Amtsblatt der Stadt Steyr 1995/10

Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsabteilung BauGru-52/95 Bebauungsplanänderung Nr. 46.6 - "Ennser Straße" Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme Kundmachung Gemäß § 36 Abs. 4 in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Oberösterreichisches Raumordnungs- gesetz, LGBI. Nr. 114/1994, wird darauf hingewiesen, daß mindestens 4Wochen, d. h. vom 15. Oktober 1995 bis einschließlich 15. November 1995, die Bebauungsplanänderung Nr. 46.6 "Ennser Straße" zur öffentlichen Einsichtnahme beim Magistrat der Stadt Steyr während der Amtsstunden aufliegt. Die beabsichtigte Änderung betrifft die Festlegung einer zweigeschoßigen Verbauung in offener Bauweise jeweils auf den Grundstük- ken 1733/1 und 1733/3, Kat. Gern. Steyr, zur Errichtung von Gewerbebetrieben auf dem ehemaligen Betriebsparkplatz der GFM Steyr im Bereich Ennser Straße - Prof.-H.-Gerstmayr- Straße. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat der Stadt Steyr einzubringen. Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung Für den Bürgermeister: i. A. Dr. Maier Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsabteilung BauH-410/91, BauSTR-4/95 Parkdeck - Bahnhofsüberbauung Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 14. September 1995 beschlossene Verordnung, betreffend Parkdeck - Bahnhofs- überbauung - wird hiemit gemäß § 8Abs. 2Zif. 1 in Verbindung mit den §§ 11 und 13 des Oö. Straßengesetzes, LGBI. Nr. 84/ 191 idgF., und 12/284 in Verbindung mit § 44 Abs. 2 Zif. 4 des Statutes für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9, kundgemacht. Es wurde nachfolgendes verordnet: 1. Die im Lageplan des Dipl.-Ing. Wilhelm Spirk vom April 1995 ausgewiesenen Straßenbauwerke im Bereich des Bahnhofs- geländes Steyr werden als Verkehrsflächen der Stadt Steyr neu errichtet und als Ortschafts- wege neu eingereiht und erklärt. 2. Die Verordnung wird gemäß § 65 StS 1992 im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Die Planunterlagen liegen vom Tage der Kundma- chung an in der Fachabteilung Baurecht des Magistrates sowie in der Fachabteilung Stadtentwicklung und Stadtplanung durch 2 Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung Für den Bürgermeister: i. A. Dr. Maier Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsabteilung BauGru-288/94 Kleingartenanlage Staffelmayr - Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 90 Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 27. April 1995 beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 90 - Kleingartenanlage Staffelmayr - wird hiemit gemäß § 34 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz, LG BI. Nr. 114/ 1994, in Verbindung mit § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., als Verordnung der Stadt kundgemacht. Der Plan wurde gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 114/ 1994, mit Erlaß des Amtes der Oö. Landesregierung vom 25. August 1995, Zahl Bau R-P-490101/6- 1995, aufsichtsbehördlich genehmigt. Gemäß § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch 2Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat der Stadt Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung Für den Bürgermeister: i. A. Dr. Maier Gedruckt auf umweltfreundlichem, chlorfrei gebleichtem Papier Magistrat der Stadt Steyr, Geschäftsbereich für Bezirksverwaltungsangelegenheiten Bau2-3641/l 992 Öffentliche Auflage des Entsorgungs- konzeptes In Vollziehung des § 8 des Oö. Boden- schutzgesetzes, LGBI. Nr. 115/1991, sind die Gemeinden des Landes Oberösterreich verpflichtet, im Rahmen ihres eigenen Wirkungsbereiches ein Entsorgungskonzept für die geordnete Abwasserentsorgung, ins- besonders von Senkgruben und Klärschläm- men aus Kleinkläranlagen, im Sinne des § 7 Abs. 1 zu erstellen, wobei nach Erlassung dieser Entsorgungskonzepte die Oö. Landesre- gierung zusammenfassend Leitlinien über die überregionale Abwasserentsorgung in Raumordnungsprogrammen gemäß § 9 des Oö. Raumordnungsgesetzes zu erlassen hat. Für die Stadt Steyr hat der Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung ein solches Konzept erstellt, welches nunmehr im Sinne der vorzitierten gesetzlichen Bestimmungen zur öffentli- chen Einsichtnahme beim Magi- strat Steyr, Bezirksverwaltungs- behörde, Amtsgebäude Prome- nade 9, 2. Stock, Zi. 21, wäh- rend der Amtsstunden aufge- legt wird. Auflagezeit ist vom 16. 10. 1995 bis einschließlich 27. 11. 1995. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während dieser Auflagezeit schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Steyr einzubringen, die dem Gemeinderat vorzulegen sind. Für den Bürgermeister, der Geschäftsbereichs- leiter: i. V. Dr. Kolar-Starzer Die Stadt Steyr sucht Pächter(in) für Restaurati- onsbetrieb Ab 1. Jänner 1996 wird der Restaurationsbe- trieb Stadtbad (Frei- und Hallenbad), Haratzmüllerstraße 126, Steyr, neu verpachtet. Interessenten werden eingeladen, ihre Bewerbung schriftlich beim Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Liegenschafts- verwaltung, Stadtplatz 27, unter Beilage des Konzessionsprüfungszeugnisses bzw. etwaiger anderer Zeugnisse, bis spätestens 7. November 1995 abzugeben. Für nähere Auskünfte steht Herr Hans Sommer unter der Tel. Nr. 07252/575/334 während der Dienststunden zur Verfügung. ste■r

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