Amtsblatt der Stadt Steyr 1995/10

Diamantene Hochzeit . v ~• ten Goldene Hochzeit ~.~rten Frau Hedwig und Herr Franz Kühleitner, Schuhmeierstraße 31 Frau Maria und Herr Rudolf Penka, Fabrikstraße 66 Den 97. Geburtstag feierte Frau Therese Almer, Hanuschstraße 1 (AP Tabor) 26/298 Frau Franziska und Herr Josef Leitner, Josefgasse 18 Den 95. Geburtstag feierte Herr Josef Weinberger, Hanuschstraße 1 (AP Tabor) Den 90. Geburtstag feierten Frau Sieghilde Sonnleitner, Leopold-Kunschak- Straße 3 Frau Katharina Steckenbauer, Bergerweg 40 Frau Elisabeth Andrä, Haager Straße 24A Gedenkfeier am 1. November Die Ortsgruppe Steyr-Stadt des Kriegsopfer- verbandes veranstaltet gemeinsam mit dem Bundesheer, dem Schwarzen Kreuz, der Freiwilligen Feuerwehr, dem Marinebund und der Kameradschaft IV am 1. November um 9.30 Uhr am Soldatenfriedhof eine Gedenkfeier für die gefallenen und vermißten Kameraden des Ersten und Zweiten Weltkrieges. Die Bevölkerung ist zu dieser Feier eingeladen. Spenden für Soldatengräber Die Sorge für die Kriegsgräber ist Arbeit für den Frieden und ein Zeichen für die Pietät, mit der die Soldatengräber aller Nationen und Religionen in unserem Land in einem würdigen Zustand gehalten werden. Vom 26. Oktober bis 2. November werden Helfer des Österreichischen Schwarzen Kreuzes, Schüler der Hauptschulen und Soldaten unterwegs sein, um Spenden zur Pflege und Erhaltung der uns anvertrauten Soldatengräber zu erbitten. Gedruckt auf umweltfreundlichem, chlorfrei gebleichtemPapier Amtsarzt . rt nurm1e Schutzimpfung gegen Kinderlähmung 1. Grundimpfung gegen Kinderlähmung In der Woche vom 6. bis 10. 11. 1995 wird in der Fachabteilung für Gesundheitsan- gelegenheiten des Magistrates der Stadt Steyr, Redtenbachergasse 3, 1. Stock, Zimmer Nr. 8, täglich in der Zeit von 8 bis 11 Uhr die 1. Teilimpfung gegen Kinderlähmung durchge- führt. Dieser Impfung sollen alle noch nicht geimpften Kinder zugeführt werden, die 1994 oder 1995 geboren wurden. Die Vollendung des 3. Lebensmonats ist jedoch Voraussetzung. Die 2. Teilimpfung der im November 1995 begonnenen Grundimmunisierung wird in der Zeit vom 8. 1. bis 12. 1. 1996 verabreicht. Die 3. Teilimpfung wird noch gesondert im Amtsblatt bekanntgegeben und findet voraus- sichtlich Ende 1996 statt. 2. Dritte Teilimpfung der im Vorjahr begonnenen Schluckimpfung Impflinge, die im Rahmen der Grundimpfung 1994/95 die 1. und 2. Teilimpfung erhalten haben, bekonunen die 3. Teilimpfung gleich- falls in der Woche vom 6. 11. bis 10. 11. 1995 in der Zeit von 8 bis 11 Uhr. Diese Teilimpfung ist zur Vervollständigung des Impfschutzes unbedingt notwendig. 3. Einmalige Auffrischungs- impfung in den Schulen Schüler, die in eine Grundschule eintreten (1. Schulstufe) und Entlaßschüler (8. Schulstufe, d. h. 8. Klasse der Sonderschule bzw. 4. Klasse der Hauptschule oder einer allgemein bilden- den höheren Schule) erhalten eine einmalige Auffrischungsimpfung voraussichtlich in der Zeit vom 20. 11. bis 1. 12. 1995 in der Schule. 4. Einmalige Auffrischungs- impfung für Erwachsene Wie Untersuchungen ergeben haben, ist der Impfschutz vieler Erwachsener nur mehr mangelhaft gegeben. Es wird daher allen Erwachsenen, deren letzte Kinderlähmungs- impfung 10 Jahre und länger zurückliegt, eine einmalige Auffrischungsimpfung empfohlen. Die Möglichkeit dazu besteht vom 6. 11. bis 10. 11. 1995 sowie vom 8. 1. bis 12. 1. 1996, jeweils von 8 bis 11 Uhr; Regiebeitrag: S 20.- je Teilimpfung. ste■r

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