Amtsblatt der Stadt Steyr 1995/9

Stellenausschreibung Beim Magistrat der Stadt Steyr ist der Dienstposten des (der) LeitersCin) des Ge- schäftsbereiches für Bezirksverwaltungsan- gelegenheiten neu zu besetzen. Nach Maßgabe der Bestim- mungen des Oö. Objektivierungsgesetzes wird dieser Dienstposten der Verwendungsgruppe A hiemit öffentlich ausgeschrieben. Bis auf weiteres ist mit der Geschäftsbereichs- leitung auch die Führung der beiden Fachabtei- lungen "Gewerbe- und Betriebsanlagen, Umwelt- u. Wasserrecht sowie Verkehrsrecht und öffentliche Sicherheit" verbunden. Wir erwarten: ■ Abgeschlossenes Studium der Rechtswissen- schaften ■ Abgelegte Dienstprüfung für den höheren rechtskundigen Verwaltungsdienst ■ Führungsqualitäten und Durchsetzungsver- mögen ■ Organisationstalent ■ Bereitschaft zur Weiterbildung Die Stelle ist beschrieben. Anstellungserfordernisse: Durch den Einsatz in der Hoheitsverwaltung die öste.rreichische Staatsbürgerschaft, persönliche und fachliche Eignung sowie einwandfreies Vorleben. ßewerbungen sind aussd1ließlid1 uuler Verwendung der aufgelegten Bewerbungsbögen, die in der Informationsstelle und in der Fachabteilung für Personalverwaltung des Magistrates der Stadt Steyr, 4400 Steyr, Stadtplatz 27, Rathaus, 2. Stock (Tel. 07252/575/222), erhältlich sind, so rechtzeitig einzubringen, daß diese bis spätestens 13. Oktober 1995 beim Magistrat Steyr, Fachabteilung für Personalverwaltung, einlangen. Die Auswahl erfolgt durch Analyse der Bewerbungsunterlagen und Informations- gespräche. 8/252 Die Aufnahme bzw. die Bestellung in die Führungsfunktion wird befristet erfolgen. Auf das Dienstverhältnis finden die für die Dienstnehmer der Stadt Steyr in Betracht kommenden dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften Anwendung. Der Magistratsdirektor: Dr. Kurt Schmid) Jugend- Literaturpreis der Stadt Steyr Die Stadt Steyr schreibt für hervorragende literarische Arbeiten einen Förderpreis in Höhe von insgesamt S 35.000.- aus. Gesucht werden Autorinnen mit österreichischer Staatsbürger- schaft, nicht älter als 25 Jahre. Der Literaturpreis 1996 ist ausgeschrieben für Prosa - Lyrische Prosa - Experimentelle Formen. Teilnahmebedingungen (Auszug) Bewerberinnen müssen die Schöpferinnen der eingereichten Werke und damit Urheber im Sinne des § 10, Abs. 1, Urheberrechtsgesetz, BGBI. 19936/111 idgF., sein. Die Einrichtung gilt zugleich auch als Erklärung, sich den Bedingungen dieser Ausschreibung zu unterwerfen. Der Umfang der eingereichten Arbeiten soll zehn Typoskript-Seiten im Format DIN A4 nicht überschreiten. Die Texte sind in maschinschriftlicher Form zu verfassen und in sechsfacher Ausfertigung einzureichen. Die eingereichten Werke dürfen noch nicht öffentlich mit einem Preis ausgezeichnet worden sein. Für eingereichte Werke wird keine Haftung übernommen. Die Arbeit muß bis Allerseelen 1995 in einem verschlossenen Umschlag bei der Einlaufstelle des Magistrates der Stadt Steyr, Rathaus, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, eingereicht werden. Der Umschlag ist mit der Aufschrift "Jugend- Literaturpreis der Stadt Steyr" zu kennzeich- nen, die Arbeit selbst ist anonym mit Kennwort einzureichen. Zur Identifizierung ist ein mit dem genannten Kennwort versehenes ver- schlossenes Kuvert beizulegen, das den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift des Preiswerbers/der Preiswerberin enthält. Zur Bewertung der eingereichten Arbeiten bilden - unter Vorsitz von Julian Schutting - Germanisten, Schriftsteller, Kulturjournalisten, Leser sowie eine Neigungsgruppe des Bundes- gymnasiums Steyr (Wahlpflichtfach Deutsch) die Jury. In engerer Wahl stehende Kandidat(inn)en werden von der Jury zu einem "Hearing" ins Bundesgymnasium Steyr eingeladen. Bei der abendlichen Lesung im Rahmen einer Schlußveranstaltung, an der bis zu sechs Autor(inn)en teilnehmen, werden die Preisträger bekanntgegeben und der Träger des Publikumspreises ermittelt. Gedruckt auf umweltfreundlichem, chlorfrei gcbleicbtcm Papier Es werden drei Preise vergeben: 1. Preis - S 20.000.- Preis der Stadt Steyr 2. Preis - S 10.000.- Preis des BMW-Motoren- werkes 3. Preis - S 5.000.- Steyrer Publikumspreis Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Ergebnis wird im Amtsblatt der Stadt Steyr bekanntgegeben. Hearing: Februar 1996; Preisverleihung: Frühjahr 1996. Weitere Auskünfte: Magistrat Steyr, Fachabteilung für Kulturangelegenheiten, Stadtplatz 31, Tel. 07252/575-343. Eichung von Waagen und Meßgeräten In der Zeit vom 3. bis 5. Oktober, jeweils von 9 bis 12 Uhr, besteht wiederum die Möglichkeit, Waagen und Meßgeräte im Amtshaus, Steyr, Redtenbachergasse 3, Parterre Zimmer 1, Lebensmittelpolizei und Marktan- gelegenheiten, vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen neu- bzw. nacheichen zu lassen. Wertsicherung Juli 1995 Verbraucherpreisindex 1986 = 100 Juni 128,5 Juli 129,4 Verbraucherpreisindex 1976 = 100 Juni 199,8 Juli 201,2 Verbraucherpreisindex 1966 = 100 Juni 350,5 Juli 353,0 Verbraucherpreisindex I 1958=100 Juni 446,7 Juli 449,8 Verbraucherpreisindex II 1958 = 100 Juni 118,1 Juli 451,2 Kleinhandelspreisindex 1938 = 100 Juni 3.382,6 Juli 3.406,3 Lebenshaltungskostenindex 1945 = 100 Juni 3.924,9 Juli 3.952,4 1938 = 100 Juni 3.333,7 Juli 3.357,0 ste■r

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