Amtsblatt der Stadt Steyr 1995/6

Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsabteilung BauGru-68/94 Kundmachung Die vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 26. Jänner 1995 beschlossene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 - Änderung Nr. 5 - Ennser Straße - wird hiemit gemäß § 34, Abs. 5, Oö. Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. l l 4/ 1994, in Verbindung mit§ 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBl. Nr. 9 idgF., als Verordnung der Stadt kundgemacht. Der Plan bedarf laut Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 11. Mai 1995, Zahl Bau R-P-490102/2-1995, keiner aufsichts- behördlichen Genehmigung. Gemäß § 65 Statut für die Stadt Steyr 1992, LGBI. Nr. 9 idgF., wird diese Verordnung im Amtsblatt der Stadt Steyr kundgemacht. Der bezughabende Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsabteilung, zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zwei- wöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden im Magistrat der Stadt Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Für den Bürgermeister, i. A. der Fachabteilungsleiter: Dr. Maier Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsabteilung Fp-370 Oö. Feuerpolizeigesetz - Verzeichnis über Gebäude der Risikogruppe im Gebiet von Steyr Kundmachung Gemäß § 10, Abs. 5, Oö. Feuerpolizeigesetz, LGBI. Nr. l 13/ 1994, wird das Verzeichnis von Objekten, die der Risikogruppe bezüglich Brandsicherheit nach diesem Gesetz angehö- ren, kundgemacht. Die Kundmachung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Steyr sowie durch Anschlag an den Amtstafeln durch 2Wochen. Das Verzeichnis über alle der Risikogruppe angehörigen Gebäude im Stadtgebiet von Steyr liegt in der Baurechtsabteilung des Magistrates Steyr, Dienststelle Feuerpolizei, vom Tage der Kundmachung an durch 4Wochen zur Einsichtnahme auf. Das Verzeichnis über alle Gebäude der Risikogruppe wird in der Baurechtsabteilung des Magistrates, Dienststelle Feuerpolizei, geführt und kann auch nach Ablauf dieser Kundmachungsfrist eingesehen werden. Für den Bürgermeister, im Auftrag: Dr. Ma ier Amtsblatt der Stadt Steyr Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsabteilung Bau4-410/91 Verkehrsdrehscheibe Bahnhof Verständigung Die Stadt Steyr beabsichtigt die Erlassung einer Verordnung gemäß § 11 des Oö. Straßen- gesetzes 1991, LGBI. Nr. 84/ 1991 idgF., betreffend die Einreihung der Verkehrs- drehscheibe Bahnhof Steyr (Parkdeck und Rampen bis zur Einbindung in die Straßen- verbindung Dukartstraße -B 115) als Ortschaftsweg. Gemäß § 11, Abs. 5 leg. cit., werden der dazugehörige Plan der ÖBB sowie der Umweltbericht durch mindestens 4Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme beim Magistrat der Stadt Steyr, Baurechtsabteilung, aufgelegt. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z. B. Grundeigentü- mer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist, d. h. vom 3. Juli bis 31. Juli 1995, schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat der Stadt Steyr einzubringen. Für den Bürgermeister, im Auftrag: Dr. Maier Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Kulturangelegenheiten K-175/94 Jugendliteraturpreis der Stadt Steyr; Ausschreibung Die Stadt Steyr schreibt für hervorragende literarische Arbeiten einen Förderpreis in Höhe von insgesamt S 35.000.- aus. Gesucht werden Autorlnnen mit österreichischer Staatsbürger- schaft, nicht älter als 25 Jahre. Der Literaturpreis 1996 ist ausgeschrieben für Prosa - Lyrische Prosa - Experimentelle Formen. Teilnahmebedingungen (Auszug) Bewerberinnen müssen die Schöpferlnnen der eingereichten Werke und damit Urheber im Sinne des § 10, Abs. 1, Urheberrechtsgesetz, BGBI. 19936/111 idgF., sein. Die Einrichtung gilt zugleich auch als Erklärung, sich den Bedingungen dieser Ausschreibung zu unterwerfen. Der Umfang der eingereichten Arbeiten soll zehn Typoskript-Seiten im Format DIN A4 nicht überschreiten. Die Texte sind in maschinschriftlicher Form zu verfassen und in sechsfacher Ausfertigung einzureichen. Die eingereichten Werke dürfen noch nicht öffentlich mit einem Preis ausgezeichnet worden sein. Für eingereichte Werke wird keine Haftung übernommen. Grdruckt aui urnwcltfrcundlichcm, chlorfrei gcblc1chtcm Papier Die Arbeit muß bis Allerseelen 1995 in einem verschlossenen Umschlag bei der Informations- ste lle des Magistrates der Stadt Steyr, Rathaus, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, eingereicht werden. Der Umschlag ist mit der Aufschrift "Jugend- Literaturpreis der Stadt Steyr" zu kennzeich- nen, die Arbeit selbst ist anonym mit Kennwort einzureichen. Zur Identifizierung ist ein mit dem genannten Kennwort versehenes ver- schlossenes Kuvert beizulegen, das den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift des Preiswerbers/der Preiswerberin enthält. Zur Bewertung der eingereichten Arbeiten bilden - unter Vorsitz von Julian Schutting - Germanisten, Schriftsteller, Kulturjournalisten, Leser sowie eine Neigungsgruppe des Bundes- gymnasiums Steyr (Wahlpflichtfach Deutsch) die Jury. In engerer Wahl stehende Kandidat(inn)en werden von der Jury zu einem "Hearing" ins Bundesgymnasium Steyr eingeladen. Bei der abendlichen Lesung im Rahmen einer Schlußveranstaltung, an der bis zu sechs Autor(inn)en teilnehmen, werden die Preisträ- ger bekanntgegeben und der Träger des Publikumspreises ermittelt. Es werden drei Preise vergeben: 1. Preis - S 20.000.- Preis der Stadt Steyr 2. Preis - S 10.000.- Preis des BMW-Motoren- werkes 3. Preis - S 5.000.- Steyrer Publikumspreis Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Ergebnis wird im Amtsblatt der Stadt Steyr bekanntgegeben. Hearing: Februar 1996; Preisverleihung: Frühjahr 1996. Weitere Auskünfte: Magistrat Steyr, Fachabteilung für Kulturangelegenheiten, Stadtplatz 31, Tel. 07252/575-343. Friseur für Altenheim- Bewohner Das Alten- und Pflegeheim Tabor sucht ab 1. 7. 1995 einen Friseurmeister/in zur fachgerechten Betreuung für die 340 Bewohner. Der zur Verfügung gestellte Raum ist vom Betreiber einzurichten. Interessenten werden gebeten, bis 30. 6. 1995 mit der Leitung des Alten- und Pflegeheimes Tabor, Hanuschstraße 1, 4400 Steyr, Tel. 07252/81 777, zwecks Besichtigung des Raumes bzw. Abklärung der näheren Details, Kontakt aufzunehmen. Kostenlose Rechtsauskunft Rechtsanwältin Dr. Charlotte Lindenberger erteilt am Donnerstag, 29. Juni, in der Zeit von 14 bis 17 Uhr im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 101, kostenlose Rechtsauskunft. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Dienstleistung der oö. Rechtsanwaltskammer, für welche die Stadt Steyr lediglich die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt. Einlaß zur Beratung bis spätestens 16 Uhr. 23/171

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