Amtsblatt der Stadt Steyr 1995/8

Neue Tarife für den öffentlichen Steyrer Linienverkehr Vorerst gekoppelt mit dem Inkrafttreten des OÖ. Verkehrsverbundes geplant, müssen aufgrund der noch immer nicht terminlich eingrenzbaren Verzögerung die Tarife für den städtischen Linienverkehr in Steyr bereits vor der Umsetzung des Verkehrsverbundes neu gestaltet werden. Denn die letzte Tarifan- passung in Steyr liegt bereits fünf Jahre zurück. Gleichzeitig wurde in diesem Zeitraum das Angebot durch die Einführung zahlreicher neuer Linien (Citybus) beinahe verdoppelt, was zu einem deutlichen Anstieg des jährlichen Abganges der Steyrer Verkehrsbetriebe geführt hat, der mittlerweile bereits über 30 Mill. S beträgt. Die neuen Beförderungstarife der Steyrer Verkehrsbetriebe gelten seit 31. Juli. Gleichzeitig werden mit der Tages-, Wochen- und Jahresnetzkarte sowie der bei Einzel- fahrscheinen erstmals möglichen Teilstrecken- karte zahlreiche neue Fahrschein-Alternativen angeboten, die - trotz der Tarifanpassung - das Umsteigen auf die städtischen öffentlichen Verkehrsmittel in Summe attraktiver machen sollen. Die neue Tagesnetzkarte kostet 35 S, ist übertragbar und berechtigt zum Mitnehmen von bis zu vier Kindern von 6 bis 15 Jahren. Sie ist beim Fahrer erhältlich und am Tag des Erwerbs gültig. Der Preis für die neue Wochen- netzkarte, die nur im Vorverkauf erhältlich ist, beträgt 120 S. Sie ist ab dem Tag der ersten Entwertung sieben aufeinanderfolgende Tage gültig und ebenfalls übertragbar. Mit der neuen Jahresnetzkarte zum Preis von 3500 S kann das öffentliche Liniennetz ab der ersten Entwer- tung ein ganzes Jahr über ohne Einschränkun- gen benützt werden. Auch diese Karte ist übertragbar, kann also von verschiedenen Personen genützt werden, und ist im Vorver kauf erhältlich. Der 20-Fahrtenschein (Vorver- kau0 für Erwachsene kostet seit 31. Juli 240 S (bisher 180 S). Der Preis für eine Einzelfahrt beträgt somit 12 S. Der neue Tarif für den 20- Fahrtenschein würde grundsätzlich 300 S betragen, die Stadt subventioniert diese Fahrscheinkategorie jedoch mit 60 S. Der Preis für die übertragbare Monatsnetzkarte (ab der ersten Entwertung gleitend gültig) beträgt 350 S (bisher 250 S). Die Netzmarke, die Schüler mit gültigem Freifahrtausweis während des Schuljahres (ausgenommen Weihnachts-, Semester-, Oster- 4/ 220 und Hauptferien) zur Benützung des gesamten Liniennetzes berechtigt, kostet 300 S (bisher 250 S) und ist - wie bisher - bei den Verkehrs- betrieben erhältlich. Dort kann auch um 150 S (bisher 125 S) die Feriennetzmarke gelöst werden, mit der Schüler in den Weihnachts-, Semester-, Oster- und Hauptferien das gesamte Liniennetz benützen können. Der Preis für den "Einzelfahrschein-Normal- strecke" beträgt für Erwachsene seit 31. Juli 18 S (bisher 14 S) und für Kinder von 6 bis 15 Jahren, Schüler ab dem 15. Lebensjahr, Studenten, Präsenz- und Zivildiener 9 S (bisher 7 S). Neu ist die Möglichkeit einer Einzelfahrschein- Teilstreckenkarte, die für zwei Teilstrecken in einer Fahrtrichtung Gültigkeit besitzt und für Erwachsene 10 S sowie für Kinder, Schüler, Studenten, Präsenz- und Zivildiener 5 S kostet. Eine Teilstrecke ist durch zwei speziell gekennzeichnete Haltestellen festgelegt. Wird der Fahrschein innerhalb einer Teilstrecke gelöst, so gilt die Te ilstrecke von der Einstiegs- haltestelle bis zur nächsten gekennzeichneten Teilstreckengrenze. Fährt man beispielsweise Gedrudu auf umwel1 freumllichcm. chl orfrei gebleich1 emPapier / \ f ' -;,,;iiJ.,~ . ~ ~,,, .. 1" -- -r. . - '1 von der Schumeierstraße (Münichholz) bis zur Ennstalbrücke, so ist dafür nur noch eine Teilstreckenkarte erforderlich (1. Teilstrecken- grenze: Haltestelle Stadtbad, 2. Teilstrecken- grenze: Ennstalbrücke). Aber etwa auch vom Resthof bis zur Kaserngasse (1. Teilstrecken- grenze: GFM), von der Goldbacherstraße bis zum Landesgericht (l. Teilstreckengrenze: Hofergraben) oder von der Glöckelstraße (Ennsleite) bis zur Pachergasse (1. Teilstrecken- grenze: Arbeiterberg) genügt eine Teilstrecken- karte. Parallel mit dem Inkrafttreten der neuen Tarifregelung verlieren die bisherigen Mehrfahrtenscheine und Zeitkarten ihre Gültigkeit. Der Umtausch auf die neuen Fahrscheine (ausnahmslos Magnetstrei- fenkarten, die in neuen Fahrkartenautomaten in den Bussen entwertet werden) ist gegen Aufzahlung ab sofort im Büro der Verkehrsbetriebe (Mo., Di ., Do.: 7 - 11.30 Uhr und 13 - 16.30 Uhr sowie Mi . u. Fr.: 7 -11.30 Uhr) und in den meisten Steyrer Trafiken möglich. ste■r

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