Amtsblatt der Stadt Steyr 1995/5

~-c: G) ·- 1 ,~ 1. E .Ct> . c.,·6h ca e 2 Stellenausschreibung der Stadt Steyr Beim Magistrat der Stadt Steyr ist nachstehend angeführter Dienstposten zu besetzen: Entlohnungsgruppe p' 4: Hi lfsarbeiter Voraussetzungen: ■ gesundheitliche und körperliche Eignung ■ Flexibilität innerhalb des Arbeitsbereiches ■ einwandfreie Beherrschung der deutschen Sprache ■ freundliches Auftreten Aufgaben: ■ Reinigungsarbeiten im Bereich der Kläran- lage ■ gärtnerische Pflege der Grünanlagen der Kläranlage und Pumpwerke ■ Beifahrer beim Kanalsaug- und · spülfahrzeug ■ fallweise Reinigungsarbeiten im Bereich der Schlammentwässerungsanlage und Mülldepo- nie Die Einstellung dieser Kraft erfolgt auf Basis Vollbeschäftigung. Da der Einsatz beim RHV/Zentrale Kläranlage vorgesehen ist, muß die Möglichkeit zur Erreichung des Dienstortes in Gleink- Hausleiten gegeben sein (PKW, Moped etc.). Anstellungserfordernisse : Gesundheitliche Eignung, einwandfreies Vorleben und die persönliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung. Männliche Bewerber müssen grundsätzlich den Präsenz- oder Zivildienst bereits abgeleistet haben. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der aufgelegten Bewer- bungsbögen, die in der Informationsstelle und bei der Fachabteilung für Personalverwal- tung des Magistrates Steyr, 4400 Steyr, Stadtplatz 27, Rathaus, 2. Stock (Tel. 07252/575- 222) erhältlich sind, so rechtzeitig einzubrin- gen, daß diese bis spätestens 31. Mai 1995 22/138 beim Magistrat Steyr, Fachabteilung für Personalverwaltung, einlangen. Soweit Bewerber(innen) zum Zeitpunkt dieser Stellenausschreibung ohne Beschäftigung bzw. arbeitslos sind, ist eine Bestätigung vom Arbeitsmarktservice beizufügen. Die Aufnahme erfolgt in ein Vertrags- bedienstetenverhältnis zur Stadt Steyr. Der Magistratsdirektor: Dr. Kurt Schmid! Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Präsidialangelegenheiten und Präsidialrecht Ges-1 /95 Dr. Wilhelm Groß-Stiftung 1995 Ausschreibung einer Studienbeihilfe Die Stadt Steyr vergibt aus den Erträgnissen der von ihr verwalteten Dr. Wilhelm Groß- Stiftung für das Schuljahr 1995/96 eine Studienbeihilfe in Höhe von S 15.000.-. Diese wird in erster Linie bedürftigen und würdigen Hochschülern oder Hochschülerinnen, die sich dem Studium der Mathematik an einer inländischen Universität widmen und in Steyr ansässig sind, gewährt. In Ermangelung solcher Bewerber kann die Studienbeihilfe auch anderen bedürftigen Hochschülern oder Hochschülerinnen , sofern sie den übrigen Bedingungen entsprechen, zuerkannt werden. Studierende, die sich um diese Studienbeihilfe bewerben wollen, haben diese entsprechend belegten Gesuche bis spätestens 15. Oktober 1995, unter der Kennbezeichnung "Studien- beihilfe Dr. Wilhelm Groß-Stiftung" beim Magistrat Steyr, Rathaus, einzubringen. Die erfolgte Inscribtion ist durch Vorlage einer Bestätigung, und der gute Studienerfolg durch Vorlage von mindestens auf die Q!ialifikation "gut" lautenden Kolloquien oder Übungs- zeugnissen über wenigstens fünfstündige Vorlesungen, nachzuweisen. Sämtliche, dem Gesuch angeschlossenen Belege bleiben bei der Akte und sind daher in beglaubigter Abschrift oder Fotokopie beizubringen. Die Verleihung obliegt dem Stadtsenat der Stadt Steyr. Die Bewerbung allein gibt noch keinen Anspruch auf die Zuerkennung einer Studienbeihilfe. Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Tiefbau BauStr-714/94 Offentliche Ausschreibung über die Belagsarbeiten auf der B115 (Eisenbundesstraße), km 18.665 · km 19.985. Die Unterlagen können gegen Kostenersatz von S 100.- bei der Informationsstelle des Magistrates der Stadt Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, Erdgeschoß, abgeholt werden. Durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Anbote erwachsen den Ausschreibern keine wie immer gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten der Anboterstellnng erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle einer Aufhe- bung der Ausschreibung, aus welchen Gründen immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgangenen Gewinn. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlos- sen. Die Anbote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Belagsarbeiten auf der B115, km 18.665 · km 19.985" bis spätestens 8. Jnni 1995, 8.45 Uhr, bei der Informationsstelle des Magistrates der Stadt Steyr abzugeben . Die Anbotseröffnung findet am selben Tag ab 9 Uhr, Geschäftsbereich III , Fachabteilung für Bauwirtschaft, Zimmer 318, statt. Für den Bürgermeister, der Baudirektor: OSR Dipl.-Ing. Helmut Vorderwinkler Magistrat der Stadt Steyr, Fachabteilung für Tiefbau BauStr-682/93 Offentliche Ausschreibung über die Belagsarbeiten ad der Saaßer Bezirksstraße (Aschacher Straße im Bereich Quenghof), km 9.000 - km 9.625. Die Unterla- gen können gegen Kostenersatz von S 100.- bei der Informationsstelle des Magistrates der Stadt Steyr, Stadtplatz 27, 4400 Steyr, Erdge- schoß, abgeholt werden . Durch die Ausschrei- bung und Entgegennahme der Anbote erwachsen den Ausschreibern keine wie immer gearteten Verpflichtungen oder Verbindlichkei- ten gegenüber den Bietern. Ein Ersatz der Kosten der Anboterstellung erfolgt nicht. Der ausschreibenden Stelle bleibt es vorbehalten, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzuleh- nen. Im Falle einer Aufhebung der Ausschrei- bung, aus welchen Gründen immer, entsteht weder ein Anspruch auf Kostenersatz noch auf entgangenen Gewinn. Jede Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Die Anbote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Belagsarbeiten auf der Saaßer Bezirksstraße, km 9.000 · ste■r

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