Amtsblatt der Stadt Steyr 1995/7

Mit Investitionen von 14 Mill. S werden 22 denkmalgeschützte Objekte restauriert Für die Restaurierung denkmalgeschützter Objekte investieren Hausbesitzer in den Stadtteilen Ennsdorf, Innere Stadt, Steyrdorf und Wehrgraben 14 Mill. S. Die Stadt fördert das Sanierungswerk mit Zuschüssen in Höhe von 3, 17 Mill. S. Der Bogen des handwerkli- chen und gestalterischen Einsatzes reicht von einfachen Färbelungen bis zu anspruchsvoll- sten Restaurierungen. Fachgerechte Sanierung und Restaurierung der historischen Bausub- stanz bedarf einer umfangreichen Bau- forschung und Bauanalyse. Dazu zählen die statische Sicherung, Bauaufnahmen, Befunder- stellungen und eine Dokumentation. Der Aufwand für diese Maßnahmen zur Sicherung der kultur- und baugeschichtlich bedeutenden Bauwerke beträgt für das heurige Jahr 110.000 S. Für die Förderung von Maßnahmen zur Ortsbildpflege bewilligte der Gemeinderat die Freigabe von insgesamt 3,283.000 S als erste Rate für 1995. Stadt unterstützt "Frauenhaus" mit 630.000 S Der Gemeinderat beschloß die Freigabe von 630.000 S als Unterstützung für den Betrieb des Frauenhauses an der Wehrgrabengasse. Im vergangenen Jahr fanden 33 Frauen und 49 Kinder im Frauenhaus Steyr eine vorüberge- hende Wohnmöglichkeit, persönliche Unter- stützung und psychische Betreuung. Wesentli- · ehe Bedeutung hat der Schutz für die Kinder, den die gewaltfreie Atmosphäre des Frauen- hauses bietet. 1,7 Mill. S für neuen Straßenbelag Die Spurrinnen auf dem 420 Meter langen Stück der Eisenbundesstraße zwischen Marlen- Haushofer- und August-Moser-Straße werden mit Mischgut aufgefüllt und dann wird ein lärmmindernder Dünnschichtbelag aufge- bracht. Die Kosten in Höhe von 957.743 S zahlt der Bund. Die Mitte Juli beginnenden Bau- arbeiten dauern zwei Wochen. 700.000 S investiert das Land für die Erneue- rung des Belages eines 525 Meter langen Stückes der Aschacher Straße zwischen der Stelzhamerstraße und der Saturngasse. Die Bauarbeiten sind im August vorgesehen und dauern zwei Wochen. Amtsblatt der Stadt Steyr Die Stadt Steyr will vom Land die Zahlung von 50 Prozent der ungedeckten Kosten für Kindergärten, Tagesstätten und Horte Da für die Stadt Steyr die Grenzen für die Finanzierung der Kindergärten und Horte erreicht sind, beschloß der Gemeinderat folgende Resolution an den Oberösterreichi- schen Landtag: "Um den ständig steigenden Bedarf in zeitgemäßer Weise decken zu können, hat die Stadt Steyr bereits im Jahre 1986 mit einem umfassenden Kindergarten- und Horte-Ausbau- sowie Verbesserungs- programm begonnen und für diesen Zweck bisher einen Betrag von rund 47 Mill. S aufgewendet. Die Planungen des weiteren Ausbau- und Verbesserungsprogrammes erstrecken sich bis zum Jahr 2000 und umfassen einen Investitionsbedarf von rd. 93 Mill. S. Das gesamte Investitionsvolumen - gerechnet vom Jahr 1986 bis zum Jahr 2000 - beträgt nach den derzeitigen Kosten- ermittlungen rd. 140 Mill. S. Zur Zeit ist die Stadt Erhalter von dreizehn Kindergärten und fünf Horten. Der Betrieb dieser Einrichtungen verursachte im Jahr 1994 einen Abgang von rd. 32,4 Mill. S. Dadurch wird die Stadt Steyr bei den Kindergärten pro Platz und Monat ohne Investitionsaufwand mit 4.242.- S und im Bereich der Horte mit 4.383.- Sbelastet. Die vom Gesetz vorgeschriebene Reduktion der Kinderanzahl pro Gruppe bewirkt im Hinblick auf die dargestellte Kostensituation ein weiteres Ansteigen des Betriebsabganges. Die Aufteilung des Betriebsaufwandes auf die einzelnen Kostenträger ergibt folgendes Bild: Kindergärten : Anteil der Stadt Steyr 55,3 %, Landeszu- schuß 30,4 %, Elternbeiträge 13,8 %, sonstige Einnahmen 0,5 %. Horte : Anteil der Stadt Steyr 58 0/o, Landeszuschuß 23,6 0/o, Elternbeiträge 18,4 0/o. Stadt verkauft Grundstück an die Gemeinde Dietach Zur Aufstockung ihrer Grundreserven kauft die Gemeinde Dietach von der Stadt Steyr um 2,869.385 Schilling ein 12.853 Q!iadratmeter großes Grundstück an der Ennser Straße im Bereich der ehemaligen Schottergrube Niedermayr. Der Kaufpreis soll in drei Jahresraten gezahlt werden. Der Gemeinderat gab die Zustimmung zu diesem Verkauf. Gedruckt auf umweltfreundlichem, chlorfrei gebleichtem Papier Der Gemeinderat der Stadt Steyr stellt daher fest, daß die Stadt mittlerweile an den Grenzen der Finanzierbarkeit der Kindergär- ten und Horte angelangt ist. Moderate Anpassungen der Elternbeiträge sowie organisatorische Maßnahmen können zwar zu einer Eindämmung der Steigerung des Betriebsabganges beitragen, werden jedoch den erforderlichen Zuschußbedarf nicht verringern. Gern. § 29 Oö. Kindergarten- und Horte- gesetz leistet das Land über Antrag des Kindergarten(Hort)erhalters einen Beitrag in Höhe von 75 0/o des jährlichen Personal- aufwandes für alle gruppenführenden Kindergärtnerinnen bzw. Horterzieherinnen. Zusätzliche Landesbeiträge werden für die Kindergarten- und Horterzieherinnen je nach Gruppenanzahl geleistet. Mit diesen Zuwendungen kann unter den gegebenen Umständen das Auslangen nicht mehr gefunden werden. Die Finanzsituation der Stadt Steyr ist seit längerem sehr angespannt und wird in letzter Zeit durch die Wirtschaftsentwicklung noch weiter belastet. Die eminente Bedeutung der Kindergärten und Horte für unser Gesell- schaftssystem ist unbestritten und gerade im Jahr der Familie 1994 wurde diesen Institutionen weitere Anerkennung beige- messen. Der Gemeinderat der Stadt Steyr richtet daher an den Oö. Landtag den dringenden Appell, eine Änderung des Kindergarten- und Hortegesetzes dahingehend herbeizu- führen, daß künftig der um die Eltern- beiträge reduzierte Betriebsaufwand für Kinderbetreuungs-Einrichtungen im Sinne des Oö. Kindergarten- und Hortegesetzes jeweils zur Hälfte vom Land OÖ und den Gemeinden als Kindergarten- bzw. Horter- halter getragen wird." Weniger Spenden für Tierschutz Die Zweigstelle Steyr des Oö. Landes- tierschutzvereines registriert abnehmende Spendenfreudigkeit der Bevölkerung für den Tierschutz, sodaß sich die Kostendeckung im Tierheim immer schwieriger gestaltet. 1994 wurden im Tierheim Steyr mit einem Budget von 1,250.000 S fünfhundert Tiere betreut. Die Stadt unterstützt heuer das Tierheim mi t einer Subvention in Höhe von 36.000 S. 9/189

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