Amtsblatt der Stadt Steyr 1995/2
Der Amtsa1;zt . rt 1 n I orm1e Atmen heißt leben Ohne zu atmen sind wir tot. Atmen heißt leben und ist uns selbstverständlich. Aber viele wis- sen nicht -mit falscher Atmung leben wir nur halb, unruhig, ängstlich, bedrängt, angespannt, lustlos. Wir brauchen Sauerstoff Die Atmung beeinflußt den Menschen in sei- ner Ganzheit. Die richtige bewußte Atmung sorgt für genügend Sauerstoff und für eine aus- reichende Ausscheidung von schädigenden Stoffwechselprodukten. Jede Zelle unseres Kör- pers kann durch richtiges Atmen positiv beein- fl ußt werden. Selbsheilungskräfte werden gestärkt, beengende Spannungszustände gelöst. Ein natürlicher, spontaner Atemrhythmus bie- tet uns eine unschätzbare Hilfe zur Gesund- erhaltung, er sorgt für eine Verbesserung des Lebensgefühls und des Leistungsvermö- gens. Es lohnt sich daher für jeden, dem Atem ein wenig mehr Aufmerksamkeit zu schenken als bisher. Einatmen und Ausatmen Die richtige Einatmung erfolgt durch die Nase, die Luft wird erwärmt und gereinigt. Die richti- ge Ausatmung durch den leicht geöffneten Mund. Die Aufmerksamkeit soll vor allem auf die Ausatmung gelegt werden. Am Atemvor- gang beteiligen sich nicht nur die Lungen und die Luftwege, sondern der ganze Körper. Im Ruhezustand atmen wir etwa 12 - 16 mal pro Minute ein und aus. Bei schlechtem Allgemein- zustand, seelischer Erregung, Streß und körper- licher Anstrengung erhöht sich die Zahl der Atemzüge, oft wird die Atmung auch flacher. Bei vielen oberflächlichen Atemzügen ist in der Lunge zu wenig Zeit zum Austausch von Sauer- stoff und Kohlendioxyd. Durch körperliches Training und gezielte Ent- spannung kann die Zahl der Atemzüge auf 8 - 10 pro Minute gesenkt werden. Die volle Aus- nützung der Lunge mit ihren 350 Mio. Lungen- bläschen wird erst durch eine tiefe Atmung mit langsamen Atemzügen erreicht. Atmung und Bewegung In der Atemgymnastik geht es darum, den Atem bewußt zu machen, die Atemmuskulatur zu stärken und die Atemräume zu vergrößern. Atmung und Bewegung sind immer aufeinan- 24/52 der abgestimmt. Die kleinste Bewegung verän- dert den Atem. Flaches, oberflächliches Atmen kann durch Ganzkörperbewegungen vertieft und angeregt werden. Ein geübter beweglicher Brustkorb und eine mobile Wirbelsäule er- höhen das Leistungsvermögen der Lunge. Aber auch die Beweglichkeit des Beckens ist für eine gute Atmung Voraussetzung. Grundregeln für Atemübungen: 1. bequeme, nicht einengende Kleidung 2. Übungen bei geöffnetem Fenster oder in gut durchlüftetem Raum durchführen 3. ruhig, regelmäßig atmen, nicht pressen, kei- ne Gewaltanwendung 4. regelmäßig üben 5. Übungen 3 - 4 mal wiederholen Spezielle Übungen: 1. Standposition, leichte Grätsche, Kniegelenke leicht gebeugt, Oberkörper aufrecht: Arme hochstrecken, einatmen, dann die Arme schwer und gelöst fallen und auspendeln lassen, ausat- men. 2. Standposition wie oben: beide Hände an die rechte Rumpfseite legen. Bewußt und konzen- triert gegen den Widerstand der Hände in die Seite atmen, wieder langsam und locker ausat- men, 3 - 4 mal, dann die andere Seite. 3. Grätschstand wie oben: Beide Arme seit- wärts bis in die Waagrechte führen. Dann zieht abwechselnd der rechte und der linke Arm in die Verlängerung (waagrecht zur Seite). Kopf und Hüfte nicht mitbewegen. Beim Dehnen langsam einatmen, dann den Atem loslassen und Arme wieder in die Ausgangsstellung zurückgleiten lassen. 4. 4 große Schritte vorwärts gehen und gleich- zeitig die Arme langsam hochführen bis zur Senkrechte. Dabei einatmen, dann 6 - 8 kleine Schritte ausatmend rückwärts gehen, die Arme und den Oberkörper langsam senken. Wieder langsam einatmen und aufrichten. Nun den ganzen Ablauf von vorne. Empfehlenswerte Übung für Spaziergänge. Schutzimpfung gegen Zecken- krankheit Wie jedes Jahr wird auch heuer wieder von der Fachabteilung für Gesundheitsangelegenheiten die Schutzimpfung gegen die Zeckenkrankhc il (Frühsommer-Meningoenzephalitis) durchge- führt. Die Zeckenkrankheit ist eine gefährliche Infek- tionskrankheit der Gehirnhäute, die bleibende Schäden zur Folge haben kann. Der einzige si- chere Schutz gegen diese gefährliche Krankheit ist die aktive Zeckenschutzimpfung. Der öffentliche Sanitätsdienst des Landes setzt seine Schutzimpfung gegen die Zeckenkrank- heit mit der Kampagne 1995 fort. Die Grund- immunisierung gegen die Zeckenkrankheit besteht aus drei Teilimpfungen. Die ersten bei- den Teilimpfungen im Abs tand von 4Wochen bis zu 3 Monaten, die dritte 9 bis 12 Monate danach. Alle drei Jahre ist eine Auffrischung erforderlich. Eine Teilimpfung kostet S 164,-. In die Kampagne 1995 fallen auch die Auffri- schungstermine für die Grundimmunisierun- gen in den Jahren 1983, 1986, 1989 und 1992. Für Familien mit mehr als 2 unversorgten Kin- dern bzw. mit Kindern vom 1. bis zum 15. Le- bensjahr gilt folgende Sonderregelung: Das Land übernimmt A) ab dem dritten und allen weiteren unver- sorgten Kindern die Kosten der Schutzimp- fung, soweit sie durch die Kostenzuschüsse der Krankenversicherungsträger nicht gedeckt wer- den und sich das erste und zweite Kind der Schutzimpfung bereits unterzogen haben, sowie B) das Arzthonorar für alle Kinder ab dem vollendetem 1. Lebensjahr (jüngere Kinder werden nicht geimpft) bis zum 15. Lebensjahr. Für jedes Kind, für welches die Voraussetzung auf Kostenübernahme gemäß vorstehender Sonderregelung nach lit. a gegeben ist, sind bei der Bezirksverwaltungsbehörde für jede Schutzimpfung S 50,- zu erlegen. Die Rückerstattung dieser Beträge erfolgt auf Antrag durch jenen Krankenversicherungsträ- ger, bei welchem das Kind mitversichert ist. Die Zecken-Schutzimpfung wird ab sofort bei der Fachabteilung für Gesundheitsangelegen- heiten durchgeführt. Ein Rahmentermin, wie in den vergangenen Jahren, wird nicht mehr fest- gelegt, weil das Virologische Institut der Uni- versität Wien einen solchen für entbehrlich hält. Im Sinne einer bürgernahen Verwaltung wird die FSME-l'rophylaxe ganzjährig angebo- ten. Da der Impfschutz möglichst schon am Beginn der saisonalen Zeckenaktivität bestehen soll, sollte der Impftermin für die 1. und 2. Teilimp- fung in der kalten Jahreszeit liegen. So wie im Vorjahr können die Kosten für die Impfung direkt bei der Fachabteilung für Ge- sundheitsangelegenheiten eingezahlt werden. Für eventuelle Auskünfte steht die FA für Ge- sundheitsangelegenheiten unter der Tel.-Num- mer 575 - 355 oder 356 Durchwahl jederzcil zur Verfügung. ste■r
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