Amtsblatt der Stadt Steyr 1995/4

Magistrat der Stadt Steyr Volksbegehren „Pro Motorrad 11 Wahl-2/95 VERLAUTBARUNG über das Eintragungsverfahren Aufgrund der im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vom 20. Jänner 1995 veröffentlichten Entscheidung des Bundesministers für Inneres, mit der dem An- trag aufEinleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren „Pro Motorrad" stattgegeben wurde, wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb der vom Bundesminister für Inneres gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGB!. Nr. 344, in der Fassung der Bundesgesetze BGB!. Nr. 116/1977, 233/1982, 355/1989, 148/1990, 339/1993 und 505/1994 festgesetzten Eintragungsfrist, das ist vom Montag, den 12. Juni 1995, bis (einschließlich) Montag, den 19. Juni 1995 in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift (Familien- und Vorname) in die Eintragungsliste erklären. Die Eintragung hat außerdem das Geburtsdatum und die Adresse des Stimmberechtigten zu enthalten. Eintragungsberechtigt sind alle Männer und Frauen, die amStichtag (17. Mai 1995) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen und in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben. Demnach sind alle Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, vor dem 1. Jänner 1995 (spätestens am 31. Dezember 1994) das 18. Lebensjahr Qahrgang 1976 und ältere) vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, be- rechtigt, sich in die Eintragungslisten einzutragen. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde haben, benötigen zur Ausü- bung ihres Stimmrechtes eine Stimmkarte. Die Eintragungslisten liegen an folgenden Adressen auf : 1. Eintragungslokal „Rathaus", Steyr, Stadtplatz 27 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Innere Stadt incl. Pyrach, Sarning, Christkindl, Steyrdorf, Schlüsselhof, Ennsdorf ohne Ennsleite, Neuschönau und Fischhub 2. Eintragungslokal „Alten- und Pflegeheim Tabor", Steyr, Eingang Fer- dinand Hanusch-Straße 1 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Tabor, Stein, Gleink, Dor- nach, Hausleiten, Resthof, Haidershofen 3. Eintragungslokal „Mehrzweckhalle Wehrgraben", Steyr, Wehrgraben- gasse 22 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Wehrgraben, Eysnfeld, Gründbcrgsiedlung, Steinfeldstraße, Neustraße 4. Eintragungslokal „Kultur-, Freizeit- und Jugendzentrum Ennsleite", Steyr, Josef Hafner-Straße 14 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Ennsleite und Waldrand- siedlung 5. Eintragungslokal „Freizeit- und Kulturzentrum Münichholz", Steyr, Karl Punzer-Straße 60 a Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Münichholz, Hinterberg, Hammer 6. Fliegende Eintragungskommission Krankenhaus sowie Alten- und Pflegeheim Tabor In den Eintragungslokalen liegt auch der Text des Gesetzes, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, auf. Jeder Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur in jenem Eintragungslokal ausüben, in dessen ßereich er wohnhaft und in der Stimmliste einge- tragen ist. Eintragungen können an jedem der unten angeführten Tage zu folgenden Zeiten vorgenommen werden: Montag, 12. Juni 1995 von 8.00 bis 20.00 Uhr Dienstag, 13. Juni 1995 von 8.00 bis 20.00 Uhr Mittwoch, 14.Juni 1995 von 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag, 15. Juni 1995 von 8.00 bis 12.00 Uhr Freitag, 16. Juni 1995 von 8.00 bis 16.00 Uhr Samstag, 17. Juni 1995 von 8.00 bis 12.00 Uhr Sonntag, 18. Juni 1995 von 8.00 bis 12.00 Uhr Montag, 19. Juni 1995 von 8.00 bis 16.00 Uhr Der Bürgermeister: Hermann Leithenmayr 14/94 ste■r

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