Amtsblatt der Stadt Steyr 1995/9

Reinha ltungsverband Steyr und Umgebung im Auftrag der Stadt Steyr ÖAG-Müll-4766/88 Offentl iche Ausschreibung über die Erd-, Baumeister- und Rohr- verlegungsarbeiten für die Errichtung der Deponieentgasung im Schüttabschnitt IV auf dem Gelände der Mülldeponie Steyr, Mühlstraße 2 a, 4407 Steyr/Gleink. Die Unterlagen können gegen einen Kostener- satz von S 1.000,-- incl. 10 0/o USt ab 2. l 0. 1995 in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Erdgeschoß, Stadtplatz 27, 4400 Stryr sowie in der Einlaufstelle des Amtes der 00. Landesre- gierung, Kärntnerstraße 12, 4020 Linz abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen mit der Auf- schrift "ANBOT über die Erd-, Baumeister, und Rohrverlegungsarbeiten für Errichtung der Deponieentgasung im Schüttabschnitt IV " bis spätestens 30. 10. 1995, 8.45 Uhr, der Einlauf- stelle des Magistrates Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, Erdgeschoß, zu übermitteln. Die Anbotseröffnungsverhan'dlung findet am gleichen Tage ab 9.00 Uhr im Magistrat Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, GB III/ FA für Bauwirtschaft und Sachverständigendienst, Zimmer 318, statt. Durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Anbote erwachsen den Ausschreibern keine wie immer gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten für die Anbotstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle einer Aufhe- bung der Ausschreibung, aus welchen Gründen immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgangenen Gewinn; dies gilt auch für das Ergebnis von Preis- verhandlungen im Sinne der geltenden Vergabeordnung der Stadt Steyr. Jede Anfech- tung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Für den Magistrat der Stadt Steyr: Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung, die Geschäftsführung: i. V. Ing. Michael Hingerl, Walter Stile 12/256 Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung im Auftrag der Stadt Steyr STR-0635/94; WA-0063/94 Offentliche Ausschreibung über die auf dem Gelände der Mülldeponie Steyr, Mühlstraße 2 a, 4407 Steyr/Gleink vorgesehenen Erd-, Baumeister- und Rohr- verlegungsarbeiten für die Errichtung einer Fahrstraße für die 2. Schüttetage samt Errichtung einer Oberflächenentwässerung auf dem Gelände der Mülldeponie Steyr, Mühlstraße 2 a, 4407 Steyr/Gleink. Die Unterlagen können gegen einen Kostener- satz von S 1.800,-- incl. 10 0/o USt ab 15. 09. 1995 in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Erdgeschoß, Stadtplatz 27, 4400 Steyr sowie in der Einlaufstelle des Amtes der OÖ. Landesre- gierung, Kärntnerstraße 12, 4020 Linz abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen mit der Auf- schrift "ANBOT über die Erd-, Baumeister, und Rohrverlegungsarheiten Fahrstraße 2. Schüttetage samt Oberflächenentwässerung" bis spätestens 06. 10. 1995, 8.45 Uhr, der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, Erdgeschoß, zu übermitteln. Die Anbotseröffnungsverhandlung findet am gleichen Tage ab 9.00 Uhr im Magistrat Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, GB III/ FA für Bauwirtschaft und Sachverständigendienst, Zimmer 318, statt. Durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Anbote erwachsen den Ausschreibern keine wie immer gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten für die Anbotstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle einer Aufhe- bung der Ausschreibung, aus welchen Gründen immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgangenen Gewinn; dies gilt auch für das Ergebnis von Preis- verhandlungen im Sinne der geltenden Vergabeordnung der Stadt Steyr. Jede Anfech- tung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Für den Magistrat der Stadt Steyr: Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung, die Geschäftsführung: Ing. Sepp Deutschmann, Walter Stile Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung Bau 6-3639/92 Offentliche Ausschreibung über die Erd-, Baumeister- und Rohr- verlegungsarbeiten für die Errichtung des Gedruckt auf umweltfreundlichem. chlorfrei gebleichtem Papier Regenüberlaufbeckens F III/ 1. Die Unterlagen können gegen einen Kostener- satz von S 2.500,-- incl. 10 0/o USt ab 18. 9. 1995 in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Erdgeschoß, Stadtplatz 27, 4400 Steyr sowie in der Einlaufstelle des Amtes der OÖ. Landesre- gierung, Kärntnerstraße 12, 4020 Linz abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen mit der Auf- schrift "ANBOT über die Erd-, Baumeister, und Rohrverlegungsarbeiten für das Regen- überlaufbecken F III/ 1" bis spätestens 16. 10. 1995, 8.45 Uhr, der Einlaufstelle des Magistra- tes Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, Erdgeschoß, zu übermitteln. Die Anbotseröffnungsverhandlung findet am gleichen Tage ab 9.00 Uhr im Magistrat Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, GB III/ FA für Bauwirtschaft und Sachverständigendienst, Zimmer 318, statt. Durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Anbote erwachsen dem RHV keine wie immer gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten für die Anbotstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Im Falle einer Aufhebung der Ausschreibung, aus welchen Gründen immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgangenen Gewinn. Für den RHV Steyr und Umgebung, die Geschäftsführung: Ing. Sepp Deutschmann, Walter Stile Magistrat der Stadt Steyr, Geschäftsbereich für Bezirksverwaltungsangelegenheiten VerkR-1260/ 1994 Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Steyr im eigenen Wirkungsbereich Gemäß § 43 Abs. 2 a Ziff. 1 in Verbindung mit § 94 d der Straßenverkehrsordnung 1960, BGB!. N1. 159/1960 i.J.g.F., wirJ im Rahmen der Bewohnerparkregelung Steyrdorf verord- net: § 1 § 2 der Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Steyr vom 13. 12. 1994, VerkR-1260/ 1994, hat zu lauten: Als Kurzparkzonen, die für das Abstellen der Fahrzeuge von Bewohnern des in § 1 umschrie- benen Gebietes mit einer Ausnahmebewilli- gung gemäß § 45 Abs. 4 der Straßenverkehrs- ordnung 1960 (Bewohnerparkberechtigung) ste■r

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