einschließlich 30. November 1995, in der Fachabteilung Buchhaltung, Kassa und Lohnverrechnung, Rathaus, 2. Stock vorne, Zimmer 214, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsabteilung BauGru-26/95 Bebauungsplan Nr. 39 - "Stadlmayr-Gründe" - Änderung Nr. 3 Kundmachung Der vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 14. September 1995 beschlossene Bebauungsplan Nr. 39 - "Stadlmayr-Gründe" - Änderung Nr. 3 - wird hiemit gemäß § 34 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 114/ 1994, in Verbindung mit § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., als Verordnung der Stadt kundgemacht. Der Plan wurde gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 114/1994, mit Erlaß des Amtes der Oö. Landesregierung vom 6. Oktober 1995, Zahl Bau R-P-490109/2- 1995, aufsichtsbehördlich genehmigt. Gemäß § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der hezughahenrle Plan liegt clurr.h 2Wor.hen heim Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat der Stadt Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung Für den Bürgermeister: i. A. Dr. Maier Gedruckt auf umwel tfreundlichem. chlorfrei gebleich tem Papier Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsabteilung Ges-13/95 Styria-Wohnbauten Christkindl - Straßen- benennung Mitteilung Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 14. September 1995 erhält die neu errichtete Aufschließungsstraße im Bereich der Styria-Wohnbauten in der Christkindlsiedlung folgende Bezeichnung: Alois Lebeda-Straße. Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung Für den Bürgermeister, i. A. der Dienststellenleiter: Esterle Vermessungsarbeiten im Bereich der Eisen-Bundesstraße für die Leitungsdokumentation der Post - und Telegraphenverwaltung werden in der Zeit bi s 22. Dezember 1995 im Bereich der Eisen- Bundesstraße, von der Eisenbrücke in Richtung Kraftwerk Garsten, sowie im Gebiet des Unteren Schiffweges Vermessungsarbeiten durchgeführt. Diese Arbeiten erfolgen im Auftrag der Post- und Telegraphenverwaltung - Fernmeldebauamt Linz. Für eventuelle Fragen steht Herr Fuchs vom Fernmeldebauamt Linz unter der Tel. Nr. (0732) 595-478 zur Verfü- gung. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden ersucht, den Mitarbeitern des Vermes- sungsbüros den ungehinderten Zugang zu ihren Grundstücken zu ermöglichen. Christbaumverkauf Der Christbaumverkauf findet dieses Jahr in der Zeit vom 8. bis 24. Dezember auf folgenden Plätzen statt: Schloßpark:Eingang Promenade - Sepp-Stöger- Straße; Brucknerplatz:beim Brunnen; Tabor: Parkplatz beim KGM, Parkplatz bei Möbel Leiner, Marktgelände Rooseveltstraße; Ennsleite: Arbeiterstraße 21 bei Spar Mayrhofer, Esso-Tankstelle. Für Fichten wurden folgende Richtpreise festgelegt: bis 100 cm Größe bis zu 90 Schilling; von 101 cm bis 150 cm zwischen 91 und 130 Schilling; von 151 cm bis 200 cm zwischen 131 und 180 Schilling; von 201 cm bis 250 cm zwischen 181 und 230 Schilling. Für Tannen aller Größen und Fichten über 250 cm wurden die Preise nicht festgelegt. Stumpf- längen über 20 cm und astlose Spitzen über 30 cm werden bei der Klassifizierung in die Baumlänge nicht einbezogen. Die Händler werden angewiesen, bei den Verkaufsstellen ein nach Baumgrößen gestaffeltes Preisverzeichnis anzubringen und eine Meßlatte bereitzuhalten. 13/313
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