Amtsblatt der Stadt Steyr 1995/3
Ausgezeichnete Leistungen bei Bezirksjugendschitag Bei strahlendem Wetter und besten Pistenver- hältnissen fand kürzlich am Kasberg (Grünau) der vom Bezirksschulrat Steyr-Stadt gemein- sam mit der Fachabteilung Schule und Sport des Magistrates veranstaltete Steyrer-Bezirksju- gendschitag statt. Insgesamt 78 Steyrer Schüle- rinnen und Schüler im Pflichtschulalter waren am Start und ermittelten in Form eines Riesen- torlaufes in den verschiedenen Altersklassen die Sieger. Als absolut Schnellste zwischen den Flaggen erwies sich Elisabeth Gmainer (Sporthaupt- schule) mit einer Laufzeit von 39,33 Sekunden. Bei den Burschen fixierte Gerald Büsser (Sport- hauptschule) mit 42,11 Sekunden Bestzeit. Bürgermeister Hermann Leithenmayr und Be- zirksschulinspektor Heinz Hack zeigten sich bei der Siegerehrung beeindruckt von den teil- weise hervorragenden Laufzeiten und gratulier- ten allen Teilnehmern zu ihren sportlichen Leistungen. Einen besonderen Dank namens der Stadt richtete Bürgermeister Leithenmayr an die Schulbetreuer und das Kampfgericht, die durch ihr persönliches Engagement wesentlich zu dieser gelungenen Sportveranstaltung beige- tragen haben. Für das kommende Jahr werden seitens der Veranstalter Überlegungen angestellt, parallel zum Alpinschibewerb auch eine Snowboard- Meisterschaft durchzuführen. Fortsetzung von Seite 13 Daimler-Puch AG von der Stadt den Kauf des Gebäudes erwartet, anstatt es als ihren Beitrag in das Projekt einzubringen und zur Verfügung zu stellen. Sie könnte damit nicht nur einen Dienst an der Region erfüllen, sondern eine positive Unternehmensstrategie einleiten! Die Steyr-Daimler-Puch AG hätte die einmalige Chance, sich als zukunftsorientiert zu präsen- tieren, indem sie mit den Ideenträgern aus der Stadt und der Region gemeinsam unverzüglich ans Werk geht. ■ Ein Unternehmen, das nicht an seine Zu- kunft denkt, glaubt nicht, daß es Zukunft hat. ■ Ein Unternehmen, das nicht an seine Zukunft glaubt, gibt sich selbst auf! ■ Ein Unternehmen mit Niveau erkennt jeden- falls die Chance zur Präsentation und Imagebildung und nützt sie auch zum wirksa- men Standortmarketing im eigenen Vorteil! Ich mahne daher die moralische und unterneh- merische Verpflichtung der Steyr-Daimler-Puch AG zum geziemenden Engagement an. Die er- fo lgreichen Industriebetriebe im Ausland be- weisen mit ihren Museen und den damit verbundenen Forschungs- und Entwicklungsin- stituten die Richtigkeit dieser Feststellung. 14/70 I as aus den Brunnenfeldern Dietach und Tinsting (Gemeindegebiet Garsten) ge- förderte Grundwasser wird grundsätzlich ein- mal jährlich und bei Bedarf auch in kürzeren Zeitabständen nach dem Lebensmittelkodex auf eine Reihe von Qualitätsparametern un- tersucht, wobei überwiegend auf die für die Gesundheit bedeutsamen Inhaltsstoffe geach- tet wird. So war es möglich, die 1993 aufge- tretene Perchlorethylen-Verunreinigung im Grundwasserfeld Dietach so rechtzeitig zu er- kennen, daß durch das Setzen entsprechen- der Sanierungsmaßnahmen die Aufrechter- haltung der gesundheitlich völlig unbedenkli- chen Trinkwasserversorgung gegeben war. Die verfeinerten Untersuchungsmethoden, die auch eine Trinkwasserprüfung auf die in der Landwirtschaft fallweise eingesetzten Pestizide, Herbizide, Insektizide und Fungizi- de ermöglichen, haben gezeigt, daß das Grundwasser in den Brunnenfeldern Dietach und Tinsting durch das von Atrazin (Pestizid) stammende Abbauprodukt Desethylatrazin kontaminiert ist und der Grenzwert von 0,1 mg/1 gemäß der Pestizidverordnung seit Mai 1994 bis zu 0,23 mg/1 im Brunnen 7 des Brunnenfeldes Dietach überschritten wird. Je- ner des Brunnens Tinsting weist einen Gehalt von 0,12 mg/1 auf. Da das Abbauprodukt Desethylatrazin überwiegend durch die Nie- derschläge in das Grundwasser gelangt, ist mit wechselnden Belastungen zu rechnen, weshalb ein rasches Absinken des Desethyla- trazingehaltes während der Sommermonate 1994 feststellbar war. Die in der Pestizidverordnung festgelegten Grenzwerte wurden sehr niedrig angesetzt, wobei hiefür ein Stufenplan vorgesehen ist, der bis zum 01.01. 1993 einen Atrazingehalt von 0,5 mg/1(gültig bis 01. 07. 1995) und für Desethylatrazin als Abbauprodukt ab 01. 07. 1994 einen Grenzwert von 0,1 mg/1 vorsieht. Da durch die Restbelastung des Bodens durch den Einsatz von Pestiziden in vielen Bereichen eine Einhaltung des sehr niedrigen Grenzwertes für Desethylatrazin (0,1 mg/1) nicht möglich ist, wurde mit Bundesgesetzblatt 384/93 eine Tri nkwassr.rnnsna hmr.vr.rornnnng anf Run- desebene erlassen, wonach der Landeshaupt- mann über Antrag des Trinkwasserversorgers die Anwendung der Grenzwerte gemäß der Trinkwasserpestizidverordnung, BGB!. 448/91, aussetzen kann, wenn diese nicht Glauben wir doch an unsere gemeinsame Zu- kunft - und arbeiten wir auch dafür! PS.: die Termine meiner Sprechtage: Dienstag 16 - 17 Uhr (Zimmer 101) und Sams- tag 9 - 10.30 Uhr (Alten- und Pflegeheim Ta- bor, Hanuschstraße l); keine Anmeldung erforderlich." Landeshauptmann bewilligt Grenzwert- Überschreitung be i Desethylatrazin im Grundwasser ohne Errichtung einer Trinkwasseraufberei- tungsanlage eingehalten werden können. Gleichzeitig hat der Landeshauptmann zu be- stimmen, bis zu welchem Grenzwert die Wer- te der Pestizidverordnung überschritten werden dürfen, wobei diese Überschreitung möglichst gering sein muß und in dem geneh- migten Überschreitungszeitraum die Volksge- sundheit aus hygienisch-toxikologischer Sicht nicht gefährdet ist. Der Wasserverband „Region Steyr" mußte daher entsprechend der erwähnten Verord- nungen beimLandeshauptmann für OÖ. um die entsprechende Ausnahmebewilligung für den Desethylatrazingehalt ansuchen, wobei eine Überschreitung bis 0,4 mg/1 bis 01. 08. 1996 genehmigt worden ist. Der Wasserverband „Region Steyr" weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß ge- meinsam mit den zuständigen Dienststellen des Amtes der Oö. Landesregierung ein ent- sprechender Maßnahmenkatalog erarbeitet wird, dessen Ziel es ist, den Einsatz der Pesti- zide, Fungizide, Herbizide und Insektizide im Grundwassereinzugsbereich der Brunnenfel- der Dietach und Tinsting völlig auszu- schließen. Dies vor allem auch deshalb, weil durch ein Erkenntnis des Verfassungsge- richtshofes vom 01. 10. 1994 der § 4, Abs. 2, der Verordnung des BM für Umwelt, Jugend und Familie, der ein Verbot bestimmter ge- fährlicher Stoffe in Pflanzenschutzmitteln, wie Atrazin, vorsah, als gesetzeswidrig aufge- hoben wurde. Durch dieses Verfassungsge- richtshof-Erkenntnis kann Atrazin wieder produziert, in den Verkehr gebracht und ver- wendet werden. Da nicht abgebautes Atrazin durch den Boden in das Grundwasser als De- sethylatrazin ausgewaschen wird, hat der Wasserverband „Region Steyr" sofort bei Be- kanntwerden des Verfassungsgerichtshof-Er- kenntnisses bei der Östen. Vereinigung für das Gas- und Wasserfach als Vertretung der Österr. Trinkwasserversorgungsunternehmen im Sinne des Schutzes der Wasserressourcen eine korrekte Regelung bezüglich des Atra- zinverbotes gefordert. Die Problemmüllsammlung am 4. März brachte ein Sammelergebnis von 1.920 kg Problem- müll. Die nächste Sammlung findet am 6. Mai statt. ste■r
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