Amtsblatt der Stadt Steyr 1995/7
12/192 Gedruckt auf umwcl1freundlichem, ch lorfrei gcbleich1cm Papier 36 neue Wohnungen für behinderte Menschen Mit einem Festakt wurde am 7. Juli die neue Wohnhausanlage für behinderte Menschen, die in Steyr-Gleink vom Verein Lebenshilfe OÖ errichtet wurde, durch Soziallandesrat Leopold Acker! und Bürgermeister Hermann Leithenmayr offiziell eröffnet. Mit dem Festakt und der Segnung der Wohnhäuser fand das am 30. August 1991 durch einen Spatenstich von Bürgermeister Leithenmayr und Obmann Maryrhofer begonnene Projekt gerade rechtzeitig zum 20-Jahr-Jubiläum des Vereines Lebenshilfe in Steyr seinen Abschluß. Möglich wurde der Wohnbau durch das Zusammenwirken vieler aktiver Einzelperso- nen und Vereinigungen. Frau Maria Poschmayr, selbst betroffene Mutter, stellte den 3.500 m2 großen Baugrund unentgeltlich zur Verfügung und Obmann Rudolf Mayrhofer war unermüd- lich um die Bereitstellung der benötigten Geldmittel von insgesamt 36 Mio Schilling bemüht. Letzlich wurde diese große Summe durch Mittel der Wohnbauförderung, Subven- tionen seitens der OÖ Landesregierung, der Stadt Steyr und der umliegenden Gemeinden sowie durch viele Spenden aufgebracht. Aufgrund der guten Planung durch den Linzer Architekten M. Treml war es nicht nur möglich, den Neubau in die Umgebung optimal einzufügen, es konnte auch der ursprüngliche Kostenplan eingehalten werden. Ein Umstand, der seitens der prüfenden Gremien der OÖ Landesregierung lobend hervorgehoben und durch die konsequente Bauausführung der beteiligten Firmen ermöglicht wurde. Wie dringend der Bedarf an Wohnmöglichkeit für behinderte Personen bereits gegeben war, zeigt sich daran, daß bereits jetzt alle 33 Dauerplätze vergeben sind und nur noch in familiären Notsituationen eine zusätzliche Aufnahme in drei Kurzzeitwohnungen erfolgen kann. Die elterliche Wohnung haben die jetzigen Bewohner der Wohnanlage Gleink wegen Krankheit, Alter oder Tod ihrer Eltern verlassen müssen, oder sie können aus pädagogischen oder psychischen Gründen nicht mehr daheim leben. Einige wollten einfach aus ihrer Stammfamilie ausziehen , wie andere junge Menschen auch, weil sie erwachsen geworden sind. Die Bewohner der Wohneinrichtung leben in Ein- und Zweibettzimmern. Sie sollen unter Anleitung und Begleitung von hauptberu0i- chen Mitarbeitern ein so normales Leben führen können, wie es mit und trotz der Behinderung möglich ist. Sie sind gleichberech- tigte Mitglieder der Wohngemeinschaft und werden vom "Sich-versorgen-lassen" hinge-
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