Amtsblatt der Stadt Steyr 1995/4

Stadt stiftet Jugend- Literaturpreis Die Stadt Steyr schreibt einen Jugend-Literatur- preis aus, der mit 35.000 Schilling dotiert ist. Zur Teilnahme sind Autorinnen und Autoren bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, mit öster- reichischer Staatsbürgerschaft und Wohnsitz in Steyr eingeladen. Der Jugend-Literaturpreis wird für Prosa, lyrische Prosa und experimen- telle Formen ausgeschrieben. In der Jury sitzen Germanisten, Schriftsteller, Kulturjournalisten, Leser sowie eine Neigungsgruppe des Bundes- gymnasiums Steyr aus dem Wahlpflichtfach Deutsch. Den Vorsitz in der Jury hat ein aner- kannter Dichter oder eine Dichterin. In engerer Wahl stehende Kadidat(inn)en werden von der Jury zu einem „Hearing" in das Bundesgymna- sium Steyr eingeladen. Bei der abendlichen Sit- zung im Rahmen einer Schlußveranstaltung, an der bis zu sechs Autor(inn)en teilnehmen, werden die Preisträger bekanntgegeben und der Träger des Publikumspreises ermittelt. Es werden drei Preise vergeben: 1. Preis 20.000 Schilling (Preis der Stadt Steyr), 2. Preis 10.000 Schilling (Preis des BMW-Motorenwerkes), der Publikumspreis ist mit 5.000 Schilling dotiert. Stadtwerke investie- ren 3,8 Millionen Schilling für neue Versorgungsleitungen Im Zuge des Kanalbaues werden im Bereich der Christkindlsiedlung die Versorgungsleitun- gen für Trinkwasser und Erdgas erneuert. Im Bereich der Sandmayrgründe und der Schlühsl- mayrsiedlung werden Erdgashochdruckleitun- gen verlegt. Für die genannten Projekte inve- stieren die Stadtwerke 3,825.584 Schilling. Urlaub für Senioren am Meer Wie in den Vorjahren, führen die Stadt Steyr und der Lions-Club Steyr gemeinsam mit dem Lions-Club Comacchio - Ferrara auch heuer ei- ne Urlaubsaktion für bedürftige Senioren durch. Teilnahmeberechtigt sind Frauen, die das 60. Lebensjahr, und Männer, die das 65. Lebens- jahr vollendet haben und Bezieher einer Aus- gleichszulage sind. Die Leistungen der Veran- stalter beinhalten den kostenlosen Hin- und Rücktransport von Steyr nach Comacchio, ei- ner Lagunenstadt an der Adria ca. 70 km süd- lich von Venedig, sowie den kostenlosen Auf- enthalt in Bungaloweinheiten. Für Bezieher einer Ausgleichszulage, die in Steyr ihren Wohnsitz haben, werden die Fahrtkosten von der Stadt Steyr übernommen. Der Aufenthaltstermin wird voraussichtlich in die Zeit von Mitte bis Ende September fallen. (Das genaue Datum wird mit der Teilnahmebe- Amtsblatt der Stadt S t eyr Dach-Kataster für Steyrer Altstadt Im Auftrag des Bundesdenkmalamtes erstellt derzeit der renommierte Salzburger Bauhisto- riker Dr. Guido Priedl für die bedeutendsten Steyrer Altstadtgebäude einen Dach-Kataster. Damit wird die hohe und in Österreich ein- zigartige Q!ialität und Wertigkeit der Steyrer Dachlandschaft erstmals vollständig wissen- schaftlich dokumentiert. Gleichzeitig bildet diese Untersuchung eine fundierte und unab- hängige Grundlage zur Beurteilung der von den Hauseigentümern immer häufiger an die Stadt herangetragenen Wünsche zum Ausbau der historischen Dachgeschoße. Der Dach- Kataster stellt eine umfassende und detaillier- te Bestandsaufnahme sämtlicher historisch und bautechnisch relevanten Aspekte der ein- zelnen Dächer dar und reicht von der wissen- schaftlichen Einordnung der Konstruktion bis hin zur handwerklichen und baukünstleri- schen Zuordnung. ,,Ich erwarte mir vom Dach-Kataster vor al- lem auch eine klare Orientierungshilfe für die Hauseigentümer, ob überhaupt und wenn ja, in welcher Form und in welchem Ausmaß bei einem bestimmten Objekt ein Dachge- schoßausbau möglich ist", verweist der für Denkmalpflege zuständige Stadtrat Karl Ho- lub auf einen weiteren ganz wesentlichen Vorteil dieser Untersuchung. ,,Aufgrund der in sich geschlossenen Dachlandschaft ist ein nachträglicher Ausbau des Dachgeschoßes im Steyrer Altstadtbereich besonders schwierig und sensibel und muß daher von Fall zu Fall rechtigung bekanntgegeben.) Die Mahlzeiten können in den Appartements selbst zubereitet werden, für ihre Verpflegung haben die Teil- nehmer selbst aufzukommen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Restaurants aufzusuchen. Bewerbungen von Interessenten sind bis läng- stens 30. Juni bei der Fachabteilung für Sozia- les der Stadtgemeinde Steyr, Redtenbachergas- se 3, während der Parteienverkehrszeiten bekanntzugeben. Mitzubringen sind: sämtliche Einkommensnachweise, Mietvorschreibung. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach frei- em Ermessen des Lions-Clubs Steyr unter Aus- schluß des Rechtsweges. Stadt gibt Bedürftigen 800.000 S für Brennstoffe Die Stadt gewährt einkommensschwachen Per- sonen und Familien Beihilfen zum Ankauf von Brennstoff in Form von Gutscheinen im Wert von je 1.100 Schilling. Der Stadtsenat bean- genauestens geprüft werden", sieht auch der Leiter der Abteilung Altstadterhaltung, Denk- malpflege und Stadterneuerung, Dr. Hans- Jörg Kaiser, in dieser ganzheitlichen wissenschaftlichen Dokumentation des Dach- bestandes eine entscheidende zusätzliche Hil- festellung für die Beurteilung der jeweiligen Ausbauansuchen sowie die individuelle Bera- tung der Antragsteller. So würden laut Dr. Kaiser in sehr vielen Fällen beispielsweise zu- sätzliche Fensteröffnungen den geschlossenen Charakter der Dachlandschaft nachhaltig be- einträchtigen. Aber auch die bei vielen Dach- konstruktionen anzutreffenden, ganz seltenen und in spezieller Zimmermannstechnik aus- geführten Tragekonstruktionen müßten bei einem Dachgeschoßausbau nicht selten den geltenden Feuerschutzbestimmungen geopfert werden. ,,Der neue Dach-Kataster wird ohne Zweifel mithelfen, bei den Hauseigentümern noch größeres Verständnis dafür zu errei- chen, daß der Dachgeschoßausbau im Alt- stadtbereich - wenn überhaupt - nur in Ausnahmefällen bewilligt werden kann und dies nicht aus Böswilligkeit so gehandhabt wird, sondern im Sinne der Altstadterhaltung und der Denkmalpflege so entschieden wer- den muß", ist Dr. Kaiser überzeugt. Der Steyrer Dach-Kataster wird Schritt für Schritt erstellt und soll für den gesamten Alt- stadtbereich spätestens im Jahr 2000 vollstän- dig vorliegen. tragt beim Gemeinderat die Freigabe von 800.000 Schilling für diese Aktion. In den Ge- nuß der Beihilfe kommen über Antrag Steyrer Bürger, deren monatliches Haushaltseinkom- men den Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem ASVG nicht übersteigt. Unter Haushaltsein- kommen ist das gesamte monatliche Nettoein- kommen des Antragstellers und aller mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen zu verstehen. Erhöhungen dieses Richtsatzes treten ein für jede weitere dem gemeinsamen Haushalt angehörige erwachsene Person um 330 Schilling sowie für über 80 Jahre alte und solche Personen, die dauernd bettlägrig sind, um 220 Schilling. Für im Haushalt lebende Kinder beträgt der richtsatzerhöhende Betrag pro Kind 418 Schilling. Hinsichtlich der An- rechnung von Lehrlingsentschädigungen wird ein Freibetrag von 777 Schilling gewährt. Fami- lienbeihilfen, Pflegegeld und dergleichen wer- den nicht als Einkommen gerechnet. Der Mietzins einschließlich Hausabgaben(anteil) abzüglich einer allenfalls gewährten Mietzins- beihilfe kann abgesetzt werden. 7/87

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