Amtsblatt der Stadt Steyr 1995/2
Goldene Hochzeit feierten Frau Josefine und Herr Dir. i. R. Alois Keiler, Terrassenweg 8 Foto: Rußkäfer Frau Anna und Herr WilhelmRosinger, Schweigerstraße 5 Frau Anna und Herr Josef Steubel, Peuerbach- straße 2 Den 95. Geburtstag feierte Frau Josefine Payrleitner, Hanuschstraße 1 (AP Tabor) Den 90. Geburtstag feierten Frau Mathilde Fischer, Steinfeldstraße 4 18/46 Neues Namensrecht ab 1. Mai 1995 Das mit 1. 5. 1995 in Kraft tretende neue Na- mensrecht bringt für die Brautpaare unter an- derem zahlreiche zusätzliche Möglichkeiten bei der Auswahl des Familiennamens der Ehepart- ner und deren Kinder. Die neuen Namensrege- lungen gelten aber nicht nur für die ab 1.5.1995 geschlossenen Ehen, sondern rückwirkend für alle Ehepaare. Bis zum Jahr 2007 können jene Paare, die vor dem 1. Mai 1995 geheiratet ha- ben, mittels einer schriftlichen Erklärung beim Standesamt nachträglich aus den nunmehr möglichen zusätzlichen Namensvarianten die jeweils gewünschte auswählen. Im Detail bietet das neue Namensrecht ab 1. 5. 1995 jenem zukünftigen Ehepartner (,,Verlob- ten"), der den Familiennamen des anderen an- nimmt, nicht nur die Möglichkeit, in der Ehe seinen bisherigen Familiennamen dem gemein- samen neuen Familiennamen mit Bindestrich nachzustellen, sondern auch voranzustellen. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung, wonach der nachgestellte Namensteil nicht verbindlich verwendet werden mußte, ist der jeweilige Ehe- partner aber verpflichtet, den gewählten Dop- pelnamen zu führen. Die Kinder aus diesen Ehen tragen jedoch ausschließlich den vor der Eheschließung bestimmten gemeinsamen Fami- liennamen ohne Voran- oder Nachstellung. Eine weitere neue Möglichkeit besteht darin, daß die Verlobten erklären können, ihre bishe- rigen Familiennamen beizubehalten. In diesem Fall müssen sie noch vor der Eheschließung den Familiennamen der aus der Ehe stammen- den Kinder bestimmen, die nur den Namen ei- nes Elternteiles führen dürfen. Wird der Fami- lienname des Kindes nicht vorher festgelegt, erhält das Kind automatisch den Familienna- men des Vaters. Ebenfalls neu ist, daß Personen, deren Ehe (nicht nur durch Scheidung) aufgelöst wurde, auf dem Standesamt schriftlich erklären kön- nen, einen früheren Familiennamen wieder an- nehmen zu wollen. Falls dieser Name jedoch auf eine geschiedene oder aufgehobene Ehe zurückgeht, kann dieser nur dann angenom- men werden, wenn aus dieser Ehe Kinder her- vorgegangen sind. Für persönliche Auskünfte steht die Fachabtei- Frau Maria Kovacic, Seitenstettner Straße 18 Frau Maria Pecher, Tomitzstraße 8 Herr JosefBurghofer, Hanuschstraße 1 (AP Ta- bor) Frau Karotine Wiesmayr, Hanuschstraße 1 (AP Tabor) Herr Josef Schneckenleitner, Keplerstraße 14 Frau Rosina Brandner, Hanuschstraße 1 (AP Tabor) lung für Personenstands- und Staatsbürger- schaftsangelegenheiten des Magistrates der Stadt Steyr, Schloß Lamberg, Tel. 575/235 (Herr OAR Gorup) gerne zur Verfügung. Steyrer Brunnen fördern jährlich 3,4 Millionen Kubikmeter Trinkwasser Die Versorgung der Steyrer Haushalte mit Trinkwasser ist mustergültig. Ein über 180 Kilometer langes Rohrnetz, das von den Brunnenfeldern Dietach und Tinsting insgesamt 5.900 Hausanschlüsse speist, gewährleistet die optimale Trink- wasserversorgung der Steyrer Bevölke- rung. Der jährliche Wasserverbrauch be- trägt durchschnittlich 3,4 Millionen m3. Etwas mehr als die Hälfte davon wird von privaten Haushalten verbraucht, ca. 15 Prozent vom Gewerbe, 10 Prozent ent- fallen auf die Landwirtschaft, 6 Prozent auf Schulen und Krankenhäuser und et- wa 10 Prozent werden an benachbarte Gemeinden verkauft. Ausgezeichnete Wasserqualität Der höchste Tagesverbrauch wurde im abgelaufenen Jahr am 1. August verzeich- net. An diesem Tag wurden 14.900 m3 Wasser aus dem Leitungsnetz entnom- men. Was die Wasserqualität betrifft, so liegt das Steyrer Trinkwasser mit einem Nitratgehalt von ca. 25 mg/1deutlich un- ter den gesetzlich festgesetzten Höchst- werten. Der pH-Wert beträgt 7,5, und die Wasserhärte liegt bei ca. 16 Grad dH. Auch für Extremsituationen wurde Vor- sorge getroffen: Mit einem Gesamtfas- sungsvermögen der sieben Hochbehälter von 18.000 m3 kann auch bei einem To- talausfall der Brunnenpumpen ca. zwei Tage lang die Versorgung sichergestellt werden. An Schulungsbeiträgen für Gemeindefunk- tionäre zahlt die Stadt Steyr heuer 265.356 Schilling. Schulschikurse des Bundesgymnasiums und des Bundesrealgymnasiums, an denen 251 Steyrer Schüler im Pflichtschulalter teilneh- men, fördert die Stadt mit 100 Schilling pro Schüler. ste■r
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